bin leider nicht sehr oft hier im Forum und kenne mich daher kaum aus. Gestern als wir Besuch von unseren kanadischen Freunden hatten, kam eine Frage auf, die ich so ohne weiteres nicht beantworten kann. Mein Mann und ich sind mit unseren damals zwei Kindern vor ca. 2.5 Jahren hier nach Kanada gezogen. Uns gehts soweit gut, sind gut durch die Wirtschaftskrise gekommen, aber natuerlich wir man hier in Suedmanitoba als Angestellter auch nicht reich. Dieses Jahr im Januar kam dann unser Sohn Joey in Winkler, MB zur Welt. Dieser hat inzwischen seinen Kanadischen Pass und seine Canadian Citizenship Urkunde. Somit ist er momentan als einziger in unserer Familie Canadier und auch irgendwann Deutscher.....aber dieser Papierkrieg....und alles dauert ewig mit der Botschaft...
Wir wollen sobald als moeglich die Kanadische Staatsbuergerschaft beantragen. Zur Erklaerung: 1. wir wollen wirklich hierbleiben 2. mein Mann war 15 Jahre Polizist in der BRD und moechte nun zur RCMP, diese setzen jedoch Citizenship voraus. Unsere Freunde (Canadier) konnten nun nicht glauben, dass unser juengster Spross (9 Monate alt) Canadier ist, wir aber noch nicht. Sie meinten, da muesste es doch eine moeglichkeit geben, die Staatsbuergerschaft vorher zu bekommen bevor wir die regulaeren 1096 ? Tage hier leben und "normal" die Citizenship beantragen koennen. Ich meinte zu Ihnen dass das nicht moeglich sei, versprache aber mich umzuhoeren.
Vieleicht kenn sich ja jemand von euch gut genug aus fuer eine Antwort.
Geht kein Weg dran vorbei ausser die 1096 Tage zu warten,diese Wartezeit gilt ab dem ersten Tag PR,Wp Tage zaehlen nicht. Btw,meine Tochter ist 2,6 Jahre alt und auch die einzige Canadierin in unserer Familie,bis wir eben alle Tage dann irgendwann zusammen haben.
Stimmt nicht ganz, die Zeit der WP zaehlt zur Haelfte aber nur hoechstens ein Jahr, so dass dann ein halbes Jahr anerkannt werden kann. Leider dauert das Einbuergerungsverfahren zur Zeit extrem lang, ich habe von bis zu vier Jahren gehoert.
Dein Mann hat uebrigens beste Voraussetzung fuer eine doppelte Staatsbuergerschaft, da er zur RMCP will. Eine angestrebte Karriere im kanadischen Staatsdienst und die dafuer vorausgesetzte kanadische Staatsbuergerschaft wird regelmaessig als Beibehaltungsgrund anerkannt.
Vielen Dank fuer die Infos. Werde das mal weiterleiten an unsere Freunde.
Muss sich mein Mann eben halt auch noch gedulden....auch wenn er auf heissen Kohlen sitzt. Polizist war halt sein Traumberuf. Leider kann man davon in D. kaum noch leben. Er ist hier nur Assistant Manager und verdient schon mehr als nach 14 Jahren Polizei. Ich konnte es kaum glauben.
Desweiteren hat er halt noch kuerzlich ein Angebot von den Forces bekommen fuer die Offizierslaufbahn. In dem Schreiben haben sie ihm angeboten, nach erhalt der Citizenship, sofort eine Offiziersstelle zu geben (...nicht dass er wirklich dahin wollte...beziehungsweise ich will das nicht, auch wenn der Verdienst wirklich gut ist).
Also haengt fuer ihn schon einiges an der Citizenship.
min. 2 Jahre PR 4 Jahre vor Antragstellung (Citizenship) - wie lange war ich da schon in Kanada? [list][*]vor Erlangen PR - jeder Tag zaehlt als halber Tag[/*:m] [*]nach Erlangen PR - jeder Tag zaehlt als ganzer Tag[/*:m][/list:u] War ich mal nicht im Land? Jeder Tag ausserhalb Kanadas wird abgezogen.
Auf der Seite findet ihr ein Hilfsmittel zur Berechnung wann ihr Citizen werden koennt.
Seid ihr damals mit PR eingereist? Dann sind es ja nur noch etwa 6 Monate bis zum moeglichen Antragszeitpunkt. Die Zeit kann er ja sicherlich noch Ueberbruecken.
Ob die Timeline wie von KOS akkurat ist? Kann sein, muss es nicht. Ist regional sicherlich unterschiedlich. Bei Freunden von uns hat es vom Test bis Sing Sang keine 3 Monate gedauert und das war dieses Jahr.
