nachdem ich die Suchfunktion schon ausführlich benutzt habe aber dennoch keine Hilfe gefunden habe wende ich mich direkt an euch.
Ich fliege am 3.10. nach Calgary und habe ein Working Holiday Visum im Gepäck. Ich bin bis 30.09. bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und versichert. Nun habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und mich erkundigt wie ich diese 3 Tage im Oktober am besten versichert bin. Laut der Beraterin gibt es 2 Möglichkeiten - ich kündige jetzt zum 31.10. (das wäre die reguläre Kündigungsfrist) und muss den Okt. komplett zahlen oder ich hole mir eine Abmeldebestätigung wegen Umzug ins Ausland vom Einwohnermeldeamt - dieses müsste ich an die Kasse schicken und dann nur die 3 Tage im Oktober zahlen.
Grundsätzlich hatte ich nicht vor mich abzumelden bzw. wollte mich bei meinen Eltern anmelden damit dort Post und so weiter entgegengenommen werden kann. Andererseits wäre ich natürlich froh wenn ich mir die Kosten für den kompletten Oktober sparen könnte.
Ist es üblich (oder sogar verpflichtend) sich im Rahmen eines Working Holiday Aufenthaltes im Ausland abzumelden? Was wenn ich länger dort bleiben will (PR)?
es gibt keine verpflichtung dich für die zeit abzumelden - da es ja urlaub ist in dem du arbeiten wirst. die beamten würden sich bedanken, wenn jeder urlauber sich ab- und anmeldet.
brauchst du nicht eine auslandversicherung? die startet doch eh am 1. oktober oder am 1.11.
Es ist aber auch kein Problem wenn du dich abmeldest und nach Rückkehr einfach wieder anmeldest. Die Post kann trotzdem an deine Eltern. Wir hatten auch trotz Abmeldung einen Nachsendeantrag an Bekannte.
Also ich hatte das Problem mit meiner Krankenkasse nicht, als ich das Work and Holiday Visum angetreten hab. Ich hab eine Auslandsversicherung beantragt, die sich im Nachhinein mehr oder weniger als überflüssig herausgestellt hat. Wenn du in Calgary bzw. Alberta bleibst kannst du Alberta Health Care beantragen. Ist kostenlos und kannst zum Arzt gehen und ist solange gültig wie dein Visum. Denn viele Ärzte hier wollen den zusätzlichen Papierkram nicht und die Rechnungen nach Deutschland schicken. Für die Alberta Health Care musste ich 3 Monate warten. Abmelden würde ich mich in Deutschland nicht. Sparst schon ein paar Behördengänge.
Zitat von baby_kochnoFür die Alberta Health Care musste ich 3 Monate warten.
Was heißt das? Dass man sie schon 3 Montate bevor man nach Kanada reist, beantragen sollte (falls das geht?) oder dass man für die ersten 3 Monate eine andere Versicherung braucht?
Ich suche nämlich auch gerade nach Reisekrankenversicherungen für Kanada. Viele Reisekrankenversicherungen werden ja für ein Jahr gezahlt und gelten dann für jede Reise, die nicht länger als 35 Tage dauert. Das ist zwar allgemein sehr günstig (gibt es dann auch gleich im Paket mit Reiserücktritts,- und Gepäckversicherung), nützt ja aber nichts, wenn man plant ein Jahr im Ausland zu leben. Welche Möglichkeiten gibt es, mich für ein Jahr zu versichern, die möglichst günstig sind?
Eine Reiserücktrittsversicherung würde ich dann separat noch abschließen, da ja ziemlich viel Geld futsch ist, falls irgendetwas dazwischen kommt und ich die Reise nicht antreten kann. da hab ich zB ein Angebot für 48 € gefunden. Kennt ihr da noch bessere? oder am allerbesten, eine Versicherung, die gleichzeitig 1 Jahr Krankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung einschließt?
Viele Fragen, ich weiß! Ich wäre euch dankbar für eine Hilfe durch den Versicherungsdschungel.
Hier findest Du unter weiterfuehrenden links alles was das Herz begehrt in Sachen versicherung fuers Ausland (seit wann ist eigentlich Wayne Gretzky in Kanada ein Auslaender ? )
Wenn Du Deinen Job in DE kündigst, dann gehst zum Arbeitsamt und meldest Dich arbeitslos. Dort werden sie Dir erstmal eine "Sperre" verpassen weil Du ja gekündigt hast, das bedeutet das Du die ersten 3 Monate kein Geld bekommen wirst.
