ZitatWenn der Vater Canadier ist, hat die Tochter auch Anspruch auf einen Canadischen Pass. Bei meinen Kindern ist das genau der Fall.
kann es sein dass das gesetz nur fuer minderjaehrige gilt?
hallo
das alter spielt heute praktisch keine rolle mehr.
siehe
Zitat
On 29 May 2007, Canadian Minister of Citizenship and Immigration Diane Finley announced her proposal to amend the Citizenship Act. Under the proposal, anyone naturalized in Canada since 1947 would have citizenship even if they lost it under the 1947 Act. Also, anyone born since 1947 outside the country to a Canadian mother or father, in or out of wedlock, would have citizenship if they are the first generation born abroad.
früher spielte das alter eine rollen - ob das heute auch noch der fall sein kann - bitte selber recherchieren
das galt früher:
Zitat
Another reason is if the child was born outside Canada, and failed to confirm their citizenship before turning 24 or 28.
Am besten wäre es eine Weltstaatsbürgerschaft einzuführen und jeder soll dort leben wo er möchte.Dann würde der Ganze bürokratische Unsinn samt Rassismus endlich aufhören.Aber soweit ist die Menschheit noch nicht.Leider. Gruss B.D.
Zitat von Black DeathAm besten wäre es eine Weltstaatsbürgerschaft einzuführen und jeder soll dort leben wo er möchte.Dann würde der Ganze bürokratische Unsinn samt Rassismus endlich aufhören.Aber soweit ist die Menschheit noch nicht.Leider. Gruss B.D.
Nee kann auch nicht so weit sein, denn dann würden alle dort leben wollen, wo das Geld fließt und das würde unweigerlich zu Bürgerkriegen führen.
ZitatWenn der Vater Canadier ist, hat die Tochter auch Anspruch auf einen Canadischen Pass. Bei meinen Kindern ist das genau der Fall.
kann es sein dass das gesetz nur fuer minderjaehrige gilt?
Das weiss ich leider nicht. Meine Aelteste Tochter ist 28 Jahre alt und alle Kinder wurden in Deutschland geboren.Mein Mann wurde 1980 Kanadier und hat keinen deutschen Pass mehr. Ich habe meinen deutschen Pass noch. Alle unsere Kinder haben 2 Staatsbuergerschaften und brauchen sich auch nicht zu entscheiden.Wir haben immer jeweils nach der Geburt der Kinder den Kanadischen Pass beantragt. Ich denke aber nicht dass das einen Unterschied macht.
Zitat von Ezri Hier ein paar Beispiele, welche Nationalität das Kind erhält, wenn:
Deutscher wird man, wenn Vater oder Mutter Deutsche sind, egal wo auf dem Globus man geboren wurde. US-Bürger wird man, wenn Vater oder Mutter US-Bürger sind oder wenn man auf US-Boden geboren wird. Schweizer wird man, wenn Vater oder Mutter Schweizer ist, egal wo auf dem Globus man geboren wurde. Brite wird, wer im Inland geboren wird und entweder ein Elternteil hat, das Brite ist oder dauerhaft in Großbritannien niedergelassen ist.
und so weiter. Jedes Land hat dafür eigene Regeln...
stimmt genau! die Fragen welche zu klären wären, sind der Reihe nach: Geburtsland des Kindes,Nationalität des Vaters, dann der Mutter.
z.B: Kind in Kanada geboren, automatisch Kanadier. Vater Österreicher bei Geburt des Kindes, also Kind hat auch Anspruch auf Ö Bürgerschaft (und hat nun den EU Paß), Mutter - egal! -- Die Österreicher wissen noch, wo's langgeht......... inzwischen sind alle drei Kanadier, nur der Sohn hat doppelte Nationalität.
ZitatWenn der Vater Canadier ist, hat die Tochter auch Anspruch auf einen Canadischen Pass. Bei meinen Kindern ist das genau der Fall.
kann es sein dass das gesetz nur fuer minderjaehrige gilt?
Das weiss ich leider nicht. Meine Aelteste Tochter ist 28 Jahre alt und alle Kinder wurden in Deutschland geboren.Mein Mann wurde 1980 Kanadier und hat keinen deutschen Pass mehr. Ich habe meinen deutschen Pass noch. Alle unsere Kinder haben 2 Staatsbuergerschaften und brauchen sich auch nicht zu entscheiden.Wir haben immer jeweils nach der Geburt der Kinder den Kanadischen Pass beantragt. Ich denke aber nicht dass das einen Unterschied macht.
Ist man in CA geboren oder ist einer der Eltern Kanadier, dann ist das Kind automatisch auch Kanadier ( Einschränkung nur in der Weitergabe der Nationalität auf dritte Generation, wenn man nicht in Kanada lebt). Dann beantragt man aber keinen Pass, sondern die Registrierung als Kanadier. Registrierung heißt nicht einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen, denn die hat das Kind ja automatisch Kanadier. Man beantragt lediglich, dass das Kind in die Liste der kanadischen Bürger kommt. Haben die Eltern das nicht gemacht, dann kann man das jederzeit nachholen.
Als wir nach Ca gegangen sind, war meine Tochter noch nicht registriert, weil das ein Jahr dauert. Dennoch hat sie ihren Pass bekommen, denn unabhängig von der Registrierung ist es unstrittig, dass sie Kanadierin ist.
Wenn der Vater Kanadier ist, hat die Tochter definitv Anspruch auf den kanadischen Pass, egal ob sie minderjährig ist, oder nicht, Die Frage ist dann, was dann mit der deutschen Staatsangehörigkeit passiert. Ich denke mal, in 99% der Fälle wird man sie LEIDER abgeben müssen.
Nein, zu 100% behält sie diese. Im genannten Fall hat das Kind definitiv beide Staatsbürgerschaften, denn man hat sie per Geburt. Man muss auch keinen Antrag auf eine der Staatsbürgerschaften stellen, man hat sie einfach.