Hallo , wir gehen voraussichtlich im Sommer nach Canada. Unsere zwei kleinen kommen natürlich mit , aber unsere " Große " (19) bleibt in D da sie ihre Ausbildung beenden möchte. Da wir Schulgeld für Ausbildung bezahlen müssen bekommt sie Bafög und Kindergeld . Wir haben keine Infos gefunden ,wie es mit ihrem Kindergeld in D weitergeht.(nur für die Große ) Kindergeldkasse war mit unserer Nachfrage auch überfordert. Vielleicht hat jemand von euch nützliche Hinweise. Grüsse horsewisper
Ihr koennt,schriftlich,erklaeren,das ihr das Kindergeld an sie abtretet,so das sie absofort das Geld auf ihr Konto bekommt,denn ihr seit,mit Wohnsitz in Kanada,nicht mehr empfangsberechtigt.
Wenn beide Elternteile nicht in D leben gibt es kein Kindergeld,das ist richtig. Mann kann es aber nicht an das Kind abtreten. Kinder über 18 können keinen eigenen Antrag stellen und somit kein Kindergeld erhalten. Mann bekommt Kindergeld um einen Teil des mehraufwandes, durch das im Haushalt lebenden Kindes, auszugleichen. Lebt das Kind nicht im Haushalt gibt es kein Geld. ( Lest mal die Grundlagen des Kindergeldes, das ist kein Belohnungsgeld )
Mit dem Tag eurer beider Abmeldung in D muss Töchterlein erneut Bafög beantragen und bekommt einen höheren Satz, in NRW so um 465€.Das ist der Höchstsatz. Sie muss eure Abmeldungen bringen, ausserdem eure letzten Einkommensnachweise und das ganze am besten nicht auf dem Postweg aus Ca. Die Formulare könnt ihr Blanko unterschreiben. Reicht das nicht zum Leben, muss Töchterchen neben der Schule arbeiten, oder reich heiraten.
Vergesst nicht das ihr trotzdem Unterhaltspflichtig bleibt. Das Schulgeld müsst ihr also von Ca schicken.Wenn ihr eurer Tochter , nachweislich, nichts zukommen lasst pisst euch das Amt ans Bein.
ES GIBT KEINEN WEG UM IN DIESER LAGE KINDERGELD ZU BEZIEHEN.
Auch Oma, Opa, Paten oder sonstwer kann es nicht zur weiterleitung erhalten.
Ich habe selbst 4 Monate nach einem Loch gesucht, sei dir gewiss es gibt keines.
Gruss
P. S . Die Tanten bei der Bafögstelle kennen sich da aus, nicht die dämlacken von der Kindergeldstelle.
Kann Kindergeld gepfändet oder abgetreten werden? Nur wenn gesetzliche Unterhaltsansprüche eines Kindes vorliegen, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, kann das Kindergeld von Ihnen an einen Dritten abgetreten oder bei Ihnen gepfändet werden. Alle Abtretungen und Pfändungen, die aus anderen Gründen vorgenommen werden, sind unzulässig
Wie und wann wird der Kindergeldanspruch überprüft? Während des laufenden Kindergeldbezuges prüft die Familienkasse in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch gegeben sind und ob die Höhe des Kindergeldes zutreffend ist. Es wird z. B. überprüft, ob Sie ihren Wohnsitz im Inland haben und die Kinder weiter in ihrem Haushalt leben, ob Ausbildung oder Studium der Kinder noch andauern oder ob sich die Einkommensverhältnisse der Kinder geändert haben. Nachweise über Werbungskosten bzw. Einnahmen und Ausgaben eines volljährigen Kindes sollten unbedingt aufbewahrt werden, da die letzte Überprüfung der Familienkasse in dem Jahr nach Ausbildungsende erfolgt. Falls Ihre Mitwirkung zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs notwendig ist, wird Ihnen zu gegebener Zeit ein Fragebogen bzw. ein Anforderungsschreiben zugesandt. Um eine Zahlungsunterbrechung auszuschließen, müssen die Formulare vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen der zuständigen Familienkasse vorliegen. Sie sind zu dieser Mitwirkung nach § 93 Abs. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet. Bei fehlenden Nachweisen muss die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes ablehnen oder ändern (ggf. auch rückwirkend). Trotz der regelmäßigen Überprüfung durch die Familienkasse sind Sie verpflichtet Änderungen, die für den Erhalt von Kindergeld bedeutsam sind, unverzüglich anzugeben
solange man in D. steuerpflichtig ist bekommt man Kindergeld aus D. auch wenn man im Ausland lebt.
