Haengt vom Einkommen ab,fuer Kinder unter 6 gibt es 100 $.Alles in Allem bekommt man durchaus auch als wpler kindergeld aber erst nach 18 Monaten. In Deutschland bekommt man Kindergeld wenn man den Hauptwohnsitzt hat.
LBW sagt hierzu: Sie erhalten Kindergeld wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden
Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist beispielsweise eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im Inland hat. Die gleiche natürliche Person ist beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie zwar im Inland Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz innehat. siehe wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3...e_Steuerpflicht
eine konstellation wonach nach man dauerhaft im ausland lebt und in DE unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig ist, mag es geben, kenne ich persoenlich allerdings nicht...
Zitateine konstellation wonach nach man dauerhaft im ausland lebt und in DE unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig ist, mag es geben, kenne ich persoenlich allerdings nicht...
Doch, icke...
Sag ja, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf KG. Kindergeld ist eine Leistung, die das Zahlen von Steuern voraussetzt. Kurzum, wer keine Steuern zahlt ( das geht aber schnell in D ) hat auch keinen Anspruch auf KG.
Zitat von MarlaBin heute ins Bürgerbüro zur Info wg. Freitag. Sie haben explizit die Adresse erfragt - habe es einfach so stehenlasen.
Bitte schreibt mal etwas zum Thema Kindergeld in Canada ....
Fuer die Beantragung des Kindergeldes werden u.a. Angaben zum Einkommen der 2 vorangegangenen Jahre ausserhalb Kanadas verlangt sowohl vom Antragsteller als auch vom Partner, d.h. euer deutsches Einkommen wird zur Berechnung miteinkalkuliert. Dies kann je nach Hoehe u.U. bedeuten, dass es im ersten Jahr in Kanada kein Kindergeld gibt. Ausserdem kann sich die Antragsbearbeitung sehr hinziehen, ich glaube wir hatten ein 3/4 Jahr auf ein Feedback der Behoerde gewartet. Die Antraege gibts zum download im Inet, falls ihr bei der Beantragung Hilfe benoetigt machen das z.B. Settlement Centre kostenlos.
ZitatSag ja, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf KG. Kindergeld ist eine Leistung, die das Zahlen von Steuern voraussetzt. Kurzum, wer keine Steuern zahlt ( das geht aber schnell in D ) hat auch keinen Anspruch auf KG.
ja, aber du musst unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig sein. 'nur' steuern zahlen reicht hierzu nicht. ich koennte ja auch angestellter in CA und durch eine vermietete wohnung in DE mieteinkuenfte erzielen, die dann in DE versteuert werden. damit ist man nur beschraenkt steuerpflichtig und somit nicht kindergeldbezugsberechtigt...
unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig wird dann schwierig wenn man in einem normalen angestelltenverhaeltnis im ausland steht. daher wuerde mich schon interessieren, welche konstellation kindergeld im ausland erlaubt....
Antraege kann man viele stellen. die frage ist, auf welcher grundlage...
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpfl ichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG
Sie werden als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn die Summe Ihrer Einkünfte mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt oder wenn die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 8.004 € (dieser Betrag wird ggf. nach den Verhältnissen Ihres Wohnsitzstaates gemindert) betragen. Lassen Sie sich bitte Ihre nachfolgenden Angaben durch die für Sie zuständige ausländische Steuerbehörde in Abschnitt C bestätigen.
Die rechtliche Grundlage weiß ich nicht. Kann derzeit keine Paragrafenketten subsumieren...
ICh bin unbeschränkt in D und meien Frau ist ebschränkt steuerpflichtig in D.
Und sie wird nciht beantragen, in D unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Es reicht, wenn ich, normalerweise beschränkt, unbeschränkt steuerpflchtig bin.
Hier greift es zu der anderen Diskussion, die neulich lief in Punkto Doppelbesteuerung...arrrghhh
hallo dudabt, also wenn du deinen Wohnsitz in DE abmeldest, bist du niemandem[/size] Rechenschaft darüber schuldig, warum und wohin du gehst!! Ich habe das auch erst hinter mir. Die Zeiten des BND und Staatssicherheit sind lange Geschichte. Auch wenn sie es gerne wissen möchten. Es ist allein[size=150] deine Entscheidung darüber Auskunft zu geben.
wen sollte es interessieren wenn du urlaub in de machst ob du dich abgemeldet hast oder nicht wir waren 2009 in urlaub in de und es hatt keinen interessiert wir haben uns auch nicht abgemeldet 2007