Wenn es dann immernoch an der schnellen Umsetzung scheitert, dann gibt es in Manitoba auch Regionale Polizeien. http://www.macp.mb.ca/missing.php. RCMP zahlt ohnehin schlechter als alle anderen. Ach und noch was zum Thema Polizei hier. Ist nicht das Gleiche wie in Deutschland. Sag ihm einfach, dass er ueber das A1-Verfahren selten in den ersten 5 Jahren bei der RCMP rauskommen wird. Danach wirds dann angeblich besser.
Ich denke mein Mann kann die restliche Zeit noch ueberbruecken. Wie gesagt, das ganze kam eben nur auf, als unsere Freunde zu Besuch waren. DAs mit der lokalen Polizei hat er schon einmal probiert. Ist halt ziemlich tricky. Da sehr oft nur eine Stelle ausgeschrieben wird, und dann sich wirklich eine ganze Menge bewerben. Manche davon haben dann auch Erfahrung im Polizeiberuf, aber eben halt Canadian Experience...und das zaehlt halt mehr. Als naechstes steht die Bewerbung in Winnipeg an. Die haben Interesse bekundet.....aber manm muss alles in Person abholen, es wird nichts zugeschickt. D.h. einige Male freinehmen und nach Winnipeg fahren. Bin halt leider auch nicht so ganz glueklich ueber Winnipeg. Die Blauen dort haben schon ziemlich viel zu tun...da gehts schon ziemlich heftig zu. Und wohnen in Winnipeg.......habe mich halt schon richtig ans Landleben gewoehnt. Naja wir werden sehen. Ich werde ihm da nicht reinreden. Ich weiss RCMP war schon immer ein Traum, aber ich denke auch als "normaler" Polizist wuerde er ziemlich happy sein.
Ach ja ich vergass, ja wir kamen mit PR vor 2.5 Jahren hier an. In ca. 6 Monaten haben wir unsere 1095 Tage voll.
Zitat von KosStimmt nicht ganz, die Zeit der WP zaehlt zur Haelfte aber nur hoechstens ein Jahr, so dass dann ein halbes Jahr anerkannt werden kann. Leider dauert das Einbuergerungsverfahren zur Zeit extrem lang, ich habe von bis zu vier Jahren gehoert.
Dein Mann hat uebrigens beste Voraussetzung fuer eine doppelte Staatsbuergerschaft, da er zur RMCP will. Eine angestrebte Karriere im kanadischen Staatsdienst und die dafuer vorausgesetzte kanadische Staatsbuergerschaft wird regelmaessig als Beibehaltungsgrund anerkannt.
Gruss
Kos
Es werden die letzten 4 Jahre herangezogen - um also auf die 3 geforderten Jahre zu kommen muss man mindestens 2 Jahre PR gewesen sein und vorher mindestens 2 Jahre WP (zaehlt dann als 1 Jahr). Etwaige Auslandsaufenthalte sind abzuziehen.
Zitat von Kos Dein Mann hat uebrigens beste Voraussetzung fuer eine doppelte Staatsbuergerschaft, da er zur RMCP will. Eine angestrebte Karriere im kanadischen Staatsdienst und die dafuer vorausgesetzte kanadische Staatsbuergerschaft wird regelmaessig als Beibehaltungsgrund anerkannt.
Nennst du mir bitte den Namen der Sachbearbeiterin? Da stell ich dann auch meinen Antrag.
Es geht weniger darum welche Vorteile du in deinem neuen Land durch Erlangen der Staatsbuergerschaft hast (nachher fuehrt noch einer das Wahlrecht an), sondern mehr darum welche Nachteile du hast, wenn du die deutsche Staatsbuergerschaft verlierst. Erbrecht ist ein sehr erheblicher Grund und wenn man genau hinschaut auch ein Grund fuer Deutschland dir das zu bewilligen, geht es doch manchmal um viel Geld, das man an den Staat zahlen darf, wenn man erbt.
Ach noch was @ sommerles
Euer juengster Spross ist nicht nur Kanadier, sondern auch Deutscher und das nicht erst spaeter, sondern durch Geburt. Ihr seid beide Deutsche und daher ist es unstrittig, dass das Kind deutscher ist. Sollte dein Mann aber ohnehin wissen, denn das war Teil von StaBue.
Ab 18 Jahren muessten diese ja den Citizenship Test machen. Also ist davon auszugehen, dass Kinder ab 18 Jahren dann auch einen eigenen Antrag auf Beibehaltung der deutsche Staatsbuergerschaft stellen muessten wenn sie dies wollen oder haben sie diese automatisch sollte den Eltern moeglicherweise die BBG erteilt werden?
