wie unschwer zu erkennen bin ich neu hier und benötige rat zu folgendem:
wir, familie mit 4 kindern, haben die PR bekommen, somit läuft der countdown. d.h. spätester einreisezeitpunkt um innerhalb der 2/5 regelung bleiben zu können ist ende 2008. mit anderen worten bei einer einwanderung nach kanada zu diesem zeitpunkt wäre der vorgeschriebene aufenthalt von 730 tagen innerhalb der 5-jahresfrist noch gewährleistet.
der älteste sohn ist 18 und besucht die 12. klasse des gymnasiums. vorraussichtlicher schulabschluss sommer 2008. das kreiswehrersatzamt hat ihn pünktlich zu seinem 18. geburtstag erfasst und in die kartei aufgenommen mit der ankündigung seiner musterung noch während der schulzeit, damit er direkt nach beendigung der schulzeit seinen wehrdienst ableisten kann.
wie verhält man sich am besten gegenüber dem kreiswehrersatzamt? sollte dieses zum jetzigen zeitpunkt bereits über auswanderungspläne bzw. den status des permanent resident informiert werden?
wäre es im schlimmsten fall berechtigt den sohn einzuziehen auch auf die gefahr hin, dass sein PR status damit verfallen würde?
die erste einreise nach erhalt des PR-visa muss innerhalb der gültigkeitsdauer des medizinischen Test sein -
also, wenn du bereits dein pr visa hast, dann war der test vermutlich vor oder kurz nach august 2006 - das heißt, du must mit der gesamnten familie bis spätestens mitte 2007 in canada gelandet sein!!!!!!!
ihr könnt danach zurück nach de aber achtet ihr nicht auf dieses datum verfällt das visum!!!!
erst ende 2008 nach kanada einzureisen bringt euch nur probleme
genau, und diese erste einreise als landed immigrants haben wir schon innerhalb der gültigkeit der pr visa in den pässen hinter uns gebracht.
unsere pr cards haben eine gültigkeit bis 2011.
das würde sogar bedeuten, dass wir erst anfang 2009 als pr nach kanada ziehen müssten, um noch auf die vorgeschriebene aufenthaltsdauer von min. 730 tagen kommen zu können. ansonsten sind die pr cards bzw. der status futsch.
die frage ist nun, was ist mit unserem filius? das kreiswehrersatzamt hat freundlicherweise darauf hingewiesen, dass ein auslandsaufenthalt, der länger als 6 monate dauert, vorher beantragt und genehmigt werden muss. nun könnten sie ja theoretisch hingehen und sagen, der sohnemann ist deutscher staatsbürger und hat im anschluss an seine schulische ausbildung den wehrdienst abzuleisten, pr hin oder her....oder???
kann hierzu vielleicht jemand sachdienliche hinweise geben?
denn falls nicht unbedingt nötig würden wir ungern "schlafende hunde" wecken...
Vielleicht könnte man verweigern oder das ganze hinschieben? Wozu hat man die Gleichberechtigung oder das Verbot auf Grund vom Geschlecht jemanden zu benachteiligen? Oder wird in der Klasse vom Sohnlein "alle" zur Pflichtausübung eingezogen Auch ein Grund, das wir so schnell wie möglich weg wollen, bevor unser 18 wird und uns dann jahrenlang vor das Gericht wieder finden ...
ich denke genau da liegt der hase im pfeffer. er darf ja nicht einfach zum einwohnermeldeamt, sich abmelden und ins ausland verziehen ohne vorher beim KWA die genehmigung einzuholen, oder?
denn bei auswanderung habe ich ja den vorsatz das land länger als 6, oder wie du schriebst 3, monate verlassen zu wollen, logischerweise, und dafür bräuchte unser sohn, so wie ich es verstanden habe, eine genehmigung des KWA's. ansonsten würde er doch meiner ansicht nach fahnenflucht begehen, da er ja noch deutscher staatsbürger ist, egal ob er nun die kan. permanent residence hat oder nicht, die er übrigens erst nach seinem 18. geburtstag erhielt.
abmelden kann er sich zudem noch nicht, da er erst sein abitur hier machen möchte.
noch so'n ding, ich weiß nicht mehr genau wo ich's aufgeschnappt habe (vermutlich bei den schulbehörde in BC), aber ich meine mich zu erinnern, dass die high school in kanada nur bis zum 18. lebensjahr besucht werden darf. ist man älter und möchte den high school abschluss machen um zu studieren muss eine erwachsenenschule besucht werden. tja, nun rächt sich die späte einschulung.
mir einer verweigerung wäre wohl auch nicht viel geholfen, dann müsste er halt zivi machen.
falls noch jemand auf infos zum thema stoßen sollte (oder vielleicht lust hat mal beim KWA anzurufen.... ) immer her damit, auch gern via pm. danke erstmal.
