Wenns keine Expat-Versicherung ist, duerfte es sich um die Tarife AVL / AS12 handeln, fuer Manner/Frauen €100/€200 monatlich.
Fuer beide Tarife ist ein staendiger Wohnsitz in D Vorraussetzung und der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland, wobei Ausland als "Laender, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhaelt" definiert werden. Weiter steht in den Versicherungsbedingunen: "Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt ein Versicherungsvertrag trotz Beitragszahlung nicht zustande." Jetzt kann man die Sache natuerlich hintuerken und einen Wohnsitz in D beibehalten, es stellt sich aber die Frage: Was passiert in Schadensfall, wenn die absehbaren Behandlungskosten zb $ 10.000 (1 Woche im Krankenhaus) ueberschreiten? Krankenruecktransport an den angeblich "staendigen Wohnsitz" in D, wo man nicht mehr krankenversichert ist? Die Versicherung leistet zwar auch bei voruebergehenden Aufenthalten in D, leider nur fuer "akut" auftretende Versicherungsfalle, sprich keine Altlasten aus dem Ausland und damit ist die Versicherung mal wieder fein raus. Das gleiche gilt auch fuer die die vermeintlich guenstige ADAC Versicherung. Solange Schadensfaelle Bagatellgrenzen von zb € 1000 nicht ueberschreiten mag das ganze mangels Nachforschungsinteresse seitens der Versicherer vielleicht auch funktionieren, aber was ist im Falle eines Falles?
Dentalversicherung fuer 3 Monate ist kein schlagendes Argument, schliesslich hat man die Zaehne vor Abreise ins Ausland soweit in Ordnung gebracht, dass man ein paar Wochen ueberleben kann; manch einer hat ja auch gleich Dental ueber den Arbeitgeber bzw den Arbeitgeber des Ehegatten. Selbsbehalt & Deckelung ist bei der DKV-Dental sowieso mit drin, im Behandlungsfall blutet man also sowieso...
Nicht dass ich diese Versicherungen jemandem ausreden moechte, aber Blue Cross hat fuer einen vertretbaren Beitrag (€ 250?) brauchbare (Notfall-)leistungen und vor allem regulieren sie mit den Dienstleistern direkt, ohne dass man selbst in Vorleistung gehen muss. Praxiserfahrungen zu Blue Cross kann ich leider nicht beisteuern, aber man ist fuer Notfaelle doch auf der sicheren Seite. Auf Dauer muss man meist sowieso mit einer nicht-deutschen Gesundheitsversorgung leben.
ich hoffe ich wiederhole nicht zu viel von den Vorgaengern. Ich habe eine Auslandversicherung ueber die Allianz bis max 5 Jahre Auslandsaufenthalt, volle Versorgung, Krankenhausaufenthalt, Massage, Brille etc. Gilt auch bei kurzfristigen Aufenthalten in Deutschland (glaube bis 3 Monate am Stueck), in Deutschland ist man dann als Privatpatient versichert. Kostenpunkt bei mir ca. 65 Euro / Monat.
Wenn du nur das noetigste absichern willst, kannst du auch zu ADAC gehen. Die haben auch ne Versicherung fuer langfristige Auslandsaufenthalte. Kostet so um die 40 Euro im Monat glaub ich (https://www.adac.de/produkte/versicherun...it/default.aspx)
Zitat"Laender, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhaelt"
diese klausel richtet sich weitestgehend an "echte" auslaender, wichtig ist hierbei "staendigen" (wohnsitz) - sprich z.b. ein amerikaner kann sich nicht ueber die DKV in den USA krankenversichern. ein auswanderer im anfangsstadium (z.b. ohne job) ist hiervon genausowenig betroffen, wie ein student. ansonsten macht eine AKV die eine person bis zu 3 bzw. 5 Jahre im ausland versichert wenig sinn. denn in diesem zeitraum hat man seinen lebensmittelpunkt (grundlage fuer hauptwohnsitz) im ausland. ich hatte als student mit meiner AKV in den USA (ueber 18 monate) keine probleme und es wurde alles erstattet - einschliessliche antihistamine fuer heuschnupfen in hoehe von $500 gesamt.
