ich bin neu hier und vielleicht kann mir bitte jemand helfen.
Wir planen für Sommer die Auswanderung nach Kanada. Ich habe eine 9jährige Tochter, für die ich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, da ich mit dem Kindsvater nicht verheiratet war. Ich benötige nun für die Einwanderung eine Internationale Geburtsurkunde - das ist klar, jedoch auch einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht etc. Ich bin im Besitz dieser für Deutschland gültigen Negativbescheinigung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Kanadier damit nichts anfangen kann. Muss ich diese übersetzen lassen? wenn ja wo? notariell beglaubigt? Es steht in dieser Bescheinigung auch ein § des BGB. Muss auch dieser übersetzt werden?
da ich alleine sorgeberechtigt bin und das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe brauche ich in diesem Fall keine Einverständniserklärung. Wir waren nie verheiratet! Es geht mir nur um diese Bestätigung des alleinigen Sorgerechts. Aber trotzdem danke.
Auf keinen Fall?? Mal ne Gegenfrage,Unterhalt zahlen muss er doch sicher oder?Und ich gehe davon aus,das er Umgangsrecht hat.Da er ein Recht auf diesen Umgang hat,kann er durchaus sein Einverstaendnis verweigern.Die kanadischen Behoerden werden dieses Schreiben sehen wollen,ob dir das passt oder nicht.
Hi bibiana66, schau mal in das Posting von Buickgirl, es hat sich in DE etwas geändert. Das ein unehelicher Vater gleiche Rechte an sein Kind hat (Mitbestimmung, etc), wie ein ehelicher Vater.
Schinks hat Recht, Du brauchst auch von nem unehelichen Kindsvater eine Einverständiserklärung, auch wenn Du das alleinige Sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Der Kindsvater hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Wie Väter haben Rechte?? Ach klar, das Recht zu zahlen, ich vergaß, wie dumm.
Das Thema Umzug mit Kind ohne Vater hatten wir hier schon oft, also am besten Suchfunktion benutzen. Es ist übrigens das zweite Thema (Verkauf von Parkausweis), bei dem Einigkeit herrscht und wir hier eigentlich alle etwas sensibel reagieren.
scheinbar war es ein Fehler eine ganz normale Frage zu stellen:
...also um das hier mal klar zu stellen: Sicherlich mag es Väter unehelicher Kinder geben, die sich um ihre Kinder kümmern, Beziehungen aufbauen und dergleichen! Man sollte aber nicht zu schnell urteilen - wie hier in diesem Fall - ich habe nicht um Meinungen zu Unterhalt und Auswanderung gefragt! In meinem Fall kümmert sich der Kindsvater seit 9 Jahren in keinster Weise um sein Kind - im Grunde ist es ihm sch... egal! Er lebt zusammen mit seiner Frau und 4 weiteren Kindern. Ja, er zahlt Unterhalt - das ist aber auch schon alles. Und diesen Mann soll ich um Erlaubnis bitten, dass ich mit meinem Kind in ein anderes Land ziehen kann, obwohl er sich seit Geburt um gar nichts gekümmert hat!!!!! Wenn das so sein sollte - na dann "Gute Nacht"!
[quote="bibiana66"]scheinbar war es ein Fehler eine ganz normale Frage zu stellen:
...also um das hier mal klar zu stellen: Sicherlich mag es Väter unehelicher Kinder geben, die sich um ihre Kinder kümmern, Beziehungen aufbauen und dergleichen! Man sollte aber nicht zu schnell urteilen - wie hier in diesem Fall - ich habe nicht um Meinungen zu Unterhalt und Auswanderung gefragt! In meinem Fall kümmert sich der Kindsvater seit 9 Jahren in keinster Weise um sein Kind - im Grunde ist es ihm sch... egal! Er lebt zusammen mit seiner Frau und 4 weiteren Kindern. Ja, er zahlt Unterhalt - das ist aber auch schon alles. Und diesen Mann soll ich um Erlaubnis bitten, dass ich mit meinem Kind in ein anderes Land ziehen kann, obwohl er sich seit Geburt um gar nichts gekümmert hat!!!!! Wenn das so sein sollte - na dann "Gute Nacht"![/quote]
Gute Nacht, schlaf gut.
Wieder jemand der die antworten auf seine Fragen nicht hören möchte. Wenn die Canadier dieses Schreiben vom Vater verlangen musst du es bringen, oder zu HAuse bleiben.
Er zahlt Unterhalt,ist doch schon mal was,zumal er noch 4 weitere Kinder hat,wenn es ihm egal waere,dann wuerdest du nichts bekommen. Es ist nunmal so,das du eine Erlaubnis brauchst,ob dir das passt oder nicht.Die kanadischen Behoerden wollen dieses Schriftstuck haben.Da kannst du nichts machen...null...nada...niente!!
Und wenn er so gar kein Interesse am Kind hat, dann wird er es doch bestimmt unterschreiben. Es kann natürlich sein, dass er im Gegenzug eine Verminderung des Kindesunterhalts verlangt.
Zitat von bibiana66Wir planen für Sommer die Auswanderung nach Kanada......
Hallo bibiana66, mal ne andere Frage: wie oder mit was für einem Status willst du, oder wirst du im Sommer nach Kanada auswandern? Tönst ziemlich konkret, oder?
Und dann, wenn der Kindsvater plötzlich doch vom Besuchsrecht Gebrauch machen will, was dann? Wenn er es als unzumutbar empfindet, seine Tochter in Kanada zu besuchen? Wenn er dir vielleicht ein paar Steine in den Weg legen möchte? In der Schweiz hättest du spätestens dann erhebliche Probleme die Bescheinigung zu bekommen! Vielleicht ist das in Deutschland ja leichter? Grüsse dich
Zitat von Walliserwolf Hallo bibiana66, Und dann, wenn der Kindsvater plötzlich doch vom Besuchsrecht Gebrauch machen will, was dann? Wenn er es als unzumutbar empfindet, seine Tochter in Kanada zu besuchen?
Das kann ich Dir sagen.
1. Der Elternteil hat ein Besuchsrecht und ein Besuchspflicht, auch wenn er weder Sorge- noch Aufenthaltsrecht hat. 2. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat die Pflicht, daß Besuchsrecht zu gewähren. 3. Ist die Distanz für den Besuchsberechtigten unzumutbar weit weg, kann der Elternteil bei dem das Kind lebt, verpflichtet werden, sich an den Reisekosten des Kindes zu beteiligen.
Ja ; mußt ja nicht gleich eingschnappt reagieren. Alles was hier geschrieben wurde ist inhaltlich und realistisch so wahr. Sei froh das man dir dies im vorab hier mitteilt. Ob du es glaubst oder nicht...das alles kommt auch auf dich drauf zu. Da ist vollkommen egal wann,wie oft und ob überhaupt der Vater Kontakt hat. Ich kann dir mit reinen Gewissen versichern das du dieses erwähnte Schreiben bei den canadischen Behörden vorweisen mußt.
Was mir des öfteren auffällt bei diesem Thema...UH empfangen ist " normal " aber vieles Andere stößt bei einigen Müttern bitter auf !