mir wurde letztes Jahr für 11 Monate vom Gericht (bis August 2013) die Fahrerlaubnis wegen Fahren mit Alkhol entzogen. War mehr als doof von mir und das erste und letzte Mal. Nun wollen wir im September 2013 nach Kanada einreisen und dann weiter in die USA. Die ESTA-Einreisegenehmigung für die USA habe ich erhalten, da sich ja die Frage nach Straftaten dort auf Drogen und nicht auf Alkohol bezieht. Nun meine Frage: ich hab bei der Kanadischen Botschaft gelesen, dass mir die Einreise verweigert werden kann, da ich eine Straftat begangen habe (Fahren unter Alkoholeinfluss). Kann dies sein bzw. muss ich dann ein VISA beantragen. Ich habe zwar eine mail an die Kanadische Botschaft mit meiner Frage gesandt, aber ob von dort Antwort zu erwarten ist, ist fraglich?
Die Einreise kann dir in die USA und nach Kanada verweigert werden.Kann,muss nicht.Driving under the Influence ist fuer Nordamerika ein guter Grund abgewiesen zu werden.Um sicher zu gehen,eventuell anrufen.
Fahren unter Alkohol ist ja nun auch nicht gerade kein leichter Verstoss....., aber ob der Einreise Beamte das im PC schon sieht ist eine andere Geschichte. Auf Fragen immer die Wahrheit sagen (110 %). Da Du ESTA bekommen hast duerfte es schon klappen, aber es muss nicht...Bei einer 2. Kontrolle (persoenliches Gespraech) klar und KURZ auf die Fragen antworten.
Ich habe zwar eine mail an die Kanadische Botschaft mit meiner Frage gesandt, aber ob von dort Antwort zu erwarten ist, ist fraglich?
Grüße Petra
Hallo Petra,
auf der declaration card , die man im flieger ausfüllt steht keine frage zu deinen vorstrafen. dein problem ist aber, dass du vermutlich mit deinem echten namen bei der botschaft deswegen nachgefragt hast.
ich kann natürlich nicht sagen wie die botschaft reagiert. wenn die aber deinen namen im computersystem "flaggen/kennzeichnen", dann sieht der officer am flughafen das sofort. sieht er es, würdest du automatisch keine genehmigung zur einreise erhalten.
sorry - du bist nach kanadischer rechtslage inadmissible - siehe
Was ist das denn fuer ein Bloedsinn ??? Der Fueherscheinentzug ist beim KBA gespeichert . Seit wann gibt ein TOURIST in Canada , ein Fuehrungszeugnis (in dem in diesem Fall wohl nicht mal etwas steht) ab . Ausserdem werden weder die Grenzkontrolleure , noch sonst jemand eine Anfrage beim KBA machen .Solange ein gueltiger Deutscher Fuehrerschein vorhanden ist , ist es auch kein Problem ein Mietauto zu bekommen .Weder in USA , noch in Canada ! DUI ist zwar in USA eine Straftat (auch nicht in allen Staaten) , aber NUR , wenn man in USA betrunken faehrt . In Canada ist es bis zu einem bestimmten Promillegehalt "nur" mit einer Ordnungswidrigkeit in DE vergleichbar .
ich finde es langweilig immer wieder korrekturen machen zu müssen
von der site von cic
Zitat
What are the common convictions that will make a person inadmissible to Canada?
Drink driving or impaired driving convictions (even if they are recorded as a traffic offence) where the blood alcohol reading is 0.081% or above – or a breath reading of 0401mgms/L or above, will make you inadmissible to Canada.
PS - Holger, du hast natürlich recht, das normalerweise an der grenze bei Touristen dies nicht kontrolliert wird.
aber - sie hat bei der Botschaft angefragt - und damit ist sie vermutlich - mit Sicherheit - im System gespeichert und das verändert die Situation zu ihren Ungunsten. siehe ihr erstes posting.