dazu kann ich auch was sagen, wir haben für unseren pr antrag bescheinigungen über die bundeswehrzeit meines mannes( 8 jahre dort gewesen) benötigt. nun sind sie durch unsere adressangabe(kanada) dahinter gekommen, das mein mann nicht mehr in deutschland weilt. es kam ein brief,das er ja, wenn er länger als 3 monate im ausland ist, er das hätte melden müssen,und er keine erlaubnis hat. ausserdem stand dann da, im falle das er gebraucht wird, muss er nach deutschland zurück, also zB kriegsfall in deutschland,dann muss mein mann nach deutschland anrücken. haben dann sofort erstmal beantragt das mein mann im ausland bleiben darf(auslandsaufenthaltsgenehmigung). mein mann ist schon 4 jahre nicht mehr beim bund, aber er ist wohl reservist oder wie sich das nennt? wie ist denn das wenn wir pr status haben? muss er dann im falle das er beim bund gebraucht wird zurück nach deutschland?
hab grad mal das erste schreiben rausgesucht, das zweite finde ich momentan nicht( das wo steht das im falle das er gebraucht wird er nach deutschland zurückmuss)
Sehr geehrter Herr ...
Nach Mitteilung des Einwohnermeldeamtes in ..... haben Sie sich am 1.12.2005 nach Kanada abgemeldet.
Leider haben Sie es versäumt die Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes einzuholen(dies ist gemäss §3 Abs.2 Wehrpflichtgesetz erforderlich wenn Sie die Bundesrepublik Deutschland für länger als 3 Monate verlassen wollen)und sind somit Ihren Pflichten im Rahmen der Wehrüberwachung,Vorsorge zu treffen das Mitteilungen der Wehrersatzbehörde Sie unverzüglich erreichen, nicht nachgekommen.
Ich bitte Sie um Mitteilung,wie lange Sie sich noch im Ausland aufhalten.Den Antrag auf Genehmigung zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland werde ich Ihnen dann ggf. zusenden. ------------------------------------------------------------------------------------- Nun mal meine Frage,ist das für jeden zutreffend der beim Bund war? Oder hat mein Mann irgendwie mal angegeben das er als Wehrersatz/Reservist bleiben will???Wenn ja, kann er das irgendwie wieder aufheben?
habe gerade mal diesen gesetzestext gesucht, und den paragraphen und absatz kopiert:
§ 3 (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem der Wehrpflichtige für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für den Wehrpflichtigen eine besondere - im Bereitschafts- und Verteidigungsfall eine unzumutbare - Härte bedeuten würde; § 12 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
ihr habt hier zu unterscheiden zwischen deutschen, die für begrenzte zeit ins ausland gehen und dann wieder nach de zurück kommen
und deutschen, die auswandern.
wer ausgewandert ist braucht sich nicht um dieses gesetz zu kümmern. er ist ja nun "ausländer" : - ))) - auch wenn er weiter die deutsche staatsbürgerschaft hat.
und im gegensatz zur türkei (war früher so - wie es heute ist ?) kann niemand ihn zwingen zum bund zu gehen.
siehe auch obigen link und § 1 ...
(2) Die Wehrpflicht ruht bei Deutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen.
maxim, solange wir also den pr status noch nicht haben(haben noch WP) gilt das aber nicht oder? also müsste sich mein mann keine sorgen machen, sobald wir pr sind, das ere irgendwann wieder für die bundeswehr antreten muss?danke schonmal.
verstehe dann aber nicht das der typ vom Amt ihm dann so einen scheiss geschrieben hat. naja, oder er dachte wir machen eben mal nur paar monate urlaub.er weiss ja inzwischen das wir hier leben und arbeiten und auch bleiben wollen. da bin ich ja beruhigt, ich dachte schon er muss zurück sobald soldaten gebraucht werden...kann ja schneller gehn als man denkt.
Keine Vorschriften zurechtlegen, die für (noch) nicht-gediente gelten
weil:
ZitatBefinden Sie sich als beorderter Reservist im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall im Ausland, müssen Sie unverzüglich zurückkehren, wenn die Bundesregierung eine entsprechende Anordnung erlässt."
Klar, wenn man den deutschen Pass nicht mehr braucht, kann man und muss nicht, weil...
ZitatZuwiderhandlungen stellen einen Passversagungsgrund dar. Nur mit der erforderlichen Genehmigung ruht bei Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt haben, die Wehrpflicht.
der nächste krieg - gross genug um sowas eintretten zu lassen kommt dann, wenn bush atombomben auf den iran schmeißen lääst - also in den nächsten zwei jahren.
oder?
und - gegen alle behördlichen anordnungen gibt es die möglichkeit des rechtseinspruchs über die gerichte - prozessieren bis zum ... ende des krieges,
um die von dir zitierte "erforderliche genhmigung" zu erreichen.
wir können das hier weiterführen - aber ich denke mal das führt in dem fall des 18 jährigen derzeit zu nichts - auch nicht im anderen fall
es könnte ja auch passieren, dass deutsche nicht mehr aus amerika ausreisen dürfen - siehe die vergangenheit, um dafür beim strassenbau in der wildnis eingesetzt zu werden