der zoll hat das schloss aufgeknackt? das ist ja ne nette vorgehensweise.. da hätte ich mir dann die 50 € dafür wohl sparen können....
aber ich werde berichten, wie aes bei uns abgelaufen ist.. falls der container irgendwann mal ankommt
und ach was wär ein rasenmäher schön *fg*, denn ich habe heute einen teil unseres recht hügeligen vorgartens mit einem absolut uralten handrasenmäher gemäht... jetzt tut mir alles weh
Nun ja bei uns war der Kontainer noch orginal verplombt, und der Zoll hat sich mit der Packliste zufrieden gegeben, keine Hausbesuche kein begassen, aber verleicht hatten wir nur glück? Anderseits hatten wir auch nichts dabei was gegen irgend welche Regeln verstossen würde.
also erstmal: falls nochmal jemand behauptet, der container würde NICHT wie ich geschrieben habe mindestens einmal begast - unabhängig von dem inhalt - darf sich gerne mal hier ein bisschen in die verpackungsfolie legen und sehen, ob er von hautausschlägen verschont bleibt....
der container ist definitv begast worden - das riecht man und merkt man deutlich beim auspacken, wie mein spediteur, der nichts anderes als seefracht macht ja auch angekündigt hat .. soviel zu der ständigen besserwisserei von einigen leuten
zum anderen hat der zoll anscheinend mittlerweile wenig lust auf hausbesuche, selbst bei unserem nur 20ft grossen container.... ich war am mittwoch beim zoll, habe mit den beiden äusserst netten damen ein paar witzchen gemacht... und dann haben die mich nur mit dem vermerk "ein controleur müsste nochmal auf unsere liste schauen und ich könnte donnerstag morgen den forwarder kontaktieren" wieder nach hause geschickt... das wars, keine weiteren hausbesuche, kein zollinspektor und kein weiteres begasen und auch unser container war noch orignalverplombt
noch eine zusatzbemerkung, gestern war die damen vom unserem umzugsunternehmen hier auf einen kaffee und eine bekannte, die ich hier über das forum kennengelernt habe.
bei den gesprächen über zoll und abwicklung hat uns die frau vom umzugsunternhemen erzählt, dass anscheinend gerade hier in calgary der zoll sozusagen eine "ruhige" kugel schiebt. davon abgesehen, dass es auch darauf ankommt, wie man sich mit den damen oder herren vom zoll versteht (meine beiden waren entzückend und wir haben ein paar faxen gemacht) ist es wohl in anderen städten wie edmonton oder anderen provinzen, wie manitoba viel öfter der fall, dass der container komplett ausgeräumt und durchsucht wird. deswegen noch mal an dieser stelle: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!!!!
und hie nochmal für Herrn "Ich-weiss-alles-besser", ich habe nämlich meinen Spediteur extra nochmal angeschrieben, denn ich hab das dumme gequatsche satt:
Hallo Frau XXX
in der Anlage sind unsere generellen Informationen und eine Reihe von Links zu dem Thema. Die Behoerden behandeln die Begasung als Tabu und halten sich nicht an die Kennzeichnungspflicht. Generell gilt, dass Container mit nicht kontrollierbaren Inhalten (dazu zaehlt Umzugsgut) einer Begasung zu unterziehen sind. Obwohl uns von Reedereidisponenten und von Forwardern immer wieder bestaetigt wurde, dass Container einer Begasung unterzogen worden waren, konnte kein einziger unserer Kunden bestaetigen, dass sein Container gekennzeichnet war. Gerade von Canada haben wir seit über zwei Jahrzehnten verlaessliche Nachrichten darüber, dass die Container begast werden, ebenso aus Deutschland, aus Holland und aus vielen anderen Ländern.
Mit einem Freund, der nach Canada umgezogen ist haben wir einen Test gemacht. Für Hunde sind die Pestizide nicht geruchsneutral, das heisst, sie koennen die Gase riechen.
Der Hausrat in dem Container von Rainer Flanz, von Kehl nach Halifax, war vollständig in Folien verpackt mit Ausnahme des Lieblingssessels seines Neufundländers Bobby. Wer sich dem Sessel in Kehl auch nur naeherte wurde von dem Hund angeknurrt und wenn das nichts half, ausgebellt. Nach Entladen des Containers und Einrichten der Wohnung in Canada, machte der Hund einen weiten Bogen um den Sessel, benutzte ihn nie wieder und belegte stattdessen das Dreistzer-Sofa (das in Folien verpackt in dem selben Container war) mit Beschlag. Angeblich war der Container nicht begast worden. Andere Kunden berichteten von aehnlichen Beobachtungen.
