mich würde es ja mal interessieren , wie ihr das alles mit den Verträgen die ihr in DE habt, gemacht habt. Bei uns wird es wohl so Mitte des Jahres, dann endllich soweit sein, das wir die PR in der Hand haben. Somit kann man ja die meisten Sachen ordungsgemäß kündigen. Jetzt hab ich aber z.B. bei Vodafone angefragt, ob man vorab kündigen kann, da mein Vertrag noch bis Ende 2007 läuft. Ne kann man nicht. Kein Sonderkündigungsrecht bei Auswanderung, man kann ja schliesslich auch in Kanada mit Vodafone telefonieren (fragt sich nur zu welchem Preis) Mich würde es jetzt nur mal interessieren, was ihr die ihr schon in Ca. seit, mit solchen Verträgen gemacht habt. Die meisten sind ja recht schnell ausgewandert, habt ihr an alle Verträge gedacht und wenn sie nicht zu kündigen waren, habt ihr alles im Vorraus bezahlt? Oder hat jemand gerade auf Handyverträge ein Sonderkündigungsrecht aushandeln können? Würd mich auf Antwort freuen.
ich bin ehrlich, vodafone hat bei uns auch blöd gemacht, meine variante ist auch nicht zu empfehlen......also für schäden usw. hafte ich nicht. wir hatten den vertrag noch ca. 6 monate laufen bevor er endete. ein gespräch mit vodafone blieb ohne erfolg.wir könnten vorher aus dem vertrag wenn wir noch die restliche grundgebühr zahlen, war uns zu blöd. also haben wir die letzte rechnung von ca. 100€ nicht bezahlt, wir stehen jetzt wohk mit schulden in der deutschen schufa....aber wir waren den vertrag los, denn wer nicht zahlt bekommt eh seinen vertrag stillgelegt. ich kann dir raten mal bei yve( wirinkanada.de) im forum zu schauen, da gibt es tips wie man ohne schulden den vetrag losbekommt. geh einfach mal schauen. ob wir wegen der unbezahlten rechung irgendwann mal ärger bekommen? keine ahnung. nach deutschland gehen wir eh nicht und ob die uns wegen 100€ nen anwalt oder so nach kanada schicken lohnt sich wohl nicht. aber man weiss es ja nie, deshalb NICHT NACHMACHEN!
gibt es nicht einen ausserordentlichen kündigungsgrund laut agb? ich würde vermuten, dass das telefonieren aus canada mit einem deutschen mobilfunkvertrag nicht wirklich zumutbar ist. ich würde einfach kündigen mit entsprechender begründung und schauen was passiert. evtl. mehrmals kündigen. evtl. auch darauf hinweisen, dass man keine kontoverbindung - und noch viel wichtiger - keinen wohnsitz mehr in deutschland hat. könnte möglicherweise probleme bei der vollstreckung der nicht-bézahlten handyrechnung geben... lol....
Hi there, nein, lt. Mobilfunkanbieter ist Auswanderung kein ausserordentlicher Kündigungsgrund. Uns wurde gesagt, dass man die Abmeldebescheinigung und den Bescheid von der Botschaft einreichen muß. So hieß es damals bei T-Mobile. Wir haben allerdings unsere Handyverträge immer gleich nach Abschluß wieder gekündigt, fristgemäß in zwei Jahren ) Und die Grundgebühr für die restliche Laufzeit auf einmal bezahlen, geht auch nicht, das könnte man buchungstechnisch nicht machen . Naja wer's glaubt... Für alle anderen Verträge hatten wir auch genügend Zeit , um fristgerecht zu kündigen. Ich muß aber sagen, dass wir auch ohne Frist aus den meisten Verträgen rausgekommen wären, denn nur die Mobilfunkanbieter sind da stur. Alle anderen Unternehmen haben mit sich reden lassen. Weiß ich, weil wir uns vorab schon erkundigt hatten.
....also wir hatten auch versucht den Vodafone-Vertrag loszukriegen... Sonderkündigungsrecht und mehrmals kündigen und sooft die Hotline anrufen, bis man die Auskunft bekommt, die man hören will is nicht!!!! Wir haben 3 Wochen nachdem wir Deutschland schon verlassen hatten auf unseren letzten(von vielen) Kündigungsversuchen eine Absage von Vodafone bekommen.....Die ließen uns einfach nicht raus. Letztlich haben wir die restliche (bis Vertragsende)Grundgebühr telefonisch von Kanada aus bei Vodafone erfragt und alles auf einmal überwiesen.... Da fällt mir ein, eine mündliche Auskunft vom Callcenter von Vodafone war: "Dann zahlen sie doch einfach nicht, sie sind ja eh nicht mehr da." Meine Frage:"..ähm Schufa usw.????" Callcenter-Dame:" Was juckt sie das, sie sind doch im Ausland?" Also, versuchen mit Vodafone auszuhandeln, die restlichen Grundgebühren auf einmal zu bezahlen oder auch an Freunde oder Verwandte versuchen weiterzugeben....(sprich: die zahlen und nutzen den Vertrag bis Vertragsende und Post geht "c/o" an den jenigen der eigentlicher Vertragspartner ist).
