Zitat von regengott Moonlighting ist nicht verwerflich, das Verschweigen von Moonlighting dagegen schon - in Abhaengigkeit des Berufsfeldes (P.Eng. oder nicht, z. Bsp.).
Danke fuer deine Antwort, darum ging es mir.
Zitat von Flieger vom Kloster Viele Polizisten arbeiten in ihrer Freizeit als PD oder als Sercurity Officer..... Gibt es alles. Vielleicht nicht gerade als RCMP. Auf jeden Fall hat man hier sehr viel mehr Moeglichkeiten seine Arbeitskraefte- und Willen einzusetzen.
Das habe ich hier auch so mitbekommen. Beim Feuerwehrmann/-frau bin ich mir relativ sicher, dass es moeglich ist auch noch einer anderen Beschaeftigung nachzugehen. Beim Security Officer z.B. bin ich mir auch sicher, dass es moeglich ist nach der Arbeit fuer die RCMP taetig zu sein bspw. als Auxiliary. Scheinbar gibt es keinen Interessenskonflikt.
Mal einer die links gelesen die ich rausgesucht habe ? Punkt eins war Leute im oeffentlichen Dienst: Conflict of Interest and Post-Employment Code for Public Office Holders
In Deutschland steht sehr häufig in den Arbeitsverträgen das man ein "Nebentätigkeitsverbot" hat. Hatte ich als Manager ja auch. Also musste ich die Firma über meine Frau anmelden
grundsaetzlich gilt dass man jegliche nebentaetigkeit von seinem arbeitgeber genehmigen lassen aber zumindest seinem arbeitgeber mitteilen muss. i.d.r. wird dieser die nebentaetigkeit erlauben, sofern kein interessenskonflikt bzw. beeintraechtigung stattfindet. dies gilt sowohl in DE als auch in CA.
hinsichtlich arbeitsplatzwechsel zur konkurrezn gilt ueblicherweise (und auch hier wiederum kein unterschied zwischen DE und CA), ein arbeitgebr kann einem arbeitnehmer nach beendigung des arbeitverhaeltnisses verbieten, zur konkurrenz zu wechseln. dies kann z.b. im arbeitsvertrag festgeschrieben sein (meist in zusammenhang mit einem zeitraum - 6 monate, 1 jahre, etc.). Je nachdem wie dicht die kausel verfasst ist (z.b. ein banker wird kaum eine stelle ausserhalb einer bank finden), kann der arbeitnehmer vom arbeitgeber eine entschaedigung fuer diesen zeitraum einfordern (z.b. volle auszahlung des gehalts fuer diesen zeitraum). spaetestens dann, verzichten die meisten arbeitgeber auf ausfuehrung dieser klausel. ich habe allerdings auch faelle gesehen, wo der arbeitgeber tatsaechlich auf die klausel besteht und das gehalt weiter auszahlt.
hrd2fnd, also ich habe das in CND nicht erlebt. Wenn man ein Geschaeft ( sagen wir mal Holzhandel) verkauft, dann kann schon mal eine 5 Jahr Klause im Vertrag sein, die Dir verbietet einen Holzhandel in der Stadt aufzumachen. Dann kauft man sich eine Autowerkstatt o.ae. oder man zieht in eine andere Provinz. Trifft ja nur fuer Besitzer oder Manager zu. Der NORMALE Mensch geht halt dorthin, wo er 0,25 Cent mehr bekommt und keine Firma? wird dagegen einschreiten. Die Arbeiter unterschreiben ja auch keinen Vertrag
Zitathrd2fnd, also ich habe das in CND nicht erlebt. Wenn man ein Geschaeft ( sagen wir mal Holzhandel) verkauft, dann kann schon mal eine 5 Jahr Klause im Vertrag sein, die Dir verbietet einen Holzhandel in der Stadt aufzumachen. Dann kauft man sich eine Autowerkstatt o.ae. oder man zieht in eine andere Provinz.
du sprichtst von business verkauf, nicht von arbeitgeber/arbeitnehmerverhaeltnis. sind zwei absolut verschiedene aspekte.
