ich habe mal eine Frage. Leider konnte Herr Google mir nicht weiterhelfen.
Meine Frau ist Hollanderin. Ihr Vater jedoch hat einen Holländischen und einen Kanadischen Pass, da er in Kanada geboren wurde. Hat meine Frau dann auch ein Anrecht auf den Kanadischen Pass?
Und wenn wir den Strick etwas weiter drehen, hätte ich dann auch die Möglichkeit dazu? Allerdings bin ich italienischer Staatsbürger.
Ein Kind hat die Nationalitaet des Geburtslandes und der Mutter.
Deine Frau ist Hollaenderin weil sie entweder in Holland geboren wurde oder ihre Mutter Hollaenderin ist (oder beides). Soll heissen: Deine Frau hat kein Anrecht auf einen Kanadischen Pass, und Du auch nicht.
Selbst wenn z.B. Deine Frau in Holland geboren wurde und ihre Mutter Kanadierin ist - in diesem Fall haette sie zwei Staatsbuergerschaften - aber auch nur wenn die Kanadische vor ihrem 18. Geburtstag beantragt worden waere.
Ihr Vater ist holländer, Ihre Mutter spanierin. Geboren ist Sie aber in Deutschland. Und hat auch beide Staatsbürgerschaften, sprich spanisch und holländisch.
Dann muss es wohl in Holland anderes Gesetze geben, wenn Sie auch holländisch ist
Aber Dennoch wird Sie keine Chance haben einen Kanadischen zu bekommen
Schade... Sonst wäre einen Auswanderung mit Sicherheit einfacher gewesen
Definition: A Canadian citizen is a person who is Canadian by birth or who has applied for Canadian citizenship through Citizenship and Immigration Canada and has received a citizenship certificate.
You are probably a Canadian citizen if you were born in Canada. You may also be a Canadian citizen if you were born outside Canada to a Canadian parent, but not necessarily. For details on who qualifies as a Canadian citizen, and how to prove you are a Canadian citizen, please see Information About Canadian Citizenship from Citizenship and Immigration Canada.
Zitat von GhostEin Kind hat die Nationalitaet des Geburtslandes und der Mutter.
Sorry aber das ist BS (woher nehmt Ihr immer solche Aussagen ??? ala Kaffeklatsch ???)
Anscheinend war da noch was in den Kaffee reingerührt, denn jedes Land hält es anders.
Hier ein paar Beispiele, welche Nationalität das Kind erhält, wenn:
Deutscher wird man, wenn Vater oder Mutter Deutsche sind, egal wo auf dem Globus man geboren wurde. US-Bürger wird man, wenn Vater oder Mutter US-Bürger sind oder wenn man auf US-Boden geboren wird. Schweizer wird man, wenn Vater oder Mutter Schweizer ist, egal wo auf dem Globus man geboren wurde. Brite wird, wer im Inland geboren wird und entweder ein Elternteil hat, das Brite ist oder dauerhaft in Großbritannien niedergelassen ist.
und so weiter. Jedes Land hat dafür eigene Regeln...
mal abgesehn von deiner urspruenglichen frage - die regelungen sind fuer jedes land verschieden - bei denen einen gilt blutsrecht (abhaengig von eltern), bei anderen gilt geburtsrecht (geburtsland). manche erlauben doppelte staatsbuergerschaft, manche nur in extremen ausnahmefaellen. um es noch komplizierter zu machen, ist auch das geburtsjahr entscheidend: die gesetze aendern sich. z.b. in DE: wer ab 2000 in DE geboren wurde erhaelt unter bestimmten voraussetzungen seither automatisch die DE-staatsbuergerschaft - vorher galt durchweg blutsrecht. soweit ich weiss erlauben DE und NL beide keine doppelte staatsbuergerschaft (ab einem bestimmten alter, wo man sich dann entscheiden muss bzw. wo bei geburt eine weitere erteilt wird wie in USA, CA). ausnahmen gibt es allerdings bei begruendeten motiven (ich glaube u.a. bei heirat). ich vermute daher dass deine freundin eine staatsbuergerschaft sowieso abgeben muss (manchmal wissen die staaten es nicht, da kein info austausch besteht und forcieren den status daher nicht).
Deutschland akzeptiert doppelte Staatsbürgerschaften innerhalb der EU und mit der Schweiz, aber ich weiß nicht, ob das von Geburt an gilt oder nur bei dem nachträglichen Erwerb der Staatsbürgerschaft.
hrt2fnd, per Geburt in Deutschland ab dem Jahr 2000 geht nur, wenn ein Elternteil zuvor schon mindestens acht Jahre durchgehend in Deutschland gelebt hat.
Zitat von EzriDeutschland akzeptiert doppelte Staatsbürgerschaften innerhalb der EU und mit der Schweiz, aber ich weiß nicht, ob das von Geburt an gilt oder nur bei dem nachträglichen Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Kurzum DE akzeptiert Doppelte Staatsbuergerschaft mit JEDEM anderen Land auf der Welt, jeder antrag wird INDIVIDUAL entschieden es muessen Gruend vorgebracht werden WARUM man beide haben moechte, das entscheided dann ein Sachbearbeiter im Bunderverwaltungsamt. Es gibt ein Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit. Das Übereinkommen aus dem Jahr 1963 gründete ausweislich seiner Präambel auf der Ansicht, „daß sich in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit Schwierigkeiten ergeben können und daß ein gemeinsames Vorgehen zur möglichst weitgehenden Verringerung dieser Fälle im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten dem Ziel des Europarats entspricht“.Seit 2005 ist Deutschland vielmehr Vertragsstaat des oben genannten Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit, das ausdrücklich die doppelte staatsangehörigkeit anerkennt. Es bestimmt sogar, dass bei der Einbürgerung die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit nicht gefordert werden darf, wenn die Aufgabe im anderen Land unzumutbar ist (Art. 14-16).
...und man muß die Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft in EU und Schweiz nicht mehr beantragen. *ergänz*
Zumindest wissen es viele besser als die, die gleich am Angang vorpreschen und falsche Auskuenfte geben. Aber es ist schoen, beim Antwortquatsch zuzusehen.
Danke für Eure Antworten sehr interessant. Aber die Aussagen von 0815 und Maxim sind schon sehr gut. Und darüber hinaus, habe ich jetzt auch vieles der anderen Länder und ihren Gesetzen gelernt
Aber sowie ich das jetzt verstehe, muss es das Konsulat entscheiden
Ich habe zwar jetzt gelesen, dass es das neue Gesetz gibt, aber wohl sich auf die verschollenen Canadier bezieht.. Mein Englisch ist zwar nicht das Beste, aber ich glaube soweit ´habe ich das richtig verstanden.. oder?