In Australien wird jeder Container begast, dennoch ist kein Container als begast gekennzeichnet. Die zuständige Behörde Aquis ist weder telefonisch erreichbar, noch antwortet sie auf Anschreiben oder emails. Die Spediteure bestaetigen jedoch, dass ausnahmslos jede Sendung begast wird.
Unter den u.a. Links finden Sie jede Menge Hinweise, leiten Sie die email ruhig an die Besserwisser weiter.
Ob Ihr Hautausschlag auf der Kontamination beruht, laesst sich medizinisch nicht belegen. Das Problem bei Pestizid-Vergiftungen besteht darin, dass sie nur in hoeheren Dosen nachgewiesen werden koennen, da Methylbromid beispielsweise in geringfügigen Mengen auch in der Natur vorkommt. Gesundheitliche Schäden ausser einer direkten Reaktion - typischerweise Hautausschlag - erscheinen meist später in Form von Immunschwaechekrankheiten wie Heuschnupfen oder Allergien. Letztere sind eine Zivilisationskrankheit der Neuzeit.
Metyhlbromid ist uebrigens Bestandteil eines der deutschen Kampfgase im ersten Weltkrieg gewesen.
Wenn Sie jemand deshalb als Lügnerin beschimpft, zäehlt er zu dem ignoranten Part der Menschheit, den man besser nicht zu seinem Freundeskreis zaehlt.
Mit freundlichen Gruessen
aus dem zu warmen Deutschland
M. Grimm
Gesundheits- und Artenschutz Vollstaendige und dichte Verpackung in Folien ist wichtig: Internationale Sendungen werden wegen des Artenschutzabkommens mit Pestiziden begast. Deshalb ist undurchlaessige Verpackung auch aus gesundheitlichen Gruenden erforderlich, viele reagieren allergisch auf die Chemikalien. Lassen Sie deshalb nach Entladen Ihre Sachen gruendlich lueften und entfernen Sie die Folien ausserhalb der Wohnung. Sie ersparen sich in vielen Laendern Probleme mit den Behoerden, wenn Sie Ihre Sachen gereinigt verschicken. Wegen des Artenschutzabkommens achten beispielsweise amerikanische, canadische, australische und deutsche Zollbehoerden sehr genau darauf, ob Ihre Sendung ohne Erde, Pflanzen, Samen, Tierhaare und aehnliches transportiert wird. Nach Artenschutzabkommen ist die Begasung Vorschrift fuer alle Laender. Das heisst, jede Sendung muss kontrolliert werden - soweit die gesetzlichen Vorschriften. In der Praxis wird das nicht immer eingehalten, darauf ist jedoch kein Verlass. In Deutschland ist der Einsatz von Methylbromid seit Oktober 2006 untersagt, dies gilt jedoch im Export nicht für die Länder, in die die Sendungen geschickt werden. Import-Container sind nach EU-Vorschriften von den Ländern zu begasen, in denen die Container verschickt werden.
Das Pestizid Ider Container oder der LiftVan wird 24 Stunden lang mit 50-80 Gramm Methylbromid je Kubikmeter begast. Es handelt sich um ein hochtoxisches Pestizid, das bei Aufnahme auch geringer Dosen Schaeden im zentralen Nervensystem des Menschen nachsichzieht. Die chemische Formel für das Pestizid ist CH 3 BR. Die deutsche GTZ fuehrt weitere Auswirkungen auf den menschlichen Organismus an: Das toxische Gas verursacht bei unsachgemaessem Gebrauch bleibende Schaeden, wie Krebs und Sterilitaet. Deshalb ist Methylbromid wegen der unmittelbaren Gefahr fuer den Menschen und seine Umwelt als besonders gefaehrlich einzustufen. Bis zum Jahr 2015 soll der Einsatz von Methlbromid weltweit eingestellt werden. Leider gibt es in der Speditionsbranche immer wieder Disponenten, die behaupten, es wuerde keine Begasung durchgefuehrt. Das ist eine Falsch-Behauptung. Nach Artenschutzabkommen haben sich alle Mitglieder, die das Abkommen unterzeichnet haben (160 Länder bis 2006) verpflichtet, alle Sendungen im internationalen Verkehr mit Schaedlingsbekaempfungsmitteln zu behandeln. Sollte aus zeitlichen oder anderen Gruenden eine Sendung ein Land unbehandelt verlassen, muss dennoch davon ausgegangen werden, dass die Sendung im Bestimmungsland begast wird. Oft kommt es sogar zu einer doppelten Begasung, da beispielsweise Australien jede Sendung der Quarantaene unterzieht, auch wenn die Sendung im Versandland bereits behandelt wurde. Es ist deshalb fuer personal effects (Hausrat) unbedingt erforderlich, alle Sachen so in Folien zu verpacken, dass absolute Undurchlaessigkeit sichergestellt ist. Es gibt immer wieder Einwaende von Kunden, die meinen, dass das undurchlaessige Verpacken kontraproduktiv sei, das ist so nicht richtig. Der Artenschutz zielt in erster Linie auf die Vernichtung von Holzschaedlingen und Neumoebel werden ohnehin aus vorbehandeltem Holz produziert, soweit sie ueberhaupt Massivholz enthalten und nicht vollstaendig aus Pressspan gefertigt sind. Antiquitaeten und Hoelzer, die aelter als 100 Jahre sind, werden von Schaedlingen nicht mehr befallen.
Leider gibt es in der Speditionsbranche immer wieder Disponenten, die behaupten, es würde keine Begasung durchgeführt. Das ist eine Falsch-Behauptung. Nach Artenschutzabkommen sind die Länder verpflichtet, alle Sendungen im internationalen Verkehr mit Schädlingsbekämpfungsmitteln zu behandeln. Sollte aus zeitlichen oder anderen Gründen eine Sendung ein Land unbehandelt verlassen, muss dennoch davon ausgegangen werden, dass die Sendung im Bestimmungsland begast wird. Oft kommt es sogar zu einer doppelten Begasung, da beispielsweise Australien jede Sendung der Quarantaene unterzieht, auch wenn die Sendung im Versandland bereits behandelt wurde.
Es ist deshalb für personal effects (Hausrat) unbedingt erforderlich, alle Sachen so in Folien zu verpacken, dass absolute Undurchlässigkeit sichergestellt ist. Es gibt immer wieder Einwände von Kunden, die meinen, dass das undurchlässige Verpacken kontraproduktiv sei, das ist so nicht richtig. Der Artenschutz zielt in erster Linie auf die Vernichtung von Holzschädlingen und Neumöbel werden ohnehin aus vorbehandeltem Holz produziert, soweit sie überhaupt Massivholz enthalten und nicht vollständig aus Pressspan gefertigt sind. Antiquitäten und Hölzer, die älter als 100 Jahre sind, werden von Schädlingen nicht mehr befallen.
Weitere Informationen finden Sie unter den u.a. Links
Unter den Stichworten Phytosanitary Measures, Methylbromid, Brommethan, Artenschutz, Kyoto sind weitere Hinweise auf das Verbot von Methylbromid zu finden.
Ich würde gerne genauere Antworten zur Containerbegasung mit Methylbromid erhalten. Ich möchte in einigen Tagen meine private Umzugsware selbst in Empfang nehmen, die von Südostasien nach Bremerhafen geschickt wurde.
Die Verschiffungsfirma informierte mich darüber, daß diese acht Kubikmeter Lieferung mit 50g/Kubikmeter Methylbromid 24 Stunden begast wurden. Es wurden allerdings nur die äußeren Holzkisten begast. Nun sagte man mir in Deutschland, daß die Holzkisten in Hamburg bereits ausgasen, was aber wohl nicht ausreichen würde.
Meine Fragen sind nun... 1. ob ich davon ausgehen muß, daß sich Reste des Giftes in meiner Umzugsware befinden oder ob sich das Gas zu genüge verflüchtigt, so daß ich keinerlei Gesundheitsschäden zu befürchten habe, wenn ich z.B. längeren Kontakt mit den Holzmöbeln (darunter ein Bett) habe. 2. wie ich ggf. mit den Gegenständen verfahren sollte, um sie gefahrlos benutzen zu können.
Mein persönliches Hab und Gut ist mehr oder weniger lose in Umzugskartons (Pappe) verpackt worden, teilweise in Zeitungspapier, teilweise in Plastikfolie gewickelt. Danach wurden diese in die Verpackungs-Holzlisten verpackt. Das Gut besteht u.a. aus lackierten Holz- und Korbmöbeln, etlichen Kleidungsstücken, Bettdecken. Sorge mache ich mir besonders wegen einiger Couch-Polster, die nicht ohne weiteres gewaschen werden können, sowie lose eingepackten Küchengeräten für Lebensmittel.
Kurzfassung :
Wie lange mussen mit Methylbromid begaste Gegenstände ausgasen? Können bestimmte Stoffe überhaupt vollständig ausgasen oder verbleiben Restmengen?
Antwort :
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz. Auch die Internetseiten des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg unter http://www.arbeitsschutz.hamburg.de , Suchwort "begast" zielen auf den Schutz von Arbeitnehmern. Dennoch sind diese Hinweise auch für Sie hilfreich. hafen-schifffahrt/container/container-10-begast.html">(http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beho...-10-begast.html).
Offenbar erfolgte die Begasung der Holzkisten aus Gründen des heimischen Pflanzenschutzes vor dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Wenn die Begasung der Holzkisten vor dem Packen des Containers separat erfolgt sein sollte, dürften hiervon keine Gesundheitsgefahren mehr ausgehen. Es ist aber gängige Praxis, dass beladene Container mit bis zu 80 g/cbm Methylbromid begast und ohne weitere Lüftung am Absendeort auf die Reise gegeben werden. Dann kann das Gas von der gesamten Ladung, also auch von den genannten Textilien und Polstern aufgenommen werden. Begaste Container müssen nach deutschem Recht (GefahrstoffV, TRGS 512) durch fachlich qualifizierte Personen (Begasungsleiter) freigegeben werden. Diesen Nachweis können und sollten Sie von der Transportfirma verlangen. Bei Zweifeln an diesem Nachweis, z.B. ob der Aussteller des Nachweises hierzu überhaubt berechtigt ist, könnnen Sie sich an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. ????Theoretisch beinhaltet die Freigabebescheinigung gemäß TRGS 512 die Aussage, dass von den ehemals begasten Gütern keine Gesundheitsgefahr mehr ausgeht. Für Arbeitnehmer gelten hierfür Grenzwerte, die auf eine achtstündige Arbeitsschicht, 40 Std. pro Woche abzielen. Messungen nach (zu kurzen) Lüftungszeiten des Containers, d.h. ohne ausreichende Berücksichtigung des Nachgasens aus den Inhalten können zu Fehlaussagen führen. Auch Messungen bei niedrigen Temperaturen (unter etwa 3 Grad Celsius) können zu falschen Aussagen führen. O.g. Fachleute sollten ausreichend Fachkunde über das Nachgasen haben und können Ihnen im Einzelfall hierzu präzisere Angaben machen.
Messungen in den USA haben gezeigt, dass auch nach mehrstündigem Lüften und erneutem Verschluss eines Importcontainers über weitere 24 Stunden die Schadstoffkonzentration von Methylbromid in der Atemluft stark auf gesundheitsgefährdende Konzentrationen ansteigen kann. Je nach Warenbeschaffenheit, deren Verpackung, Temperatur und nach Art der Lüftung kann das Nachgasen wenige Minuten oder sogar mehrere Monate andauern. Als Trost für den Verbraucher ist festzustellen, dass lange Nachgasungszeiten mit sehr geringer Schadstoffabgabe pro Zeiteinheit verbunden sind, so dass die Konzentration von Methylbromid bei guter Lüftung stets unterhalb gefährlicher Konzentrationen bleibt. Es liegen Erfahrungen vor, dass schon wenige Tage Zwischenlagerung der ausgepackten Import-Ware in einer normal belüfteten Lagerhalle z.B. bei Lederwaren und Möbeln zu einem Abklingen der Begasungsmittel unter die Nachweisgrenze führten. Weitere Informationen über Ergebnisse aus Rotterdam finden Sie in der Anlage.
Die größten Risiken liegen bei der Öffnung des Transportcontainers. Hier sollte auch bei Vorliegen einer Freigabebescheinigung der Container wegen der Gefahr des Nachgasens unbedingt wenigstens eine halbe Stunde gelüftet werden, bevor er betreten wird. Nach dem Auspacken, Entfernen von Folienverpackungen und guter Lüftung des Inhalts bei Raumtemperatur sollte die Gaskonzentration schnell auf ein unbedenkliches Maß abgeklungen sein.