Zitat von CadwaladerWeiss jemand wie es sich bei Kindern verhaelt?
Ab 18 Jahren muessten diese ja den Citizenship Test machen. Also ist davon auszugehen, dass Kinder ab 18 Jahren dann auch einen eigenen Antrag auf Beibehaltung der deutsche Staatsbuergerschaft stellen muessten wenn sie dies wollen oder haben sie diese automatisch sollte den Eltern moeglicherweise die BBG erteilt werden?
ZitatDie Gründe für den beabsichtigten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen für jeden Antragsteller individuell und nachvollziehbar vorgetragen werden. Lediglich allgemeine Ausführungen genügen nicht. Ehepaare oder Familien mit Kindern unter 16 Jahren können ihre Anträge gemeinsam stellen, auch hier gilt jedoch: für jeden Ehepartner bzw. jedes Familienmitglied müssen individuelle Gründe für den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit vorliegen.
Das heisst ja wohl, dass auch fuer jedes Familienmitglied individuelle Gruende fuer die Beibehaltung vorliegen muessen. Super, das gibt ne Menge an Schreibkram..
Individuell begruendet. Nicht zwangslaeufig unterschiedliche Gruende.
Nochmal es ist nicht von entscheidender Grundlage, warum man jetzt ausgerechnet die andere Staatsangehoerigkeit haben moechte. Wer etwas im Grundgesetz nachliest weiss warum die Frage hier gestellt werden muss.
Es geht letztlich immer hauptsaechlich darum welche Nachteile man durch den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit hat. Das Bundesverwaltungsamt nennt einige Gruende beispielhaft.
ZitatWelche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Beibehaltungsverfahren erfüllt sein? Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Eine positive Entscheidung ist möglich, wenn
[list=][*]Sie nachvollziehbare Gründe haben, aus denen der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in Ihrer konkreten Situation für Sie von Vorteil ist und [*]Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland haben, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten rechtfertigen und [*]das andere Staatsangehörigkeitsrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.[/list]
Bei Kindern ist es m. E. recht einfach zu begruenden. Woher soll ich heute wissen, ob das Kind nicht spaeter in Deutschland studieren moechte. Als Deutscher ist kein Visum fuer das Studium notwendig. Als Kanadier aber schon. Hier besteht eine erhebliche Erleichterung , wenn die deutsche Staatsangehoerigkeit beibehalten wird. sind aber nicht nur Visumsangelegenheiten, sondern auch Uni-Gebuehren, die fuer Auslaender eben hoeher sind.
Und vice versa, das waere ein Grund den man ja auch fuer Kanada anfuehren koennte. Da stellt sich mir gleich die Anschlussfrage ob mit einem kanadischen high school Abschluss ein Studium in D so ohne weiteres ueberhaupt moeglich waere, aber das ist ein anderes Thema.
Zitat von CadwaladerUnd vice versa, das waere ein Grund den man ja auch fuer Kanada anfuehren koennte. Da stellt sich mir gleich die Anschlussfrage ob mit einem kanadischen high school Abschluss ein Studium in D so ohne weiteres ueberhaupt moeglich waere, aber das ist ein anderes Thema.
Thanks @AMR
Stimmt ist zwar off-topic aber deswegen einen neuen Thread aufmachen lohnt nicht wirklich und die Staatsbuergerschaftgeschichte ist ja eigentlich abschliessend behandelt.
Grundsaetzlich wird Grade 12 nicht mit dem Abitur gleichgesetzt und du musst 2 Jahre College bzw. den Bachelor nachweisen. Kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Bildung ist Laendersache und seit in Baden-Wuerttemberg die Fakulataeten auch jeweils direkt Bewerber zum Studium zulassen koennen, wenn sie diese fuer gleichwertige Bewerber etc. haelt, ist das nichtmehr ganz so einfach zu sagen. Genaue Informationen findest du unter dem Stichwort Hochschulzulassung und dann mit dem jeweiligen Bundesland. Mein Informationsstand ist allerdings jetzt auch schon fast 5 Jahre alt. Seitdem habe ich mit deutschen Universitaeten nichts mehr zu tun.
Nochmal kurz zur Citizenship. Eine weitere Erleichterung und Begruendung zum Erwerb der kanadischen Stabue waere auch der Wegfall von unnoetigen Verwaltungsarbeiten. Ex. Beantragung der PR-Card alle 5 Jahre und der damit verbundenen Kosten, sowie aufwands. Halte ich zwar nicht fuer entscheidend, aber es ist in jedem Fall ein Grund, den ich mit anfuehren wuerde. Den Test zur Einbuergerung machst einmal solange du lebst und bist dann Kanadier. Die PR-Card verlaengerst du solange du in Kanada lebst.