Hallo Bibianca 66, falls Du nach all diesem Getoese das noch liest.....es reicht die negativ Bescheinigung ins englische zu uebersetzen und Du brauchst keine Einverstaendniserklaerung des Vaters! Die Kanadischen Behoereden haben sich nie gemeldet bei mir, damit will ich sagen, dass das eine Information aus erster Hand ist! Der Fall waere definitiv anders, wenn Du mit dem Kindesvater verheiratet gewesen waerst, dann braeuchtest du eine notariell beglaubigte Erklaerung des Vaters, das er mit dem Aufenthalt in Kanada einverstanden ist!
Und ich kanns mir jetzt wirklich nicht verkneifen....hier laufen aber ne Menge Klugscheisser rum..... Wie die Hammelherde geht ihr hier auf die Leute los...
Das Umgangsrecht ist unabhaengig von der Tatsache einer EHe.Ein nicht verheirateter Vater hat dieselben Rechte wie ein Ehemann.Es gibt im Forum mehrere Muetter die eben dieses Schreiben vorlegen mussten.
Schinks...Wir haben hier nicht uber das Umgangsrecht diskutiert, denn das kann trotz solcher Entfernungen ausgeuebt werden..... und wenn solch ein Schreiben beileget werden musste, dann wurde wohl in der Vergangenheit eine Vereinbarung getroffen, das gemeinsame Sorgerecht auszueben und auch nur dann sind diese Vaeter, den geschiedenen Vaetern (vor dem Gesetz und rein juristisch gesehen) gleichgestellt !
Canadagirl62, ich vergass....nur ihr habt die "richtigen" Erfahrungen.....und seid sooooooooooooooooooooo weise
Tenner.....er weiss es und alles klappt prima und das schon seit einigen Jahren....man muss nur wollen !
@ Luna sorry..... Die sogenannten Klugscheisser werden immer so genannt wenn es jemanden ungemütlich zu einem Thema wird und man den Nagel auf den Kopf trifft. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen,das mein Mann diese Einverständniserklärung seiner Exfrau schon für die Nominierungsunterlagen und anschliessend für die PR Anträge in deutsch und englisch beilegen musste. Bei meinem Interview bei der Einwanderungsbehörde zwecks SPNP in Regina mußte ich im September vorigen Jahres diese Erklärung abgeben. Das zum Thema "Klugscheisserchen" Es ist mir auch bekannt das andere Auswanderer/innen dies nicht tun mussten. Dieses Thema wurde schon hart diskutiert....stimmts Britta ?
Ein befreundetes Paar aus Deutschland,welches nicht verheiratet war und erst gemeinsam auswandern wollten,liefen durch eine Trennung,Die gemeinsamen Kinder wollten mit dem Vater auswandern,beim WP wurde nicht nachgefragt,als es zum ANP und PR ging,sollte die Erkklaerung beigelegt werden.Die Mutter weigerte sich,das PR Verfahren wurde nicht weitergefuehrt.Die Canadischen Behoerden fuehrten die Kinder zurueck. Ein weiteres Paar,nicht verheiratet,er in neuer Beziehung in Deutschland,sie wollte mit den Kindern auswandern.Hatte sogar ein AEO,die Botschaft forderte die Erklaerung vom Vater an.War fuer ihn kein Problem,ging also alles gut. Sicher kann man Glueck haben und die Behoerde will es nicht sehen,sollte man aber ohne diese Erklaerung gehen und dem anderen ET faellt ein,das man die Kinder einfach mitgenommen hat,kann das sogar zu einer Anzeige kommen und in dem Falle,waeret ihr nicht die ersten die des Landes verwiesen werden. Ich wuerde ein neues Leben nicht aufs Spiel setzen,wenn es doch dem vater eh egal ist. Ist im grunde aehnlich wie die schriftliche Erklaerung des Partners,das man die Kinder aus dem Land bringen darf,das jeder alleinreisende ET bei sich haben sollte.Nicht immer wird es geprueft,aber was ist wenn man es nicht hat und der Officer will es sehen?
@Luna, ja ein verheirateter Vater hat das gemeinsame Sorgerecht, ein unverheirateter Vater hat es nicht, schlimm genug. Umgangsrecht hat aber jeder, theoretisch und genau darum geht es. Viele Alleinerziehende meinen, es wäre Gängelei, wenn sie nicht so umziehen können, wie sie wollen. Dummes Zeug, natürlich können sie sich frei bewegen, aber das Kind halt nicht, denn es gehört ihnen nicht. das Kind hat ein recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil und dieser darf nicht einfach so erschwert werden, wie z.B. durch einen Umzug nach Ca. Und ich kann nur hoffen, dass der kanadische Staat genau prüft, ob das andere ET nicht einfach umgangen wird. Praktisch kann man als Alleinerziehende mehr durchsetzen, als das Gesetz erlaubt, indem man dreist ist. Man kann den anderen ausbooten, sich dumm stellen, etc. Hat man Glück, dann kommt man damit durch. Nur, keiner hier im Forum wird jemanden dafür bewundern, denn so ein Verhalten hat nichts aber auch gar nichts mit dem Wohl des Kindes zu tun. Und schön für Dich, wenn Du Dich mit dem Vater einigen konntest. Nur so ein überheblicher Kommentar wie "man muss nur wollen" ist absolut unangebracht, denn beide müssen wollen und vielleicht hast Du nur einfach Glück und einen lieben Ex. Gruß vom Klugscheißerteam
Im vorliegenden Fall, kann es durchaus so sein,d ass der Vater überhaupt kein Interesse am Kind hat und die Mutter sich somit auch frei bewegen kann mit Kind, denn dem Kind wird der Vater nicht genommen. Aber das können wir nicht beurteilen, auch Du nicht.
Findet ihr Eurer Verhalten nicht recht ueberheblich? Wer gibt Euch das Recht ueber Menschen zu urteilen, die ihr nicht kennt, deren Lebensumstaende Euch nicht bekannt sind??? Ihr schiesst hier klar ueber Ziel hinaus. Sicherlich sollte die Bedingungen fuer eine Auswanderung aufgezeigt werden, denn dafuer ist solch ein Forum da oder nicht?
Ich denke die Aussagen,haben nichts mit Ueberheblichkeit zu tun.Ich kann Frauen nicht leiden,die denken Kinder gehoeren ihnen und wollen eine Auswanderung,mal eben schnell ueber die Buehne ziehen.Was ich,auf der SUche nach der offiziellen Regelung,in einigen Foren gelesen habe,hat mir den Magen umgdreht. Fakt ist,das der Vater hier auch Rechte hat,man kann nicht einfach dem Vater das Kind entziehen.Und wie ich schon sagte,so egal scheint das Kind ihm nicht zu sein,denn er zahlt Unterhalt,das machen auch nicht alle Erzeuger/Vaeter. Arrogant bist du,fuer dich scheint ein Vater keine Recht zu haben,wobei du nicht verstehst das es hier nicht um den Vater deines Kindes geht.