Hi, ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. Hab heute eine E-Mail von CIC bekommen, dass mein Antrag abgelehnt wurde da mein Beruf laut der Bearbeiterin nicht in die von mir gewählte NOC Kategorie passt. Was ich nicht ganz verstehe, aber egal. So nun zu meinen Fragen: 1. Wie mache ich einen eventuellen Einspruch, muss ich etwas beachten? 2. Laut E-Mail bekomme ich das Geld zurücküberwiesen, jedoch wie ist es mit meinem Antrag. Bekomme ich die eingesendetet Unterlagen retour? Immerhin sind die Sprachtestergebnisse sowie alle Übersetzungen (Geburtsurkunde etc.,) dabei. ODER bekomme ich es nicht und ich muss für einen Neuantrag alle Dokumente neu übersetzen lassen sowie die Tests erneut machen?!!!
Ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit schaffen, denn auf der CiC Homepage findet sich dazu nur sehr, sehr wenig, eventuell hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Ach ja, NEUE Übersetzungen von Urkunden braucht man so oder so nicht. Ich hatte meine Diplom- und Doktorurkunde bereits vor einigen Jahren für eine Bewerbung übersetzen lassen. Für den PR-Antrag habe ich dann nur den damaligen Übersetzer in DE kontaktiert und um eine (wesentlich günstigere) Abschrift gebeten.
Danke für deine Antwort! Werd mir den Link gleich mal ansehen, bzw. find ich auf der CIC HP nur die Info,, dass wenn der Antrag unvollständig etc. ist man den Antrag zurückbekommt. Sollte er aus anderen Gründen abgelehnt werden bekommt man nur einen Infobrief. Jedenfalls versteh ich es so. Ich hoffe ich bekomme den Antrag komplett retour, alles neu übersetzen lassen, neue Sprachtests etc. das kostet ja eine Lawine.
JA, hab den Antrag unter der NOC 2121 gestellt. Laut Beschreibung ist das meine Kategorie, bzw. ist es genau das, was ich arbeite. Ich kann es mir eh nicht erklären.
Habe selbst u.a. einiges an NOC 2121 in meinem Repertoire und bin über die "all titles" etwas verwundert, weil da doch einige typische Agrarberufe (mittlerweile?) mit aufgeführt sind. Liegt das an der Reduktion auf die 29 Berufsgruppen, daß Agrarwissenschaftler (neuerdings?) zu Biologen gezählt werden?
Chris, kann es sein, daß die Degrees nicht ausreichen? nicht anerkannt werden? Kann mich auch daran erinnern, daß in dem Englisch sprachigen Forum Doktoranden berichtet haben, daß ihre Anträge abgelehnt wurden, weil die Diss-Arbeitszeiten nicht (voll) als Berufserfahrung anerkannt werden. Kann es daran liegen?
Findet sich denn in der CIC-Mail keine "Rechtsbehelfsbelehrung" o.ä.? So in der Art "Einsprüche sind möglich bis..." " zu richten an..."
Ich kann es mir nicht erklären, in der Email, die ich bekommen habe ist weder eine Rechtsmittelbelehrung noch irgend eine andere Information wie es weiter geht (außer, dass ich mein Geld innerhalb 8 Wochen rückerstattet bekomme). Bekomme ich nun den Antrag mit den Unterlagen zurück, oder nicht??? Kritisiert wird, dass die Arbeitszeit nicht ausreicht, bzw. das meine Tätigkeit nicht in die NOC 2121 Kategorie fällt. Laut Beschreibung ist es genau die Tätigkeit die ich auch ausübe, der Antrag wurde abgelehnt, da ich eine eigene Arbeitsbeschreibung beigefügt habe und die Bearbeiterin mir nicht glaubt???? Doch laut Homepage spricht nicht´s dagegen eine eigene Arbeitsbeschreibung beizufügen. Wenn ich meinen Arbeitgeber bitte mir eine Beschreibung zu geben, erhalte ich gleichzeitig die Kündigung und jeder der Kollegen weiß es. Das ist Sch... ! Naja, ich bin gerade am Überlegen wie ich das am Besten anstellen könnte. Ich finde auch niergendwo etwas wie der Einspruch funktioniert???!!!!!! Muss ich warten bis ich einen Brief von CIC bekomme (bekomme ich überhaupt einen Brief?), oder kann ich einfach selbst einen Einspruch schreiben, geht das nur über einen Anwalt??!! Find ich irgendwie toll, vor allem würd ich gern meine Punkte erfahren! Wie viel hab ich nun erreicht, denn nach meiner Berechnung müsste ich über 80 Pkt. haben und nun heißt es, Antrag abgelehnt?! Ich versteh die Welt nicht mehr. Vor allem fehlt mir die Information: Rechtsmittel, ja, nein?! Selbst oder über Anwalt?! oder gleich einen neuen Antrag stellen?! Naja, ich danke EUCH ALLEN für eure super Infos, hab mir die Links alle angesehen und Eure Tipps zu Herzen genommen. Mal sehen, ich werd noch suchen, vielleicht find ich ja irgendwo die Info´s die ich suche.