Vielen Dank für die Beiträge. Also ich werde sicher nicht Deutschland mit Schulden verlassen, will das schon alles sauber abschliessen. Mal schauen, ob man Vodafone noch weich klopfen kann, wenn nicht muss ich halt in sauren Apfel beissen und die Grundgebühr vorab bezahlen. Zu mir hat die nette Dame am Telefon gesagt, das würde gehen. Ist aber lustig, weil Vodafone wohl unterschiedliche Aussagen zu seinen Kunden macht. Aus allen anderen Verträgen kommt man ja auch raus. Lieben Gruß Sam
du kannst es mal damit probieren- Vodafone Partnernetze wie rogger funktionieren nicht überall, wir hatten damit Probleme, nur Empfang in Ballungsgebieten wie Vancouver, Calgery etc., zb. Jasper kein Empfang. Somit kannst Du nicht wirklich telefonieren - vielleicht hilft das die Meinung von Vodafon zu beugen, wobei ich es nicht glaube- die Firma ist sturer als mancher deutscher Beamter.
es gibt den §314 BGB auf den man sich in einem kündigungsschreiben an einen mobilfunkanbieter berufen kann. danach kann man einen dauerschuldvertrag aus wichtigem grund kündigen, wenn dieser unzumutbar ist. eine andauernde nutzung im ausland stellt aufgrund der zu erwartenden hohen gebühren eine unzumutbarkeit dar.
wichtig ist in dem kündigungsschreiben darauf hinzuweisen, dass konten aufgelöst, abbuchungsermächtigungen widerrufen und/oder dauerüberweisungsaufträge eingestellt werden, es somit keine weiteren zahlungen an den anbieter geben wird und man das vertragsverhältnis mit dem schreiben als beendet ansieht.
zudem sollte unbedingt dem mobilfunkanbieter die neue adresse im ausland mitgeteilt werden, um eine öffentliche zustellung ev. mahnbescheide, klageschrift etc. seitens des anbieters zu vermeiden (öffentlicher aushang eines schriftstückes an den beklagten an der gerichtstafel) der mobilfunkanbieter kann den beklagten nur an seinem wohnsitz (kanada) verklagen. der gerichtsstand ist in diesem fall somit der district court of quebec und der anbieter wird es sich zweimal überlegen, da die damit verbundenen kosten in keinem verhältnis stehen. (der schriftverkehr sollte grundsätzlich per einschreiben/rückschein erfolgen)
bestrittene forderungen kann man bei der schufa nicht eintragen lassen, das ist unzulässig. dies kann aber laut auskunft der verbraucherzentrale trotzdem im einzelfall vorkommen. doch ev. forderungen seitens des anbieters sind nach drei jahren verjährt.
du schreibst - zudem sollte unbedingt dem mobilfunkanbieter die neue adresse im ausland mitgeteilt werden, um eine öffentliche zustellung ev. mahnbescheide, klageschrift etc. seitens des anbieters zu vermeiden -
das kann man so nicht empfeheln - ausser du ziehst drei tage nach der mitteilung wieder um
die können von de die schulden - mit allen kosten - über einen kanadischen anwalt bei dir in ca eintreiben - dann kommen da noch die kosten des anwallts dazu
und was ist wenn man die kosten nicht zahlen kann als schuldiger? wer bleibt dann drauf hängen? der mobilfunkanbieter oder wird gepfändet beim schuldigen. ich denke mal das es ziemlich viel kostet einen kanadischen anwalt zu beauftragen,oder? und wegen pfänden, was ist wenn man unter genau bei der pfändungsgrenze liegt,und nicht genug verdient? wer zahlt das dann? der deutsche staat?
Zitat von hrt2fnd@squirrel: Frage: habt ihr mehrmals schriftlich gekündigt und die sachlage geschildert oder lediglich die hotline angerufen?
thanks! andy
... oh wir haben mehrmals schriftlich gekündigt. Jedesmal, wenn eine Kündigung abgelehnt wurde. Haben wir mit jeweils einem oder mehreren unterschiedlichen Supervisor oder so gesprochen, uns auf diesen namentlich in der nächsten Kündigung berufen.... Ohne Erfolg!!! Allerdings würde ich die Geschichte mit diesem §314 oder so ausprobieren.... Good luck
du schreibst - zudem sollte unbedingt dem mobilfunkanbieter die neue adresse im ausland mitgeteilt werden, um eine öffentliche zustellung ev. mahnbescheide, klageschrift etc. seitens des anbieters zu vermeiden -
das kann man so nicht empfeheln - ausser du ziehst drei tage nach der mitteilung wieder um
die können von de die schulden - mit allen kosten - über einen kanadischen anwalt bei dir in ca eintreiben - dann kommen da noch die kosten des anwallts dazu
hallo maxim,
wie bereits erwähnt, der schuldner kann nur an seinem wohnsitz verklagt werden. wenn du als auswanderer versäumst deinen neuen wohnsitz im ausland mitzuteilen, kann der mobilfunkanbieter dir, wie geschildert, per aushang eine öffentliche zustellung zukommen lassen und der gerichtsstand wäre somit in deutschland. sollte der mobilfunkanbieter eine klage an deinem neuen wohnsitz kanada anstreben, ist die verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben und dies somit unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.
doch dies ist sowieso irrelevant, denn eine kündigung seitens des vertragsnehmers ist berechtigt, wenn gute gründe vorliegen. laut besagtem §314BGB stellen die zu erwartenden hohen gebühren in kanada eine außerordentliche belastung dar, die unzumutbarkeit ist somit gegeben. sollte dennoch ein ablehnendes schreiben des mobilfunkanbieters eingehen, sollte man auf der kündigung mit verweis auf obigen paragraphen bestehen. eine vertragsaufhebung ist keine goodwill aktion des mobilfunkanbieters. eine kündigung steht dir als verbraucher s.o. zu.
das ist im übrigen eine empfehlung der verbraucherzentralen und es steht jedem frei sich dort selbst zu erkundigen.
wir haben die Geschichte mit dem §314 versucht und heute unser erstes Ablehnungsschreiben bekommen. Jetzt telefoniere ich gerade mal wieder mit Kundenberatern und berufe mich immer wieder auf diesen § ich bin sehr gespannt was dabei rauskommt.