ich habe eine Liste gehabt mit den Sachen die ich dabei hatte und dann nur die Good to follow liste. Die Sachen noch alle in D und kommen spaeter nach. Ob alles auf einmal oder nach und nach wird sich zeigen.
Das das nur fuer ein Jahr gilt ist mir neu, hatte das so verstanden die Sachen kannst Du wann auch immer einfuehren. Muss ich wohl mal hier direkt zum zoll fahren.
Kann dir nicht richtig was emfehlen, wuerde an deiner Stelle dann wohl drei Listen machen. Was du direkt dabei hast (Flieger), was auf dem Weg ist ( schon verschickt) und was spaeter verschickt werden soll.
Ich hatte ueberhaupt kein Problem mit den beim Zoll. Mach halt kein Kreuz und frag den Zoll nett und freundlich.
Ich versuche hier mal etwas Licht hineinzubringen:
Die Doc B4 ist das Hauptdokument, das Du benoetigst um deine persoenlichen Gueter zu deklarieren. Dieses Dokument musst Du auf jeden Fall ausfuellen, da dort Deine persoenlichen Angaben (Name, PR-Nr., etc.) registriert werden. Sieh es als Deckblatt an.
Das Doc [album]4[/album] ist ein Ergaenzungsblatt, dass Du benutzen kannst, wenn der Platz auf dem B4 nicht ausreicht. Du musst das [album]4[/album] nicht benutzen sondern kannst auch eine Excel-Liste oder eine sonstige Auflistung benutzen.
Wichtig ist, dass Du zwischen aktuellen Mitbringseln und Goods to Follow unterscheidest und diese nicht auf einer Liste vermischt.
Wir haben z.B. nicht viel mitgebracht und konnten so alles was wir dabei hatten auf dem B4 angeben und haben dann die Goods to Follow auf einem separaten Excel-Ausdruck aufgefuehrt (darauf alle Referenzen sowie gross "goods to follow"). Daraus ergaben sich auf dem B4 ein Kreuz bei 'Additional list of goods - other' (da Excel-Liste) und ein Kreuz bei "goods to follow - yes" (da wir ja nicht alles gerade dabei hatten).
ZitatNach meinem Verständnis beinhaltet die Mover's inventory list alles, was man jemals einführen will. Die good to follow Liste beinhaltet nur die Sachen, die beim aktuellen Shipment mit dabei sind. Die Sachen ausserhalb der "Schnittmenge" darf man bis zu einem Jahr später noch zollfrei nachholen (laut Spediteur). Im Prinzip geht es mir aber eigentlich darum, wie pingelig die Beamten sind. Wenn ich z.B. auf dem Formular ein Kreuz (in diesem Fall bei den Listen) falsch gesetzt habe, werden die dann stinkig?
Diese Aussage stimmt so nicht - alles was Du nicht dabei hast und du spaeter noch einfuehren moechtest, muss auf die Goods-to-follow liste! Es existiert nicht noch eine dritte Liste. Dein Spediteur hat auebrigens unrecht: es besteht keine Zeitlimite bis wann die Gueter auf der Goods to follow liste eingefuehrt werden muessen.
Bei uns waren die Beamten sehr hilfreich und haben uns unterstuetzt. Es ist ja kein PR-Antrag der beim geringsten Fehler zurueckkommt.Der Beamte kann ergaenzungen anbringen und auch mal ein Kreuzchen korrigieren, wenn es sein muss. Wichtig ist ja, dass er das Ganze am Schluss abstempelt.
Ich versuche hier mal etwas Licht hineinzubringen:
Die Doc B4 ist das Hauptdokument, das Du benoetigst um deine persoenlichen Gueter zu deklarieren. Dieses Dokument musst Du auf jeden Fall ausfuellen, da dort Deine persoenlichen Angaben (Name, PR-Nr., etc.) registriert werden. Sieh es als Deckblatt an.
Das Doc [album]4[/album] ist ein Ergaenzungsblatt, dass Du benutzen kannst, wenn der Platz auf dem B4 nicht ausreicht. Du musst das [album]4[/album] nicht benutzen sondern kannst auch eine Excel-Liste oder eine sonstige Auflistung benutzen.
Wichtig ist, dass Du zwischen aktuellen Mitbringseln und Goods to Follow unterscheidest und diese nicht auf einer Liste vermischt.
Wir haben z.B. nicht viel mitgebracht und konnten so alles was wir dabei hatten auf dem B4 angeben und haben dann die Goods to Follow auf einem separaten Excel-Ausdruck aufgefuehrt (darauf alle Referenzen sowie gross "goods to follow"). Daraus ergaben sich auf dem B4 ein Kreuz bei 'Additional list of goods - other' (da Excel-Liste) und ein Kreuz bei "goods to follow - yes" (da wir ja nicht alles gerade dabei hatten).
ZitatNach meinem Verständnis beinhaltet die Mover's inventory list alles, was man jemals einführen will. Die good to follow Liste beinhaltet nur die Sachen, die beim aktuellen Shipment mit dabei sind. Die Sachen ausserhalb der "Schnittmenge" darf man bis zu einem Jahr später noch zollfrei nachholen (laut Spediteur). Im Prinzip geht es mir aber eigentlich darum, wie pingelig die Beamten sind. Wenn ich z.B. auf dem Formular ein Kreuz (in diesem Fall bei den Listen) falsch gesetzt habe, werden die dann stinkig?
Diese Aussage stimmt so nicht - alles was Du nicht dabei hast und du spaeter noch einfuehren moechtest, muss auf die Goods-to-follow liste! Es existiert nicht noch eine dritte Liste. Dein Spediteur hat auebrigens unrecht: es besteht keine Zeitlimite bis wann die Gueter auf der Goods to follow liste eingefuehrt werden muessen.
Bei uns waren die Beamten sehr hilfreich und haben uns unterstuetzt. Es ist ja kein PR-Antrag der beim geringsten Fehler zurueckkommt.Der Beamte kann ergaenzungen anbringen und auch mal ein Kreuzchen korrigieren, wenn es sein muss. Wichtig ist ja, dass er das Ganze am Schluss abstempelt.
Gruss dbo73
Das mit dem B4 Formular ist soweit klar. Wir haben beim landing nur persönliche Sachen und ein paar Mitbringsel dabei, wie wir sie eventuell auch bei einer Urlaubsreise dabei hätten (vom Umfang her) plus die ganzen wichtigen Dokumente.
Mir ist auch klar, dass es keine dritte Liste gibt. Da wir nicht vorhaben, iregndwann noch was nachzuholen, ist unsere inventory list gleich unserer goods to follow list. Alles, was wir mitnehmen wollten, ist im Container. Aber dass es kein Zeitlimit gibt wusste ich nicht. Ich weiss auch nicht warum mein Spediteur sowas behauptet. Ist aber letztendlich in unserem Fall egal.
Ich ab auf jeden Fall ein paar blanko B4 Formulare dabei, falls der Beamte findet, ich hätte was falsch ausgefüllt.