Zitat von maxim........ die Anforderungen für Aufenthaltstitel in Kanada richten sich ausschließlich nach kanadischem Recht und können von hier aus nicht beurteilt werden. Inwiefern afghanische Behörden ein Führungszeugnis für deutsche Staatsangehörige ausstellen (können), richtet sich nach afghanischem Recht und kann von hier ebenfalls nicht beurteilt werden.
lol, wie er es geschrieben hat. Das kann die Bundeswehr und wohl auch CIC nicht beurteilen.
Wollen die aber auch nicht. Was die wollen ist ein "criminal record", und da mal als Soldat nach dem eigenen Nationalen Recht und im eigenen Land bestraft wird, egal wo man sich aufhaelt, braucht man eben nur ein Deutsches Fuehrungszeugniss.
Ist auch hier so. Wir haben erst einen Security Officer angestellt, Canadier, ex-Soldat, 18 Monate Afghanistan. Wir haben seinen background gecheckt, aber nur in Canada, nicht in Afghanistan. Warum sollten wir, waere er dort straffaellig geworden haette er einen record hier in Canada.