ZitatTrifft ja nur fuer Besitzer oder Manager zu. Der NORMALE Mensch geht halt dorthin, wo er 0,25 Cent mehr bekommt und keine Firma? wird dagegen einschreiten. Die Arbeiter unterschreiben ja auch keinen Vertrag
doch - das nennt man einen arbeitsvertrag. sofern kein arbeitsvertrag vorliegt koennen firmen policies zum tragen kommen.
In meinem "Arbeitsleben" in AB habe ich Hunderte von Arbeitnehmern, einschliesslich P. Eng. eingestellt und entlassen.... Nicht EINER hatte einen schriftlichen Vertrag. Auch mir bekannte Firmen haben keine Vertraege mit ihren Arbeitern und Management gehabt. Wenn einer gehen moechte / will........ bitte schoen, dort ist der Ausgang...Die harte Gangart lernt man hier recht schnell.
Zitat von Flieger vom KlosterNicht EINER hatte einen schriftlichen Vertrag. Auch mir bekannte Firmen haben keine Vertraege mit ihren Arbeitern und Management gehabt.
Verträge haben sie schon - nur, wie du im ersten Satz richtig sagst: Keine schriftlichen. Ein Vertrag wird ja nicht erst durch Papier zum Vertrag, und auch in Deutschland sind mündliche Arbeitsverträge zwar seltener, aber doch gelegentlich anzutreffen.
Zitat von hrd2fnd hinsichtlich arbeitsplatzwechsel zur konkurrezn gilt ueblicherweise (und auch hier wiederum kein unterschied zwischen DE und CA), ein arbeitgebr kann einem arbeitnehmer nach beendigung des arbeitverhaeltnisses verbieten, zur konkurrenz zu wechseln. dies kann z.b. im arbeitsvertrag festgeschrieben sein (meist in zusammenhang mit einem zeitraum - 6 monate, 1 jahre, etc.). Je nachdem wie dicht die kausel verfasst ist (z.b. ein banker wird kaum eine stelle ausserhalb einer bank finden), kann der arbeitnehmer vom arbeitgeber eine entschaedigung fuer diesen zeitraum einfordern (z.b. volle auszahlung des gehalts fuer diesen zeitraum). spaetestens dann, verzichten die meisten arbeitgeber auf ausfuehrung dieser klausel. ich habe allerdings auch faelle gesehen, wo der arbeitgeber tatsaechlich auf die klausel besteht und das gehalt weiter auszahlt.
Das ist leider Unsinn ! Es gilt die freie Arbeitsplatzwahl; hüben wie drüben. Die kann nicht durch einen Arbeitgeber eingeschränkt werden. PUNKT ! Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer unter Weiterzahlung des Gehaltes bis zum Termin des Ausscheidens aus dem Unternehmens von der Arbeit freistellen, ein Verbot für ein Konkurrezunternehmen tätig zu werden ist gesetzeswidrig. Eine solche Klausel ist rechtlich nicht durchsetzbar und wird gerne als "Drohgebärde" in Verträgen festgehalten, allerdings gerne von Unternehmen die von HR nicht viel Ahnung haben. Im Gegenteil ist es absolut üblich Arbeitnehmer abzuwerben, schon mal davon gehört ???
ZitatEs gilt die freie Arbeitsplatzwahl; hüben wie drüben. Die kann nicht durch einen Arbeitgeber eingeschränkt werden. PUNKT ! Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer unter Weiterzahlung des Gehaltes bis zum Termin des Ausscheidens aus dem Unternehmens von der Arbeit freistellen, ein Verbot für ein Konkurrezunternehmen tätig zu werden ist gesetzeswidrig. Eine solche Klausel ist rechtlich nicht durchsetzbar und wird gerne als "Drohgebärde" in Verträgen festgehalten, allerdings gerne von Unternehmen die von HR nicht viel Ahnung haben. Im Gegenteil ist es absolut üblich Arbeitnehmer abzuwerben, schon mal davon gehört ???