Zitat von Thestoalso erstmal: falls nochmal jemand behauptet, der container würde NICHT wie ich geschrieben habe mindestens einmal begast - unabhängig von dem inhalt - darf sich gerne mal hier ein bisschen in die verpackungsfolie legen und sehen, ob er von hautausschlägen verschont bleibt....
der container ist definitv begast worden - das riecht man und merkt man deutlich beim auspacken, wie mein spediteur, der nichts anderes als seefracht macht ja auch angekündigt hat .. soviel zu der ständigen besserwisserei von einigen leuten
zum anderen hat der zoll anscheinend mittlerweile wenig lust auf hausbesuche, selbst bei unserem nur 20ft grossen container.... ich war am mittwoch beim zoll, habe mit den beiden äusserst netten damen ein paar witzchen gemacht... und dann haben die mich nur mit dem vermerk "ein controleur müsste nochmal auf unsere liste schauen und ich könnte donnerstag morgen den forwarder kontaktieren" wieder nach hause geschickt... das wars, keine weiteren hausbesuche, kein zollinspektor und kein weiteres begasen und auch unser container war noch orignalverplombt
Hallo Thesto
Irgendwie ist das ganz schön wiedersprüchlich, was du da schreibst. Du schreibst, dass du die Gase riechen kannst, aber in der geposteten Mail von deinem Spediteur steht zwischen den Zeilen (... für Hunde nicht geruchsneutral...) dass das Gift für Menschen nicht richbar ist.......
Kommt mir irgenwie schleierhaft vor. Aber wer es glaubt, bitte. Zumal würde kein halbwegs vernünftiger Geschäftsmann andere Menschen, die er nicht kennt als "Besserwisser" betietelt. Würde mir schon zu denken geben.
ja, meine güte, vielleicht habe ich mir das mit dem geruch eingebildet.... es roch halt seltsam im container... aber wieso das dann den rest der aussage - die ja nun auch mit links unterlegt ist, was alle ständig fordern - zweifelhaft macht ist mir schleierhaft und wieso man berufsfremde leute, die einfach ihr halbwissen zum besten geben nicht als besserwisser betiteln sollte, in einer "privaten" mail ist mir ebenso schleierhaft,
aber du weisst das ja möglicherweise besser.......
Zitat von SchmierfinkNun ja bei uns war der Kontainer noch orginal verplombt, und der Zoll hat sich mit der Packliste zufrieden gegeben, keine Hausbesuche kein begassen, aber verleicht hatten wir nur glück? ...
DITO! und das dann auch gleich mit 3 Containern. Übrigens kann man Alkohol doch beim Umzug ganz normal angeben. Man zahlt ein paar Dollar Steuer und gut ist's damit. Der Alkohol gehört zum Umzugsgut und unterliegt hierbei keinen Mengenbegrenzungen.
was ist los, versuchst du mal wieder gegen mich zu schiessen? ich dachte ihc hätte dich darum gebeten, mich nicht dauernd anzupissen, aus irgendwelchen persönlichen animositäten oder persönlicher abneigung heraus.....
es NERVT, dass ich infos recherchiere???? oder ist zur abwechslung mal jemand anders gemeint?
Hallo Thesto, Das mit dem recherchieren finde ich toll. Du hast Dir damit viel Mühe gegeben. Aber warum wirst du immer gleich so persönlich und auch vulgär. Du must ziemlich unter Druck stehen, wenn immer gleich so in die Luft gehst. Bis dann Beate
ich hatte brause, letztens nachdem er mir in einem beitrag geschrieben hatte "ich solle mich nicht immer gleich angepisst fühlen" OT, ich such dir den beitrag gerne raus!! und zwar zwei seiten nachdem ich den letzten kommentar abgegeben habe und sich schon längst andere die köpfe eingeschlagen haben in einer PRIVATEN MAIL gebeten, mich doch in ruhe zu lassen und nicht ständig nur blöde kommentare abzugeben....
und was ist jetzt wieder? kein sinnvoller beitrag, nur ein blöder kommentar..... aber schön, dass du dich auch einmischt ohne den ganzen zusammenhang zu kennen, dass liebe ich so an diesem forum... ich zumindest mische mich nicht in die diskussionen anderer leute ein.... oder sage irgendwem wie er sich auszdrücken hat, versuche meistens mit den leuten auseinandersetzungen privat zu klären, aber woher sollst du das wissen... wobei ich in so einem falle, dem menschen auch privat geschrieben hätte und nciht wie du so einen öffentlcihen angriff gestartet hätte, aber was solls
Hallo Thesto, Mein Beitrag war nicht böse gemeint. Aber wenn Sie nur verbal umsich schlagen können, rate ich Ihnen mal einen Therapeuten aufzusuchen. Und dies ist nicht negativ gemeint. Mir hat eine Psychotherapie auch in einer Grnzsituation rausgeholfen. Also sehen Sie das nicht wieder als einen Angriff auf sich. Viele Grüße beate