Gruesse Tina
Das ist richtig, war aber bisher keine rede von. Und wenn mann "richtig" auswandert ist man in D auch nicht mehr Steuerpflichtig.Alles andere ist für mich lediglich ein Ausflug. Es wurde auch noch nicht gesagt wo das Töchterlein den lebt oder wohnen wird. Unter bestimmten vorraussetzungen gäbe es eine möglichkeit, abhängig von der Wohnsitznahme.
"Lebt das Kind nicht im Haushalt gibt es kein Geld."
ist so definitiv falsch.
Mein Mann hat Kindergeld fuer seinen Sohn beantragt und erhalten, dann direkt an ihn auszahlen lassen, der lebte weder beim Vater noch bei der Mutter. Dann hat er aber wohl in D gelebt Allerdings haften Eltern fuer das Geld, was insofern wichtig ist, als dass Veraenderungen von finanziellen oder wohnortlichen Situationen und aehnlichem sofort der Behoerde mitgeteilt werden muss. Passiert das nicht, stellt die Behoerde Rueckforderungen haften die Eltern, nicht das Kind, obgleich es das KG direkt bekommen hat.
BAFOeG ist Einkommensabhaengig, immer. Auch als Stiefelternteil wird man zur Berechnung herangezogen. Deshalb " letzte Einkommensbelege " Im Uebrigen hat ein Volljaehriger Mensch alles dafuer zu tun den Unterhaltspfichtigen (Vater und Mutter) finanziell zu entlasten. Deshalb " arbeiten oder reich heiraten"Im Uebrigen rutsch er/sie in der Rangordnung nach "unten" sofern weitere Unterhaltsberechtigte (zBsp nicht arbeitende Ehefrau oder weitere mdj Kinder) vorhanden sind.
Bitte wendet euch an die entsprechenden Behoerden, damit ihr keine Ueberraschnungen erlebt oder aus den widerspruechlichen Aussagen nicht schlau werdet. Und ganz wichtig: Alles immer schriftlich geben lassen (von der Behoerde)! Im Zweifelsfall kann man darauf zurueckgreifen, das kann hilfreich sein. Deshalb " Bafögstelle und nicht Kindergeldkasse beste Gruesse, BG
Ich hab schon gemerkt das du hier die Fachfrau zu sein scheinst, ich aber habe exakt das im ersten Post erfragte bereits durch. Und aus deinem Beitrag ergibt sich nicht was ich nicht schon geschrieben hatte. Gruss
Ich habe damals auchnicht mehr zu Hause gewohnt, habe den Antrag ausgefuellt, meine Mutter hat unterschrieben und gleichzeitig eine Abtretung unterschrieben. So wurde das Geld direkt an mich ausgezahlt und nicht mehr an meine Mutter. Also ist es definitv falsch zu sagen :"Wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt, gibt es kein Kindergeld". Udn nein, in diesem Fall Haften nicht die Eltern, denn bei mir kam es damals zu einer Ueberzahlung, weil die von der Familienasse mehrere Schreiben von mir nicht beachtet haben. Wegen der Rueckzahlung sind sie zu mir gekommen und nicht zu meiner Mutter, denn ich habe das Geld bekommen und nicht sie. Wie das nun allerdings ist, wenn die Eltern im Ausland wohnen - keine Ahnung. Entweder bei der Kindergeldkasse Nachfragen, oder Antrag stellen,w enn ihr nicht mehr da seid und abwarten, was die draus machen.
[quote="pittie"]Ich habe damals auchnicht mehr zu Hause gewohnt, habe den Antrag ausgefuellt, meine Mutter hat unterschrieben und gleichzeitig eine Abtretung unterschrieben. So wurde das Geld direkt an mich ausgezahlt und nicht mehr an meine Mutter. Also ist es definitv falsch zu sagen :"Wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt, gibt es kein Kindergeld". Udn nein, in diesem Fall Haften nicht die Eltern, denn bei mir kam es damals zu einer Ueberzahlung, weil die von der Familienasse mehrere Schreiben von mir nicht beachtet haben. Wegen der Rueckzahlung sind sie zu mir gekommen und nicht zu meiner Mutter, denn ich habe das Geld bekommen und nicht sie. Wie das nun allerdings ist, wenn die Eltern im Ausland wohnen - keine Ahnung. Entweder bei der Kindergeldkasse Nachfragen, oder Antrag stellen,w enn ihr nicht mehr da seid und abwarten, was die draus machen.[/quote] Wartet unter umständen ein Strafverfahren wegen erschleichung von Sozialleistungen Hallo
Deine Mutter hat unterschrieben also hast nicht DU den Antrag gestellt. Antragsteller ist der Unterzeichnende. Ferner hat deine Mutter in D gelebt. Hat also nichts mit der Ausgangsfrage zu tun. Nochmal: Leben beide Eltern im nicht EU Ausland, und dazu zählt Ca ja, gibt es kein Geld da das Kind ja in D bleibt.Und nur darauf beziehen sich meine Aussagen. Es ist für den Fragesteller völlig uninteressant was gehen würde wenn BEIDE Parteien in D leben.Das ist ein anderes paar Schuhe
Du hast schon recht, aber ich schrieb das es meine Meinung ist das jemand der auswandert und noch steuerpflichtig ist, nicht richtig ausgewandert ist. Für mich bedeutet "auswandern" nichts mehr im alten Land zu haben. Es heisst doch immer "ein neues Leben anfangen ", wie soll das gehen wenn man ständig mit dem alten Leben zu tun hat.
