Zählt denn eigentlich ne Abendschule oder ein Fernstudium auch als "full time or equivalent study", d. h. kann man diese Zeit auch zum Ausbildungsstand zwecks Punkten dazu rechnen...?
Ich habe da auch mal ne Frage, die allerdings etwas komplizierter ist... Wie ist das eigentlich, wenn man im Ausland geheiratet hat und nach deutschem Recht noch nicht verheiratet ist, weil man die Ehe hier nicht hat eintragen lassen? Und man dann auch nicht an der selben Adresse gemeldet ist. Also, muss man das irgendwie nachweisen, ob man wirklich zusammen ist? Und wie wollen die das nachgewiesen haben? Eine Heiratsurkunde gibt es vom deutschen Standesamt ja nicht und eine Meldebescheinigung, wo beide an der gleichen Adresse gemeldet sind, gibt es auch nicht... Ich frage deswegen, weil mich das mal nur interessiert und es mich wundert, es nicht gefunden zu haben... Sonst könnte ja jeder Hinz und Kunz so tun als wenn man zusammen wäre und als Lebensgemeinschaft rüber gehen...