Ich hätte da mal eine Fraaage.. gibt es hier jemanden im Forum, der die kanadische Staatsbürgerschaft angenommen hat und die deutsche beibehalten konnte? wenn ja,welche Gründe habt Ihr im Antrag angegeben? Danke wilma
Ich hab noch ein bißchen Zeit, aber ich wollte mich schon mal rechtzeitig schlau machen, ob es überhaupt Chancen gibt. Ich arbeite selbständig im Tourismusbereich und möchte in der Lage sein in Kanada und in Deutschland zu arbeiten. Wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müßte um die kanadische zu erhalten, dann bräuchte ich ja wieder eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, und wie das in Deutschland mit dem Ausländeramt usw läuft... da hab ich ja keine Lust drauf.
0815, stimmt es daß man den Antrag auf Beibehaltung der dt. Staatsangehörigkeit hier bei der deutschen Botschaft in Ottawa stellen muß? Und wenn Du schreibst "Einladung", bedeutet das man muß zum Interview nach Ottawa..(ist für dich ja kein Problem,.. da kannst du ja bestimmt hinlaufen, aber von mir aus ist es schon ein bißchen weiter..) Da warte ich mal ab, wie es bei Dir läuft...
0815 und andere, wie lange dauert es denn typischerweise die kanadische zu bekommen? Wie lange wartest du denn schon auf dein Interview und was kommt dann noch? Sollte man vielleicht gleichzeitig den Beibehaltungsantrag und den Antrag auf kanadische Staatsbuergerschaft stellen?
Rente: Bevor ich nach Canada ging, hatte ich natuerlich auch fragen an die Rentenkasse. Dort wurde mir erklaert das es mit Kanada ein Abkommen gibt. Darin ist geklaert das die Rentenbeitraege ins kanadische System mit eingerechnet werden und ich da nichts befuerchten muesste. Ausbezahlt wird bei der Rentenkasse nach Auskunft schon lange nix mehr.
Nun ne Frage auch mal von mir. Habe ja nicht sooo viel Zeit wie ihr Sesselpupser am Computer als Trucker.
Muss ich dringend PR haben bevor ich Kanadier werde? Oder kann ich nach drei Jahren Meldepflicht und Wohnsitz in Kanada das ueberspringen?
(Wer meinen Werdegang hier in Kanada verfolgt hat. Alberta hat ja das PNP wegen Ueberzeichnung erstmals geschlossen. Also warum dann nicht noch 14 Monate mit WP und gleich die rote Jacke an. )
Laut CIC Seite steht da ja 1095 Tage Wohnsitz Kanada.
Wir beschaeftigen uns seit kurzem auch mit dem Thema "Doppelte Staatsbuergerschaft". Gibt es die Formulare fuer die Beibehaltungsgenehmigung auch ONLINE zum Ausdrucken oder muss man die sich zuschicken lassen? Habe mich schon durch die deutschen Regierungsseiten gewuehlt, kann aber leider nichts finden. Sehr unuebersichtlich muss ich sagen - da lobe ich mir doch die kanadischen Government sites!!!
papaya - erst die PR - dann drei jahre warten, dann antrag auf staatsbürgerschaft der kanadier - dann nochmal rund ein jahr warten bis die vereidigung kommt
Von einem Freund wurde mir zum Thema Staatsbuergerschaft folgendes erklaert. Wenn Du die Kanadische Staatsbuergerschaft erhaelst gibst Du zwar Deinen Deutschen Pass ab, aber Du kannst Deine Deutsche Staatsbuergerschaft nicht verlieren, wenn Du in Deutschland geboren wurdest oder Deine Eltern (oder zumindest ein Elternteil) bei Deiner Geburt Deutsch war. Dieses Geburtsrecht kann niemand einem nehmen, was auch immer manche uns erzaehlen wollen. Das heisst was auch immer passiert, Du kannst jeder Zeit, wenn es noetig ist, einen neuen Deutschen Pass beantragen und bekommen. Thema Rente: Ich weiss nur wie es fuer die alte Auswanderer ist. Meinem Schwiegervater, der seit 30 Jahren Canadier ist, bekommt seine Deutsche Rente jeden Monat auf sein Deutsches Konto und laesst das Geld regelmaessig auf sein Sparbuch transferieren. So hat er immer etwas, wenn er nach Deutschland kommt.
