kann mir jemand mal sagen was passiert wenn meine Freundin in Kanda ein Kind bekommt ( gehen mit WP rüber). Ist das Kind dann ein Kanadier oder steht dann "nur" geboren in Kanada in seiner Geburtsurkunde?
Leider steht da nix zu dem Fall, wenn beide Eltern Deutsche sind und in Kanada leben. Aber wie mas schreibt, meine ich auch zu wissen, dass in CA das Geburtsland gilt?!?!
Also hätte dein/euer Kind quasi beide Staatsangehörigkeiten, oder?!?!?
hab da grad noch etwas gefunden... damit stimmt "by blood" also auch nicht wirklich für Deutschland -
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland Seit 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (§§ 2 bis 4 FreizügG/EU) oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates (§ 12 FreizügG/EU) ist oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit besitz oder eine Aufenthaltserlaubnis - EU (§ 5 FreizügG/EU) oder eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) besitzt. Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater. Das Kind ist verpflichtet, sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen der Heimatstaatsangehörigkeit und der deutschen Staatsangehörigkeit zu entscheiden (§ 29 StAG - Optionspflicht).
Zitat von leeloohab da grad noch etwas gefunden... damit stimmt "by blood" also auch nicht wirklich für Deutschland -
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland Seit 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ....
Zitat von masCanadische Staatsbuergerschaft is 'by the land', d.h. wenn Euer Kind in Canada geboren wird ist es ein Canadian citizen.
German citizenship is 'by the blood', meaning that the parents need to be German citizens for the child to be German.
Hallo Leute,
Das heist also wenn meine Freundin dort ein Kind bekommt dann ist es automatisch Kanadier/ in. Und was würden meine Freundin und ich dann für ein Status haben?
PS. diese Fragen stelle ich nur weil mich das mal Interesiert und nicht weil Ich/Wir vorhaben dadurch Kanadier zu werden dadurch und außerdem haben wir schon 2 Kids.
das kind ist deutsch-kanadier! es bringt euch nciht automatisch den status in kanada bleiben zu dürfen, aber es bringt wohl zusatzpunkte wenn ihr das pr stellt. frag doch mal byteloser, er hat ein kind vor einem jahr in kanada bekommen, ich habe auch ein kind bekommen, aber noch nicht so lang, da hier babyboom herrscht warten wir schon seit 2 monaten auf die geburtsurkunde, weil die nicht mehr hinterherkommen. aber ich weiss nur das ein kind hier nicht bedeutet automatisch bleiben zu dürfen.
Es sind wenige Länder, die diese Ausnahmen machen. Meist besteht die Möglichkeit zu wählen, wenn die Eltern unterschiedlicher Nationalität (einer aber inländisch ist) sind.
Normalerweise gilt: Ein im Ausland geborenes Kind deutscher Eltern ist zuerst einmal deutscher Staatsbürger. In vielen Ländern ist es aber möglich, wenn die Eltern Residenten des Landes sind, sehr unkompliziert nach mindestens einem Jahr Aufenthalt nach Geburt auch die Staatsangehörigkeit des Landes anzunehmen. Dann ist in den allermeisten Fällen aber die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben.
Obiges basiert auf meinen Erfahrungen als Mutter von 3 in Spanien geborenen Kindern, beide Eltern Deutsche....also auch Kinder deutsche Staatsbürger. Kann also durchaus in Kanada anders sein. Unsere Kinder, als auch wir durch unsere Aufenthaltsdauer könnten bereits problemlos die spanische Staatsangehörigkeit beantragt haben und auch haben...aber wofür? Andere Menschen werden wir dadurch auch nicht
Naja, hier ist es etwas anders, weiß ich recht genau weil ich so ein Fall bin. Ich bin hier geboren. Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern Deutsch. Ich habe nach wie vor beide Pässe. Im Gegenteil als ich zum Bund eingezogen werden sollte und meine Deutsche Staatsangehörigkeit ablegen wollte durfte ich das nicht. Jedes Kind was eine kanadische Geburtsurkunde hat kann ein Pass bekommen und eine Sozialversicherungsnummer.
ZitatEs kommt immer auf das Land an wo das kind geboren wird , ob es nun deren Pass erhaelt oder nicht und man muss im Detail fuer jedes Land nachschauen alles andere sind sonst spekulationen . Im Falle Kanada:
Ich habe meine Staatsangehörigkeiten rein Spekulativ, durch lauter spekulative Beamten. Hier muß man nur Seitenzitierer sein gell?
ich habe gerade was gefunden, ist das aktuell, weil da steht was von 1999.
Zitat: Weiterhin erhält jedes im Land geborene Kind automatisch die kanadische Staatsbürgerschaft. Im Ausland geborene kanadische Kinder der zweiten Generation verlieren ihre Staatsbürgerschaft im Alter von 28 Jahren, wenn sie bis zu diesem Alter nicht in Kanada gewohnt haben.