ich habe keine ahnung wo du dein halb-wissen her hast, aber das ist nicht ganz korrekt was du schreibst. Der arbeitnehmer kann sehr wohl bei der auswahl seiner zukuenftigen arbeitgeber eingeschraenkt werden. die grundlage hierfuer ist ein vertrag. dies kann ein arbeitsvertrag oder ein aufhebungsvertrag sein. der arbeitnehmer muss diesen klauseln nicht zustimmen, aber sobald er zustimmt ist dies verbindlich, sofern die formulierung nicht gesetzeswidrig und somit anfechtbar erscheint (z.b. zu einseitig, eingeschraenkt, etc. ist). ob der vertrag rechtswidrig ist ist dann eine andere sache. je groesser die einschraenkung, desto eher die moeglichkeit eines anfechtens. ich habe eine klausel hier in meinem arbeitsvertrag in CA und hatte auch eine in DE, die mich fuer einen gewissen zeitraum bei der auswahl potentieller arbeitgeber einschraenkt. diese klausel kann bei beidseitigem einverstaendnis uebergangen werden. natuerlich koennte ich dagegen klagen bzw. eine entschaedigung einfordern, falls sich herausstellt, dass diese mich zu sehr einschraenkt. vorallem dann, wenn ich von meinem arbeitgeber entlassen wurde. im letzteren falle wuerde ich vermutlich einen aufhebungsvertrag bekommen, die konkreter die situation beschreibt. aber grundsaetzlich ist diese klausel einzuhalten und mein arbeitgeber koennte bei zuwiderhandlung klagen. common practise ist, dass man bei kleinen fischen den aufwand eines verfahrens scheut und diese ziehen laesst - wenngleich man den prozess vermutlich gewinnen wuerde. es gibt im uebrigen auch auf firmenebene abwerbungsklauseln z.b. wenn firmen in ein gemeinsames projekt einsteigen (z.b. auf basis eine teaming agreements) und bei einem kundenverhaeltnis. diese formulierung ist standard hier in CA (und in DE). auch hier gilt dass dies grundsaetzlich verbindlich ist, aber dass man oftmals bei kleineren fischen ein auge zudrueckt. ein kollege (aus HR) ist letzten monat zu einem unserer partner gewechselt. einem anderen kollegen (mittleres management) der zum gleichen unternehmen wollte, wurde dies in letzter sekunde verboten (vor versendung des arbeitsvertrags), da unser arbeitgeber nicht zugestimmt hat. basis hierfuer ist ein kooperationsabkommen, dass die abwerbung unterbindet.
Wenn es denen so wichtig ist, dass man sich online nochmal bewirbt, koennen sie ja noch einmal bei mir anfragen. Bisher ist das aber noch nicht passiert. Aktuell macht man meinen background check. Danach weiss ich mehr. Das Interview mit den Deutschen lief eher so lala. Im Prinzip lief kein Interview mit dem Laden so richtig optimal. Vielleicht ist es eine unbewusste Ausstrahlung, wenn man noch eine andere Option hat...
Noch was zur vertraglichen Sache: Ich habe jetzt keine ncc im Vertrag stehen, jedoch die spezielle Klausel, keinen Kunden im ersten Jahr nach der Kuendigung beim neuen Arbeitgeber zu betreuen. Auch das direkte Abwerben von ehemaligen Kollegen ist unersagt.
ZitatEs gilt die freie Arbeitsplatzwahl; hüben wie drüben. Die kann nicht durch einen Arbeitgeber eingeschränkt werden. PUNKT ! Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer unter Weiterzahlung des Gehaltes bis zum Termin des Ausscheidens aus dem Unternehmens von der Arbeit freistellen, ein Verbot für ein Konkurrezunternehmen tätig zu werden ist gesetzeswidrig. Eine solche Klausel ist rechtlich nicht durchsetzbar und wird gerne als "Drohgebärde" in Verträgen festgehalten, allerdings gerne von Unternehmen die von HR nicht viel Ahnung haben. Im Gegenteil ist es absolut üblich Arbeitnehmer abzuwerben, schon mal davon gehört ???
ich habe keine ahnung wo du dein halb-wissen her hast, aber das ist nicht ganz korrekt was du schreibst. Der arbeitnehmer kann sehr wohl bei der auswahl seiner zukuenftigen arbeitgeber eingeschraenkt werden. die grundlage hierfuer ist ein vertrag. dies kann ein arbeitsvertrag oder ein aufhebungsvertrag sein. der arbeitnehmer muss diesen klauseln nicht zustimmen, aber sobald er zustimmt ist dies verbindlich, sofern die formulierung nicht gesetzeswidrig und somit anfechtbar erscheint (z.b. zu einseitig, eingeschraenkt, etc. ist). ob der vertrag rechtswidrig ist ist dann eine andere sache. je groesser die einschraenkung, desto eher die moeglichkeit eines anfechtens. ich habe eine klausel hier in meinem arbeitsvertrag in CA und hatte auch eine in DE, die mich fuer einen gewissen zeitraum bei der auswahl potentieller arbeitgeber einschraenkt. diese klausel kann bei beidseitigem einverstaendnis uebergangen werden. natuerlich koennte ich dagegen klagen bzw. eine entschaedigung einfordern, falls sich herausstellt, dass diese mich zu sehr einschraenkt. vorallem dann, wenn ich von meinem arbeitgeber entlassen wurde. im letzteren falle wuerde ich vermutlich einen aufhebungsvertrag bekommen, die konkreter die situation beschreibt. aber grundsaetzlich ist diese klausel einzuhalten und mein arbeitgeber koennte bei zuwiderhandlung klagen. common practise ist, dass man bei kleinen fischen den aufwand eines verfahrens scheut und diese ziehen laesst - wenngleich man den prozess vermutlich gewinnen wuerde. es gibt im uebrigen auch auf firmenebene abwerbungsklauseln z.b. wenn firmen in ein gemeinsames projekt einsteigen (z.b. auf basis eine teaming agreements) und bei einem kundenverhaeltnis. diese formulierung ist standard hier in CA (und in DE). auch hier gilt dass dies grundsaetzlich verbindlich ist, aber dass man oftmals bei kleineren fischen ein auge zudrueckt. ein kollege (aus HR) ist letzten monat zu einem unserer partner gewechselt. einem anderen kollegen (mittleres management) der zum gleichen unternehmen wollte, wurde dies in letzter sekunde verboten (vor versendung des arbeitsvertrags), da unser arbeitgeber nicht zugestimmt hat. basis hierfuer ist ein kooperationsabkommen, dass die abwerbung unterbindet.
Mann o Mann bastelst Du Dir da einen Stuß zusammen. Wild konstruierte Nummern die "sein könnten wenn...".
Kann es aber vor allem sein das Du immer irgendwie krankhaft recht haben willst und wenn es noch so ein Unfug ist ?
Zitat von take careKann es aber vor allem sein das Du immer irgendwie krankhaft recht haben willst und wenn es noch so ein Unfug ist ?
Hab' mir lange einen Kommentar verkniffen, aber: irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass Take Care mit seiner Art sehr 'willkommen' sein wird in Kanada.
Ein Konkurrenz Verbot Verunmöglicht nicht die Annahme einer Stelle sondern führt allenfalls zu einer Konventionalstrafe.
Solche Regelungen gibt es nach meiner Sicht wohl fast in jedem Land.
Da sie aber nur in ganz spezifischen Fällen durchsetzbar ist (der Schaden muss ja auch belegt werden können) werde sie wohl höchstens auf dem C-Level oder aber bei absoluten Spezialisten mit firmenkritischen Wissen angewendet (zb Underberg Kräutermischer ).
In solchen Fällen ist die Einschraenkung entweder durch ein entsprechendes Salär abgegolten oder die Strafe wird durch den neuen AG abgegolten.
Darum sieht man dies wohl auch immer seltener, da die gewurnschte Wirkung kaum erzielt wird.
VERUNMOEGLICHT?Hab das mal gegoogelt.... Ich denke das es auf den Beruf ankommt,ein Dachdecker oder Handwerker kann sicher ohne Probleme die Firma von einen auf den anderen Tag wechseln,jemand der etwas hoeher sitzt oder einen Beruf ausuebt der Betriebsgeheimnisse beinhaltet,wird sicher nicht so einfach wechseln koennen.Im Grunde genommen haben also beide recht.