Mag ja durchaus sein, dass in deiner Provinz die Buchstaben anders gewürfelt wurden. Ich wollte lediglich das "F hat mit air brakes nichts zu tun" entkräften. Übrigens haben selbst eure Schulbusse zumindest teilweise Luftdruckbremsen: http://www.schoolbusfleet.com/Channel/Bu...arksman-II.aspx "...converts and amplifies inaudible ultrasonic sound into audible “natural” sound to help technicians hear sounds that signify problems, such as air brake leaks, compressed air leaks..." Insofern kommt man auch in Canada mit einem Busführerschein ohne air brake license (egal mit welchem Buchstaben das nun in der jeweiligen Provinz gekennzeichnet wird) nicht sehr weit.
Summer, Du befindest dich grade ein wenig auf dem Weg in die Sackgasse.
Edualla fragte
Zitat von eduallaWenn ein Jugendlicher 16-19-jähriger einen kanadischen Führerschein besitzt, und zurück nach DE geht, wie ist es mit dem Führerschein? Kann er den in DE einfach so umtauschen? Oder muss er neu lernen?
und etwas spaeter
Zitat von eduallaUnd wie sieht es aus mit einem Schoolbus/Class 2 (Bus) Führerschein in DE? Wird er (Bus-Führerschein) dort anerkannt?
Irgendwann wurde langsam klar, dass er sich auf drivers license aus Manitoba bezieht...
Es gibt ihn nicht, den kanadischen Fuehrerschein. Punkt. Du verlinkst ja auch zu einzelnen Provinzen, z.B Quebec. Um es zu verdeutlichen: Wenn Du in Deutschland von Potsdam nach Passau ziehst, musst deinen FS nicht umschreiben lassen. Weil es der deutsche Fuehrerschein ist, Bundesrepublik De. Ziehst Du aber von Calgary nach Vancouver musst Du deine albertanische Lizenz gegen eine "Britisch-Kolumbianische" umtauschen.
Zitat von TomW Also Schulbusse haben definitiv KEINE Luftbremse. Woher ich das weiß ? Meine Frau fährt einen solchen, Gruß TomW
Das habe ich mir fast gedacht. Bestimt einen Type A oder B, wenn der keine Luftbremse hat, denn die sind auf Van oder Medium Truck Chassis aufgebaut. Vom Type C gibt es wohl so'ne und solche, aber Type D (wie z.B. der Blue Bird All Canadian RE) sind fast alle mit Luftbremse.
Wenn Du nach einer verlässlichen Antwort suchst, dann wende Dich an das deutsche Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Schreibe denen genau was Du hast und die können Dir sagen was umgeschrieben wird usw. Es gibt in der Tat keinen "kanadischen Führerschein" sondern nur Führerscheine der einzelenen Provinzen. Es kann durchaus sein das ein Busführerschein aus BC wird in Ontario nicht anerkannt wird und lauter so ein Unfug der den Leuten das Leben schwer macht.
Auf die Aussage des KBA kannst Du Dich auch verlassen, bei einem "canadian official" wäre ich da vorsichtig.
Zitat von take careWas für'n Berg Mist hier gequasselt wird....
Wenn Du nach einer verlässlichen Antwort suchst, dann wende Dich an das deutsche Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Schreibe denen genau was Du hast und die können Dir sagen was umgeschrieben wird usw. Es gibt in der Tat keinen "kanadischen Führerschein" sondern nur Führerscheine der einzelenen Provinzen. Es kann durchaus sein das ein Busführerschein aus BC wird in Ontario nicht anerkannt wird und lauter so ein Unfug der den Leuten das Leben schwer macht.
Auf die Aussage des KBA kannst Du Dich auch verlassen, bei einem "canadian official" wäre ich da vorsichtig.
take care
Einen herzlichen Dank, take care. Ich habe jetzt das KBA angeschrieben. Mal sehen, was die für eine Antwort mir geben werden.
PS: Mit "kanadischem Führerschein" meinte ich einen Führerschein, den man in Kanada erworben hat...
@edualla , Klar dass dir das KBA in dieser Sache KEINE Auskunft gibt . Fuehrerschein ist Sache des LANDKREISES .Und die dortige Fuehrerscheinstelle ist dafuer zustaendig . Der Fuehrerchein (in Canada erworben) fuer Fahrer unter 18 Jahren , koennen unter bestimmten Vorraussetzungen (die von der FS-Stelle festgelegt werden) umgeschrieben werden . Es gibt KEINEN deutschen Busfuehrerschein , also kann der auch nicht umgeschrieben werden ! Es ist ein ZUSATZ zum Fuehrerschein ! Auch der Klasse 1 aus Canada wird NICHT anerkannt . Das liegt u.a. an nationalen Abkommen . Ein deutscher LKW-FS wird in Canada auch nicht anerkannt . Wer in DE irgendwann einmal einen FS gehabt hat , hat diesen AUF LEBENSZEIT ! (ausser er wird wegen Gesetzesuebertretung abgenommen) . Der Kl. CE , oder frueher Kl.2 , hat die Einschraenkung , dass eine aerztliche Untersuchung ab einem bestimmten Alter vorgeschrieben ist , und diese VOR Wiederausstellung (nach Ruewckwanderung) absolviert werden muss . Inzwischen ist ja in DE auch der Zusatz 95 noetig , wenn der Kl. CE /Kl.2 nach einem bestimmten Datum erworben wurde. Ansonsten darf zwar ein KfZ mit Zul GGw ueber 7,49to oder mehr als 3 Achsen gefahren werden , aber NICHT im Gewerblichen Verkehr .
Uebrigens , steht in meiner MB-Driverlicense : unter Ziff. 9 : 1F = Fullstage Ziff.9a : S bedeutet :Airbrake Endorsement .