ich bezweifele, dass du die sache selbst regeln kannst.
das einfachste ist einen neuen antrag mit der unterstützung eines fachkundigen einwanderungsberater zu stellen - das darf man und dazu reicht auch vermutlich die zeit, bis die wieder was im juni 2012 ändern.
aus deinen bis jetzt geschriebenen informationen kann ich erkennen, dass du gravierende fehler gemacht hast: arbeitszeit, berufliche duties - selbstgeschriebenes wird nie anerkannt, etc.
an diesen fehlern ändert sich ja nichts, wenn du derzeit einen einspruch (appel) einlegst.
sorry - starte erneut und diesmal richtig.
in der gruppe - 2121 Biologists and Related Scientists - sind noch keine 200 anträge eingereicht wordenn.
ich gehöre zu den Leuten, die gerne "zweigleisig" fahren (nein, nicht das, was ihr jetzt so denkt... ): Man kann doch das eine tun (Einspruch einlegen) und muss deswegen das andere (neuer Antrag) (später) deswegen nicht lassen.
Gestern habe ich nach langer Zeit in dem anderen Forum kurz gestöbert und bin schon auf der ersten skilled-worker-Seite über folgenden blog gestolpert: How to deal with unfair NER (Negative Eligibility Review) http://get2canada.wordpress.com/how-to-deal-with-unfair-ner/ Einen Versuch wäre es m.E. wert, oder?
Wird Dein Arbeitsvertrag denn nicht akzeptiert? Bist Du (als Doktorand o.ä.) befristet angestellt? Ist ja nicht unüblich in unserer "Branche". Dann bitte Deinen AG sofort um ein Zwischenzeugnis - unter dem Vorwand, Dich bewerben zu wollen. Hast Du Kontakte/Netzwerke, die Du als Referenzen anführen/nachreichen kannst? Ich würde auf jeden Fall mit dem Officer reden/kommunizieren (freundlich!), wie man denn diese Zeiten/Jobinhalte noch belegen könnte... Steuererklärungen, Lohnzettel usw. Zertifikate von Weiter-/Fortbildungen.
Mein Mann hat seinen aktuellen AG aus selbigem Grund auch nicht nach der Bescheinigung gefragt, ich habe um eine Bescheinigung "für eine Behörde" gebeten (wobei das Risiko besteht, daß beim AG nachgehakt wird). Aber: wir haben beide auch viiieeele Jahre Berufserfahrung bei früheren AGn.
ich schätze mal, dass es sich in diesem fall nicht um einen -unfair NER (Negative Eligibility Review)- handelt.
was hier deutlich wird - die bedingungen sind oft so undurchsichtig, dass man schon sehr gut und intensiv die anträge vorzubereiten hat.
nicht immer geht es also ohne einwanderungsberater.
die von cookie aufgezählten möglichkeiten BEWEISE zu erbringen sind schon gut - aber es gibt noch andere, die in diesem fall nötig sind - berater kennen das.
zentraler punkt ist immer - erbringe den beweiss für was du behauptest besser 150 % perfekt, als nur 99 %.
ich schätze mal, dass es sich in diesem fall nicht um einen -unfair NER (Negative Eligibility Review)- handelt.
was hier deutlich wird - die bedingungen sind oft so undurchsichtig, dass man schon sehr gut und intensiv die anträge vorzubereiten hat.
jein.
Wir haben ja unseren PR-Antrag früher abgegeben (CIO 11/2009 und Visa Office Vienna 04/2010) und ich kann mich - ohne jetzt nachgeschlagen zu haben - an einen Passus in der Anleitung erinnern, daß man eine Bescheinigung des aktuellen AG nicht beifügen muss, dies aber begründen soll - so in der Art (nagelt mich jetzt bitte nicht bzgl des konkreten Wortlauts fest).
Dies würde aus meiner Sicht bedeuten, daß als Nachweis der aktuellen Tätigkeiten der Arbeitsvertrag, die Arbeitsplatzbeschreibung, meinetwegen weitere Bonbons wie Link zur AG-HP (wenn man da aufgeführt ist), Liste relevanter Publikationen usw. völlig ausreichen sollten.
Eine Ablehnung des Antrags wäre m.E. in dieser Konstellation folglich durchaus unfair.