weil er oder sie deutscher von geburt an ist und darum natürlich ein recht auf hilfe der gemeinschaft - der deutschen - hat. egal wo der schaden herkommt.
ist doch logisch.
und in kanada hat er ein recht darauf - weil er ins land durfte um das bruttosozialprodukt zu steigern.
@ weil er oder sie deutscher von geburt an ist und darum natürlich ein recht auf hilfe der gemeinschaft - der deutschen - hat. egal wo der schaden herkommt. ist doch logisch. und in kanada hat er ein recht darauf - weil er ins land durfte um das bruttosozialprodukt zu steigern.
Danke, hätte ich nicht besser beantworten können !
tja, dann halt blöd ausgedrückt. ist das problem an einem forum
Zitat von take it easy
@wie willst du die kanadischen kassen sofort nach einwanderung in anspruch nehmen?
Wo habe ich dies geschrieben ?
Ich schrieb "ab diesem Zeitpunkt" heisst nicht sofort, ggf. hätte ich auch "nach diesem Zeitpunkt" oder "irgendwann nach diesem Zeitpunkt" schreiben können, fest steht doch, wer vor seiner Auswanderung bereits einen Dachschaden in seinem Heimatland erworben hat, nimmt auch diesen mit und wird aller Voraussicht in die Verlegenheit kommen,ihn auf Kosten des canadischen Systems reparieren zu lassen.