Dann erklärst Du denen das Du vom xx.xx.2011 bis zum xx.xx.2012 auf Jobsuche in Canada bist. Damit kriegst Du zwar immer noch kein Geld, aber Deine Krankenversicherung wird weiter eingezahlt, ebenso verlierst Du in der Zeit der "Arbeitslosigkeit" keine wichtigen Monate in der Rentenversicherung. Sobald Du Deinen Job in Canada angetreten hast teilst Du dem Arbeitsamt mit das Du in Canada einen Job hast. Und so bist Du dann aus der Misere die Dir unser allumsogliches, allerbestes Sozialsystem auf der gaaaanzen Welt liefern kann.
Den Link habe ich mir auch angesehen. Sehr übersichtlich.
Für ein Jahr Kanada / USA (später Australien) hatten wir uns damals spontan (unter Zeitdruck) für den ADAC entschieden, weil ich es als ADAC-Mitglied viel günstiger bekommen habe für Junior. Ich hatte mit ca. 10 Versicherungen ausführlichen Telefonkontakt oder persönlich, auch mit der AOK damals, die seinerzeit unterschiedliche Aussagen machten, sie dann später korrigierte (Chefsache).
Hier mein "damaliger älterer Beitrag" zum Thema Auslandkrankenversicherungen, es interessiert vielleicht andere auch, auch wenn ich dem Thread-Eröffner nicht direkt antworten kann, das können andere wohl aktuell besser:
ZitatADAC
365 Euro für ein Jahr, wenn man früher zurück geht und man kann Ticket vorweisen, "bekommt man die restlichen Monate erstattet".
Man muss aufpassen, da (wenn!!!!) es z.B. von der AOK eine mehrwöchige Auslandskrankenversicherung gibt für ca. 9,50 Euro. Wenn man die abschließt, kann man z.B. die ADAC-Auslandsversicherung nicht mehr abschließen direkt danach. Manch einer weiß das nicht bei der AOK.
Es gibt noch andere Versicherungen, die ein wenig teurer sind.
Wenn man Arzt besucht oder KH in Kanada, dann muss man in Vorkasse gehen, die Rechnung an ADAC schicken, die jeweilige Filiale leitet sie dann weiter nach München und dann bekommt man erst den Betrag erstattet.
Zitat von take careWenn Du Deinen Job in DE kündigst, dann gehst zum Arbeitsamt und meldest Dich arbeitslos. Dort werden sie Dir erstmal eine "Sperre" verpassen weil Du ja gekündigt hast, das bedeutet das Du die ersten 3 Monate kein Geld bekommen wirst.
Dann erklärst Du denen das Du vom xx.xx.2011 bis zum xx.xx.2012 auf Jobsuche in Canada bist. Damit kriegst Du zwar immer noch kein Geld, aber Deine Krankenversicherung wird weiter eingezahlt, ebenso verlierst Du in der Zeit der "Arbeitslosigkeit" keine wichtigen Monate in der Rentenversicherung. Sobald Du Deinen Job in Canada angetreten hast teilst Du dem Arbeitsamt mit das Du in Canada einen Job hast. Und so bist Du dann aus der Misere die Dir unser allumsogliches, allerbestes Sozialsystem auf der gaaaanzen Welt liefern kann.
take care
Vorsicht! Das kann auch in die Hose gehen.
Wenn du dem Arbeitsamt am gleichen Tag der Arbeitslosmeldung mitteilst, dass du abwesend sein wirst, werden die dich gleich heim schicken. Mit dem Hinweis: Wenn du dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehst, gibt es auch keine Arbeitslosmeldung. Es gibt keine Weiterzahlung der Krankenversicherung und so weiter.
Wer Leistungsanspruch haben will ( nach der Sperre ) muss dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen.Steht der Arbeitslose wegen Auslandsaufenthaltes nicht zur Verfügung gibts auch kein Arbeitslosengeld und somit keine Weiterversicherung. Wer keinen Leistungsanspruch hat, wird auch nicht über die AA krankenversichert. Dann ist es wichtig, sich sofort bei einer Krankenkasse zu melden und eine freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen bestehen, kann man auch Alg II beantragen. Wer diese Leistung bezieht, ist auch wieder durch das Amt krankenversichert.