Zum Thema hier habe ich alles wichtige von der Bafögstelle erfahren,und es hat reibungslos funktioniert. Man muss allerdings ein bisschen konkreter werden als der Threaderöffner es hier getan hat.
Hallo, ist schon lustig mit unseren Gesetzen in D. Jeder Jugendliche der keine Lust hat zur Ausbildung und Arbeit kann Kindergeld kriegen und die, die sich abstrampeln werden wiedermal bestraft. Wieder ein Grund mehr auf unserer Liste warum wir D verlassen. Noch ein paar genauere Infos zu unserem Problem . Wir haben keine Einkünfte mehr hier ,wenn wir wenn wir in Ca sind . Wir wollen das Haus nicht vermieten sondern verkaufen -also nicht mehr steuerpfichtig in D. Das wir die Große unterstützen müssen ist uns klar und für uns selbstverständlich. Da sie in der Ausbildung ein Jahr Auslandspraktikum dabei hat gibt es leider für die Zeit auch kein Bafög für diese Zeit.( Und reich heiraten will sie nicht -sie will erst mal Kariere machen und selbstständig sein-kluges Kind ) Wir haben allerdings auch für sie die Unterlagen mit eingereicht für die PR. wir werden auch bestimmt nicht irgendwelchem Harz4 oder so hinterher rennen. Grüsse horsewisper
Zitat von horsewisperHallo, ist schon lustig mit unseren Gesetzen in D. Jeder Jugendliche der keine Lust hat zur Ausbildung und Arbeit kann Kindergeld kriegen und die, die sich abstrampeln werden wiedermal bestraft. Wieder ein Grund mehr auf unserer Liste warum wir D verlassen. Noch ein paar genauere Infos zu unserem Problem . Wir haben keine Einkünfte mehr hier ,wenn wir wenn wir in Ca sind . Wir wollen das Haus nicht vermieten sondern verkaufen -also nicht mehr steuerpfichtig in D. Das wir die Große unterstützen müssen ist uns klar und für uns selbstverständlich. Da sie in der Ausbildung ein Jahr Auslandspraktikum dabei hat gibt es leider für die Zeit auch kein Bafög für diese Zeit.( Und reich heiraten will sie nicht -sie will erst mal Kariere machen und selbstständig sein-kluges Kind ) Wir haben allerdings auch für sie die Unterlagen mit eingereicht für die PR. wir werden auch bestimmt nicht irgendwelchem Harz4 oder so hinterher rennen. Grüsse horsewisper
Hei Dann bleibt es bei den ca.460€ Bafög. Zusätzlich H4 ist sowiso nicht möglich. Nebenher an der Tanke Jobben usw. Biete die Schule zufällig ein Wohnheim für nen schmalen Euro an ?
Und du hast recht..............die faulen in D werden belohnt während die fleissigen in den Arsch getreten werden.
Zitat von horsewisper Da sie in der Ausbildung ein Jahr Auslandspraktikum dabei hat gibt es leider für die Zeit auch kein Bafög für diese Zeit.
Hallo
doch - es ist möglich ein bafög auch für das auslandsjahr zu bekommen - ein bekannter von mir hat es erhalten - und sogar dazu ein weiteres jahr für ein praktikum
mein Sohn ist im Februar 2009 wieder nach Deutschland zurueck gekehrt (damals 19) um dort seine Ausbilding zu beginnen. Auch wir hatten den Antrag auf Kindergeld gestellt und wir bekamen einen Ablehnungsbescheid. Auf meine Nachfrage, ob ich das an meinen Sohn quasi *abtreten kann* bekam ich ein klares NEIN.
Ob das das geltende Gesetz ist, kann ich leider nicht sagen, in unserem Fall war es so und auf weitere Nachfragen bekamen wir immer ein klares Nein.
Aber vielleicht hat der eine oder andere ja Glueck von Euch ))