Zitat(2) Die Wehrpflicht ruht bei Deutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.
aber es entbindet wehrpflichtige nicht von der mitteilungs- und genehmigungspflicht und das irgendein bürokrat über den antrag entscheidet.
hallo chicken, meines wissens nach sind "gediente" = reservisten solange bis sie verweigert haben.
Hallo, ok, ich geb zu, der letzte Beitrag hier ist schon einen Monat alt, aber dank der Suchfunktion habe ich das Thema gefunden. Bei uns ist es nämlich ähnlich. Unsere Familie ( mein Mann, ich und unsere 2 Söhne, 19 und 16) sind im August nach N.S. als immigrants eingereist. Unser "Grosser" ist allerdings nach ein paar Wochen wieder zurück nach D, wo er noch das letzte Jahr seiner Kochlehre fertig machen wird. Er plante nächsten Sommer rüberzukommen. Aber wie ihr Euch denken könnt, hat er natürlich schon nette Post von Vater Staat bekommen, der sehnlichst darauf wartet, dass der Junge seine Ausbildung fertig hat und seinen Wehrdienst beginnt. Da er ja noch in Deutschland wohnt, ist er im Gegensatz zu uns dort noch gemeldet. Ich mein, so ganz klar ist mir jetzt noch nicht, was er machen müsste, um im Sommer auf Dauer rüber kommen zu können, denn ich denke im Frühjahr steht die Musterung an. Muss er die BW jetzt schon darüber informieren??? Ich mein, er will natürlich auch in Zukunft als Besucher wieder nach Deutschland reisen und nicht als Fahnenflüchtling am Flughafen abgefangen werden ( da gibt es ja die dollsten Geschichten im Umlauf). Für unseren Jüngeren scheint es ja klar zu sein. Er ist nicht mehr in Deutschland gemeldet, also "ruht" seine Wehrpflicht, oder? Mann o Mann o Mann, irgendwie ist die Wehrpflicht in meinen Augen leicht antiquarisch. Unsere kanadischen Freunde machen nur grosse Augen, wenn ich ihnen von meinem Problem damit erzähle. Ich würde mich unheimlich freuen, wenn mir jemand nochmal kurz Klarheit verschaffen könnte. Im voraus schon mal besten Dank!!!
(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder
a) ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
b) einen Paß oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.
(2) Die Wehrpflicht ruht bei Deutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen.
(3) Die Wehrpflicht erlischt oder ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt
1. während des Wehrdienstes aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen,
2. ohne die nach § 3 Abs. 2 erforderliche Genehmigung aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen oder
3. aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen, ohne sie zu verlassen.
man kann gegen jeden bescheid einspruch einlegen und vor gericht ziehen - jahrelang
dein sohn ist derzeit pr - hat die pr-cart von canada und verliert diesen status, wenn er zu lange wegbleibt - es ist also unzumutbar, dass er diesen status verliert - argument für ...
wenn dein sohn am tag der letzten prüfung abends ins flugzeug steigt um nach kanada zu fliegen - dann kann er von dort einspruch gegen alle bescheide der bürokratie einlegen.
er kann aber bereits die behörde darauf aufmerksam machen, das er pr ist und vorhat komplet auszuwandern und deshalb den antrag stellt, davon befreit zu werden
sagt die behörde - nein, dass geht nicht - dann wie bereits gesagt - einspruch bis zum tag ----
möglicherweise sollte sich dein sohn mit den beratungsstellen der wehrdienstverweigerer in verbindung setzen, damit die ihm das juristisch einwandfrei formulieren.