[quote="Harry and Ute":2g[album]059[/album]y][quote="take care":2g[album]059[/album]y]Ute, natürlich hast Du recht wenn man nicht ein ganz klein wenig clever vorgeht. Wenn Du Dich arbeitslos meldest und gleich rausposaunst das Du ins Ausland gehtst...
Das kannst Du aber per Brief aus Canada nach Deutschland erklären, das Du einen Job im Ausland gefunden hast und nun keine Ansprüche mehr stellst.[/quote:2g[album]059[/album]y]
So ist es richtig.
Mir ging es nur darum, dass man nicht am gleichen Tag der Arbeitslosmeldung das rausposaunen sollte. Im Nachhinein ist man immer schlauer.
Vorgehen: Zum Arbeisamt -> arbeitslos melden -> das Bla,Bla anhören, dass du eine Sperre bekommst, weil su selbst gekündigt hast -> zur Zustimmung nicken -> heimgehen
Freu dich, du bist krankenversichert.
Danach erst, nach Ablauf der 3 Tage, für die du Krankenversicherung benötigst, kannst du mitteilen, dass du einen Job gefunden hast und keine Ansprüche mehr stellst.[/quote:2g[album]059[/album]y]
normalerweise ist man doch noch 4 Wochen nach der Kuendigung krankenversichert. Oder hat sich da was geaendert?
LG Sabine
Stimmt, 1 Monat Nachversicherung ist normal.
Bleibt das Problem das er solange er in D gemeldet ist auch die Pflicht zur KV hat. Wie man das gestalten kann sagt einem jede KK. Bedeutet aber eben doppel bezahlung.
Alternative : Abmelden und Post trotzdem an die Eltern schicken lassen.