@Maxim , der Blutalkoholgehalt wurde NICHT von einer canadischen Institution gemessen . Und die "Straftat" wurde auch nicht in Canada begangen , interessiert den canadischen Zoll , nicht im geringsten . Auch nicht bei "Anfrage" bei der Botschaft, denn auch die Botschaft wird bei einer solchen Anfrage , bevor irgendwelche Massnahmen ergriffen werden , erstmal die Identitaet des Fragestellers ueberpruefen . Waere ja sehr einfach , wenn ich jemandem , den ich nicht leiden kann , einen boesen Streich zu spielen, einfach mal eine aehnliche Anfrage , in dessen Namen , bei der Botschaft stellen ... und schon waere der Urlaub versaut . Und auch die canadische Botschaft bekommt nicht so einfach Auskunft beim KBA , was die Einzige Stelle it, wo dieses Vergehen gespeichert ist !
also CBSA Officer haben keinen direkten Zugriff auf deutsche Verkehrs- oder Bundeszentralregister, aber es interessiert sie schon ob ein Tourist Staftaten in anderen Laendern begangen hat oder nicht. "Trunkenheitsfahrten" d.h. ueber 1.1 Promille und/oder Fahrfehler unter Alkohol, werden in De strafrechtlich verfolgt und je nach Verurteilung wird dies natuerlich auch im Bundeszentralregister eingetragen. CBSA hat z.B. Zugriff auf einige Register in den USA. Am Vancouver Airport hatte ich einen US Buerger vor mir in der Schlange der offensichtlich wegen eines DUI in Kalifornien verknackt wurde und dieser wurde dann zur weiteren Befragung "abgefuehrt". Ob ihm die Einreise letztlich verweigert wurde kann ich nicht sagen aber offensichtlich war es ein Problem fuer die Canucks.
Grundsaetzlich wird die Fragestellerin wohl kein Problem bei der Einreise bekommen, zumindest nach Kanada. USA ... da kann man sich nie sicher sein.
also ich bin bei der Einreise nach Canada noch nie nach sowas gefragt worden. Es interessiert an der Grenze niemanden ob dir der Führerschein abgenommen wurde oder du vielleicht noch nie einen gehabt hast. Es ist ja schließlich auch erlaubt in Canada zu Fuß zu gehen (auch wenns wenige machen). Wenn du dich hier dauerhaft niederlassen willst kann es scho passieren daß es interessiert sofern es wirklich eine Straftat ist. In Deutschland is es ja nicht sofort eine Straftat, kommt ja auf die Promille oder auch die Umstände (Unfall) an. Klar gibt es auch wie wir in einem vorherigen Post gesehen haben auch Vorschriften dazu, in Canada gibts für alles Vorschriften, aber das interessiert bei einem Touristen keinen. Und übrigens hab ich schon Besucher hier gehabt die den Führerschein in Duschland zur Aufbewahrung ans Landratsamt gegeben haben und ohne Probleme einreisen konnten. Kannst halt kein Mietauto bekommen. Die Botschaft hat sicher auch nicht das Personal alle Anfragen per Telefon oder mail zu protokollieren, überprüfen und zu speichern. Die werden sicher mehr als zwei Anrufe pro Tag bekommen (sinnvolle und weniger sinnvolle). Also garantiert kein Problem solange du nicht nach Canada AUSWANDERN willst.
ZitatIn Canada ist es bis zu einem bestimmten Promillegehalt "nur" mit einer Ordnungswidrigkeit in DE vergleichbar .
Trunkenheit am Steuer mit anschließendem Führerscheinentzug ist in Kanada definitiv eine Straftat. Die Gerichtsentscheidung und Eintragung im deutschen KBA bleibt 10 Jahre stehen.
ZitatPS - Holger, du hast natürlich recht, das normalerweise an der grenze bei Touristen dies nicht kontrolliert wird.
aber - sie hat bei der Botschaft angefragt - und damit ist sie vermutlich - mit Sicherheit - im System gespeichert und das verändert die Situation zu ihren Ungunsten. siehe ihr erstes posting.
Das ist richtig. Sollte jemand mit solch einem Eintrag im KBA nach Kanada auswandern wollen, braucht er/sie einen Pardon, der vor dem eigentlichen Antrag allen anderen Unterlagen beatragt werden muss.
Wenn du in Kanada die Straftat begannen hättest, dürftest du nicht wieder Einreisen. Meist wird dir dann aber ein Zeitraum genannt, 2, 5, 10 Jahre oder für immer.
Ganz anderes Problem sehe ich beim Leihwagen und Führerschein. Bekommst du einen neuen Führerschein ausgestellt oder bekommst du den alten zurück? Für Mietwagen braucht man meist einen FS der mindesten 1 Jahr alt ist.
Und dank NSA, wissen die sicher nicht nur alles über deine Trunkenheitsfahrt, sondern auch Schuhgröße, Zahnpastasorte usw.