sofern man nach 2-3 monaten seinen kompletten lebensmittelpunkt ins ausland verlagert mit langfristigem bleibeziel, dann greift die anfangserwaehnte klausel und man verliert auch defacto seinen hauptwohnsitz-anspruch in DE. ein "auswanderer" der nach CA kommt (z.b. mit temp. visum WP/W+T oder ein PR ohne job) um mal zu schauen wie's laeuft, hat eher einen temporaeren charakter - sprich eine AKV bzw. hauptwohnsitz in DE ist uebergangsweise durchaus berechtigt (bei W+T sowieso) und absolut sinnvoll. cheers
Soweit, sogut, aber genau weiss ich es jetzt trotz allem noch nicht. Hier im Forum heisst es, ich bin sofort nach Beantragung grundversichert, aber meine Einwanderungshelferin hat mir klar gesagt, dass ich erst drei Monate in SK gelebt haben muss, damit die Health Care greift. Die lebt in SK und sollte das eigentlich auch wissen, erst Recht bei ihrem Job! Auf der SK-Government-webpage konnte ich darüber auch nichts finden, deshalb habe ich da jetzt mal per email nachgefragt, allerdings wurde die Anfrage bis jetzt nur weitergeleitet und noch nicht beantwortet. Mein Problem ist einfach folgendes: ich möchte natürlich nicht das Risiko eingehen und für mich und meine Family drei Monate lang keinen Versicherungsschutz haben. Allerdings fordern die deutschen Versicherer einen ständigen Hauptwohnsitz in Deutschland, den ich dann nicht mehr habe und Blue Cross verlangt, dass alle für die Einwanderung notwendigen medical checks absolviert und bestanden wurden. Da ich jetzt erst mal mit WP einreise und PR erst von Kanada aus beantrage, hatte ich natürlich auch noch keinen medical check, den ich vorweisen könnte. Und jetzt bin ich nicht schlauer als vorher und gucke immer noch dumm aus der Wäsche . Naja, ich habe ja noch ein paar Tage...
Saskatchewan Health covers health services for certain special classes of newcomers from outside Canada who move to Saskatchewan on or before the first day of the third calendar month after arriving in Canada. If you are among the groups identified below, you may be eligible for benefits from the date you move to Saskatchewan:
* international students * landed immigrants * people discharged from the Canadian Forces and the RCMP * non-immigrants who are in Canada in connection with their trade or profession * returning spouse of a Canadian Forces member * returning Canadian citizens * returning residents
Ist denn die KV ans Arbeiten gekoppelt? Soweit ich mich erinnern kann, ist es das nicht, zumindest in BC, deshalb versteh ich das mit den 5 Monaten nicht ganz.
@alle
Mal ne Frage an Euch. Wir haben hier ne Premium Mastercard und darueber sind wir so viel ich weiss 6 Wochen im Ausland krankenversichert. Ist sowas im umgekehrten Fall auch von Deutschland aus moeglich?? Wenn ja, und man hat vorausgesetzt natuerlich eine Mastercard, dann wuerde es sich ja eigentlich nur um die restlichen Wochen bis hin zu den 3 Monaten handeln oder? Vielleicht ist sowas auch mit anderen Bankkarten moeglich? Was meint ihr????
Gruss Schnuffi
hallo schnuffi
bluecross ist nicht an einem arbeitgeber gekoppelt. die ersten 3 monate im arbeitsleben in bc muss man sich selber versichern, das ist klar. da wir aber erst 2 monate "blau* machen werden, ehe wir anfangen zu arbeiten, haben wir uns halt 5 monate lang bei bluecross versichert um die ziet abzudecken. ich denke, dass für diese zeit eine grundversorgung vollkommen ausreichen sollte, zumal wir uns zu hause vorher noch durchchecken lassen und noch einmal den zahnarzt aufsuchen. somit werden wir sicherlich die 5 monate gut überleben.....denke ich
Ich steh immer noch etwas auf der Leitung. Ist doch egal, ob Du noch 2 Monate Urlaub machst und dann erst mit arbeiten beginnst. Deine KV greift erst nach 3 Monaten. Da Du ja aber KV unabhaengig vom Job aus der eigenen Tasche bezahlst rechnet man nicht erst ab Arbeitsbeginn, sondern ab dann wenn Du den Antrag einreichst.
Naja, brause ist der Meinung, "die ersten drei Monate im Arbeitsleben in BC müsse er sich privat versichern. Wenn das so wäre, dann wäre die Health Care doch von der Arbeit abhängig. Da dies aber angeblich nicht so ist, sondern abhängig vom Zeitpunkt der Beantragung der Health Care, hat brause sich wohl zwei Monate zu lange privat versichert. Doppelt gemoppelt hät besser.
fralls das wirklich so ist, dass die kv unabhängig vom arbeitsvertrag ist, werde ich wohl 2 monate überversichert sein. dumm gelaufen und schlecht recherchiert.....was solls? lieber zu viel als zu wenig, gelle?