Bedeutet wenn du nicht vor hast ALG 1 oder ALG2 zu kassieren während du in Canada bist wirst du nicht auf Staatskosten versichert. Solange du in D gemeldet bist ( wo auch immer ) bist du ohnehin KV versicherungspflichtig. Erhälst du keine Leistungen vom AA gibts auch keine KV und RV
Zitat von 0815Hier findest Du unter weiterfuehrenden links alles was das Herz begehrt in Sachen versicherung fuers Ausland (seit wann ist eigentlich Wayne Gretzky in Kanada ein Auslaender ? )
Den Namen von Wayne Gretzky einfach so im Forum annehmen, ist schon ein starkes Stueck. Vielen kennen den 'echten' Wayne noch aus seiner Edmonton Zeit.
Zitat von TrollguttWer Leistungsanspruch haben will ( nach der Sperre ) muss dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen.Steht der Arbeitslose wegen Auslandsaufenthaltes nicht zur Verfügung gibts auch kein Arbeitslosengeld und somit keine Weiterversicherung. Wer keinen Leistungsanspruch hat, wird auch nicht über die AA krankenversichert. Dann ist es wichtig, sich sofort bei einer Krankenkasse zu melden und eine freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen bestehen, kann man auch Alg II beantragen. Wer diese Leistung bezieht, ist auch wieder durch das Amt krankenversichert.
Bedeutet wenn du nicht vor hast ALG 1 oder ALG2 zu kassieren während du in Canada bist wirst du nicht auf Staatskosten versichert. Solange du in D gemeldet bist ( wo auch immer ) bist du ohnehin KV versicherungspflichtig. Erhälst du keine Leistungen vom AA gibts auch keine KV und RV
Herrje, ist es denn sooooo schwer ??????? Hier geht es um ein paar Tage Krankenversicherung und nicht darum ein Jahr lang Leistungsmissbrauch zu betreiben. Er will seinen Job in DE an den Nagel hängen und ein paar Tage danach nach Canada gehen.
Wenn Du in DE weißt das Du arbeitslos wirst, MUSST Du Dich sofort beim Arbeitsamt melden. Und wenn Du denen sagst das Du am xx.xx.2011 einen Job in Canada annimmst, dann versuchen die auch nicht Dich zu vermitteln und Du musst dann dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung . Aber Deine Krankenversicherungsfrage ist geklärt, und darum geht es hier.
Wenn er denn in Canada ist, dann stellt sich die Frage nach Krankenversicherung von einer anderen Seite.
Zitat von take care Herrje, ist es denn sooooo schwer ??????? Hier geht es um ein paar Tage Krankenversicherung und nicht darum ein Jahr lang Leistungsmissbrauch zu betreiben.
Nein, ganz im Gegenteil: Supereinfach. Stehst du dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung - gibt es kein Arbeitslosengeld.
Das Arbeitsamt wird den Antrag nicht mal ansehen, wenn du denen sagst, du willst ins Ausland. Ich meine damit, dass es deine Arbeitslosmeldung nicht im System aufnehmen wird, damit du weiterhin krankenversichert wirst. Dann sind auch die 3 Tage Krankenversicherung pfutsch. Glaub mir ich spreche aus Erfahrung.
Ute, natürlich hast Du recht wenn man nicht ein ganz klein wenig clever vorgeht. Wenn Du Dich arbeitslos meldest und gleich rausposaunst das Du ins Ausland gehtst...
Das kannst Du aber per Brief aus Canada nach Deutschland erklären, das Du einen Job im Ausland gefunden hast und nun keine Ansprüche mehr stellst.
Zitat von take careUte, natürlich hast Du recht wenn man nicht ein ganz klein wenig clever vorgeht. Wenn Du Dich arbeitslos meldest und gleich rausposaunst das Du ins Ausland gehtst...
Das kannst Du aber per Brief aus Canada nach Deutschland erklären, das Du einen Job im Ausland gefunden hast und nun keine Ansprüche mehr stellst.
So ist es richtig.
Mir ging es nur darum, dass man nicht am gleichen Tag der Arbeitslosmeldung das rausposaunen sollte. Im Nachhinein ist man immer schlauer.
Vorgehen: Zum Arbeisamt -> arbeitslos melden -> das Bla,Bla anhören, dass du eine Sperre bekommst, weil su selbst gekündigt hast -> zur Zustimmung nicken -> heimgehen
Freu dich, du bist krankenversichert.
Danach erst, nach Ablauf der 3 Tage, für die du Krankenversicherung benötigst, kannst du mitteilen, dass du einen Job gefunden hast und keine Ansprüche mehr stellst.