Zitat von justFrancesVon einem Freund wurde mir zum Thema Staatsbuergerschaft folgendes erklaert. Wenn Du die Kanadische Staatsbuergerschaft erhaelst gibst Du zwar Deinen Deutschen Pass ab, aber Du kannst Deine Deutsche Staatsbuergerschaft nicht verlieren, wenn Du in Deutschland geboren wurdest oder Deine Eltern (oder zumindest ein Elternteil) bei Deiner Geburt Deutsch war. Dieses Geburtsrecht kann niemand einem nehmen, was auch immer manche uns erzaehlen wollen. Das heisst was auch immer passiert, Du kannst jeder Zeit, wenn es noetig ist, einen neuen Deutschen Pass beantragen und bekommen. Thema Rente: Ich weiss nur wie es fuer die alte Auswanderer ist. Meinem Schwiegervater, der seit 30 Jahren Canadier ist, bekommt seine Deutsche Rente jeden Monat auf sein Deutsches Konto und laesst das Geld regelmaessig auf sein Sparbuch transferieren. So hat er immer etwas, wenn er nach Deutschland kommt.
Nimmt man die Kanadische Staatsbuergerschaft an ohne die Genehmigung der Deutschen Behoerden ist die Deutsche Weg. How ever man kann die Deutsche wieder erlangen das ist im Gesetz so verankert, man muss dazu aber einen antrag stellen wieso wesshalb warum.Wieder erteilung der Staatsbuergeschaft. Der letzte Wohnort in DE ist ausschlaggebend und der Buergermeister muss sein OK dazu geben, d.h. das ganze wird mehr oder weniger auf komunaler /lokaler ebene entschieden. http://www.gesetze-im-internet.de
Und wenn ich mich recht erinnere hast du natuerlich keine Chance deine dt zurueckzubekommen, ohne die andere abzulegen, wegen der du sie verloren hast. Also von wegen kanadische annehmen, dt verlieren, dt neu beantragen und beide behalten - so laeuft es nicht, so weit ich mich erinnere.
Naja, aber die Realität sieht anders aus - ich weiss von näheren Freunden, die als zurückkehrende Auswanderer beide Pässe haben. Allerdings durch einen Trick: Sie hatten sich in Deutschland nie offiziell abgemeldet und blieben 40 Jahre beim Elterhaus in Deutschland angemeldet. Die Canadische Staatsbürgerschaft bekamen sie vor ca. 30 Jahren. Zurück in Deutschland vor 5 Jahren haben sie einfach den PA beantragt und als sie den hatten, einfach den Deutschen Reisepass. Aber das muss natürlich nicht immer klappen! Nur eine Möglichkeit für Freche... Wenn man aber einmal eine Staatsbürgerschaft hatte, bekommt man diese in der Regel auch immer wieder. Das Beweismittel für die Deutsche ist immer die Geburtstsurkunde. Die Frage ist doch immer, warum man welche Staatsbürgerschaft annimmt. Ich kenne auch Deutsche, die bereits 50 Jahre in Canada leben und noch immer ihre Deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annehmen möchte ohne die Deutsche zu verlieren, dann geht man folgendermaßen vor:
Erst beantragt man bei der Deutschen Botschaft die Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit. Um die Deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten, muß man belegen, daß man nach wie vor eine enge Bindung zum Land hat. Also Verwandte, Eigentum, Vermögen in Deutschland. z.B.
Wurde dem Antrag stattgegeben, beantragt man dann die Staatsangehörigkeit seiner neuen Heimat.
Geht natürlich nur, wenn das neue Land ebenfalls nicht gegen doppelte Staatsbürgerschaft einzuwenden hat.
Wichtig dabei ist auf jedenfall, daß man die Reihenfolge einhält.
Wenn ich wollte, könnte ich z.B. dieses Jahr auf diesem Wege die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen.