diese email habe ich heute von unserem spediteur auf meine nachfrage hin erhalten und stelle dies nochmal als extra-thema rein, da das unter dem "schmuggler-thema" möglicherweise übersehen wird. ich denke das ist wichtig für alle, vor allem auch diegjenigen, die ihren container selber packen:
Hallo,
in der Anlage sind unsere generellen Informationen und eine Reihe von Links zu dem Thema. Die Behoerden behandeln die Begasung als Tabu und halten sich nicht an die Kennzeichnungspflicht. Generell gilt, dass Container mit nicht kontrollierbaren Inhalten (dazu zaehlt Umzugsgut) einer Begasung zu unterziehen sind. Obwohl uns von Reedereidisponenten und von Forwardern immer wieder bestaetigt wurde, dass Container einer Begasung unterzogen worden waren, konnte kein einziger unserer Kunden bestaetigen, dass sein Container gekennzeichnet war. Gerade von Canada haben wir seit über zwei Jahrzehnten verlaessliche Nachrichten darüber, dass die Container begast werden, ebenso aus Deutschland, aus Holland und aus vielen anderen Ländern.
Mit einem Freund, der nach Canada umgezogen ist haben wir einen Test gemacht. Für Hunde sind die Pestizide nicht geruchsneutral, das heisst, sie koennen die Gase riechen.
Der Hausrat in dem Container von Rainer Flanz, von Kehl nach Halifax, war vollständig in Folien verpackt mit Ausnahme des Lieblingssessels seines Neufundländers Bobby. Wer sich dem Sessel in Kehl auch nur naeherte wurde von dem Hund angeknurrt und wenn das nichts half, ausgebellt. Nach Entladen des Containers und Einrichten der Wohnung in Canada, machte der Hund einen weiten Bogen um den Sessel, benutzte ihn nie wieder und belegte stattdessen das Dreistzer-Sofa (das in Folien verpackt in dem selben Container war) mit Beschlag. Angeblich war der Container nicht begast worden. Andere Kunden berichteten von aehnlichen Beobachtungen.
In Australien wird jeder Container begast, dennoch ist kein Container als begast gekennzeichnet. Die zuständige Behörde Aquis ist weder telefonisch erreichbar, noch antwortet sie auf Anschreiben oder emails. Die Spediteure bestaetigen jedoch, dass ausnahmslos jede Sendung begast wird.
Unter den u.a. Links finden Sie jede Menge Hinweise, leiten Sie die email ruhig an die Besserwisser weiter.
Ob Ihr Hautausschlag auf der Kontamination beruht, laesst sich medizinisch nicht belegen. Das Problem bei Pestizid-Vergiftungen besteht darin, dass sie nur in hoeheren Dosen nachgewiesen werden koennen, da Methylbromid beispielsweise in geringfügigen Mengen auch in der Natur vorkommt. Gesundheitliche Schäden ausser einer direkten Reaktion - typischerweise Hautausschlag - erscheinen meist später in Form von Immunschwaechekrankheiten wie Heuschnupfen oder Allergien. Letztere sind eine Zivilisationskrankheit der Neuzeit.
Metyhlbromid ist uebrigens Bestandteil eines der deutschen Kampfgase im ersten Weltkrieg gewesen.
Wenn Sie jemand deshalb als Lügnerin beschimpft, zäehlt er zu dem ignoranten Part der Menschheit, den man besser nicht zu seinem Freundeskreis zaehlt.
Mit freundlichen Gruessen
aus dem zu warmen Deutschland
M. Grimm
Gesundheits- und Artenschutz Vollstaendige und dichte Verpackung in Folien ist wichtig: Internationale Sendungen werden wegen des Artenschutzabkommens mit Pestiziden begast. Deshalb ist undurchlaessige Verpackung auch aus gesundheitlichen Gruenden erforderlich, viele reagieren allergisch auf die Chemikalien. Lassen Sie deshalb nach Entladen Ihre Sachen gruendlich lueften und entfernen Sie die Folien ausserhalb der Wohnung. Sie ersparen sich in vielen Laendern Probleme mit den Behoerden, wenn Sie Ihre Sachen gereinigt verschicken. Wegen des Artenschutzabkommens achten beispielsweise amerikanische, canadische, australische und deutsche Zollbehoerden sehr genau darauf, ob Ihre Sendung ohne Erde, Pflanzen, Samen, Tierhaare und aehnliches transportiert wird. Nach Artenschutzabkommen ist die Begasung Vorschrift fuer alle Laender. Das heisst, jede Sendung muss kontrolliert werden - soweit die gesetzlichen Vorschriften. In der Praxis wird das nicht immer eingehalten, darauf ist jedoch kein Verlass. In Deutschland ist der Einsatz von Methylbromid seit Oktober 2006 untersagt, dies gilt jedoch im Export nicht für die Länder, in die die Sendungen geschickt werden. Import-Container sind nach EU-Vorschriften von den Ländern zu begasen, in denen die Container verschickt werden.
Das Pestizid Ider Container oder der LiftVan wird 24 Stunden lang mit 50-80 Gramm Methylbromid je Kubikmeter begast. Es handelt sich um ein hochtoxisches Pestizid, das bei Aufnahme auch geringer Dosen Schaeden im zentralen Nervensystem des Menschen nachsichzieht. Die chemische Formel für das Pestizid ist CH 3 BR. Die deutsche GTZ fuehrt weitere Auswirkungen auf den menschlichen Organismus an: Das toxische Gas verursacht bei unsachgemaessem Gebrauch bleibende Schaeden, wie Krebs und Sterilitaet. Deshalb ist Methylbromid wegen der unmittelbaren Gefahr fuer den Menschen und seine Umwelt als besonders gefaehrlich einzustufen. Bis zum Jahr 2015 soll der Einsatz von Methlbromid weltweit eingestellt werden. Leider gibt es in der Speditionsbranche immer wieder Disponenten, die behaupten, es wuerde keine Begasung durchgefuehrt. Das ist eine Falsch-Behauptung. Nach Artenschutzabkommen haben sich alle Mitglieder, die das Abkommen unterzeichnet haben (160 Länder bis 2006) verpflichtet, alle Sendungen im internationalen Verkehr mit Schaedlingsbekaempfungsmitteln zu behandeln. Sollte aus zeitlichen oder anderen Gruenden eine Sendung ein Land unbehandelt verlassen, muss dennoch davon ausgegangen werden, dass die Sendung im Bestimmungsland begast wird. Oft kommt es sogar zu einer doppelten Begasung, da beispielsweise Australien jede Sendung der Quarantaene unterzieht, auch wenn die Sendung im Versandland bereits behandelt wurde. Es ist deshalb fuer personal effects (Hausrat) unbedingt erforderlich, alle Sachen so in Folien zu verpacken, dass absolute Undurchlaessigkeit sichergestellt ist. Es gibt immer wieder Einwaende von Kunden, die meinen, dass das undurchlaessige Verpacken kontraproduktiv sei, das ist so nicht richtig. Der Artenschutz zielt in erster Linie auf die Vernichtung von Holzschaedlingen und Neumoebel werden ohnehin aus vorbehandeltem Holz produziert, soweit sie ueberhaupt Massivholz enthalten und nicht vollstaendig aus Pressspan gefertigt sind. Antiquitaeten und Hoelzer, die aelter als 100 Jahre sind, werden von Schaedlingen nicht mehr befallen.
Leider gibt es in der Speditionsbranche immer wieder Disponenten, die behaupten, es würde keine Begasung durchgeführt. Das ist eine Falsch-Behauptung. Nach Artenschutzabkommen sind die Länder verpflichtet, alle Sendungen im internationalen Verkehr mit Schädlingsbekämpfungsmitteln zu behandeln. Sollte aus zeitlichen oder anderen Gründen eine Sendung ein Land unbehandelt verlassen, muss dennoch davon ausgegangen werden, dass die Sendung im Bestimmungsland begast wird. Oft kommt es sogar zu einer doppelten Begasung, da beispielsweise Australien jede Sendung der Quarantaene unterzieht, auch wenn die Sendung im Versandland bereits behandelt wurde.
Es ist deshalb für personal effects (Hausrat) unbedingt erforderlich, alle Sachen so in Folien zu verpacken, dass absolute Undurchlässigkeit sichergestellt ist. Es gibt immer wieder Einwände von Kunden, die meinen, dass das undurchlässige Verpacken kontraproduktiv sei, das ist so nicht richtig. Der Artenschutz zielt in erster Linie auf die Vernichtung von Holzschädlingen und Neumöbel werden ohnehin aus vorbehandeltem Holz produziert, soweit sie überhaupt Massivholz enthalten und nicht vollständig aus Pressspan gefertigt sind. Antiquitäten und Hölzer, die älter als 100 Jahre sind, werden von Schädlingen nicht mehr befallen.
Weitere Informationen finden Sie unter den u.a. Links
Unter den Stichworten Phytosanitary Measures, Methylbromid, Brommethan, Artenschutz, Kyoto sind weitere Hinweise auf das Verbot von Methylbromid zu finden.
Ich würde gerne genauere Antworten zur Containerbegasung mit Methylbromid erhalten. Ich möchte in einigen Tagen meine private Umzugsware selbst in Empfang nehmen, die von Südostasien nach Bremerhafen geschickt wurde.
Die Verschiffungsfirma informierte mich darüber, daß diese acht Kubikmeter Lieferung mit 50g/Kubikmeter Methylbromid 24 Stunden begast wurden. Es wurden allerdings nur die äußeren Holzkisten begast. Nun sagte man mir in Deutschland, daß die Holzkisten in Hamburg bereits ausgasen, was aber wohl nicht ausreichen würde.
Meine Fragen sind nun... 1. ob ich davon ausgehen muß, daß sich Reste des Giftes in meiner Umzugsware befinden oder ob sich das Gas zu genüge verflüchtigt, so daß ich keinerlei Gesundheitsschäden zu befürchten habe, wenn ich z.B. längeren Kontakt mit den Holzmöbeln (darunter ein Bett) habe. 2. wie ich ggf. mit den Gegenständen verfahren sollte, um sie gefahrlos benutzen zu können.
Mein persönliches Hab und Gut ist mehr oder weniger lose in Umzugskartons (Pappe) verpackt worden, teilweise in Zeitungspapier, teilweise in Plastikfolie gewickelt. Danach wurden diese in die Verpackungs-Holzlisten verpackt. Das Gut besteht u.a. aus lackierten Holz- und Korbmöbeln, etlichen Kleidungsstücken, Bettdecken. Sorge mache ich mir besonders wegen einiger Couch-Polster, die nicht ohne weiteres gewaschen werden können, sowie lose eingepackten Küchengeräten für Lebensmittel.
Kurzfassung :
Wie lange mussen mit Methylbromid begaste Gegenstände ausgasen? Können bestimmte Stoffe überhaupt vollständig ausgasen oder verbleiben Restmengen?
Antwort :
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz. Auch die Internetseiten des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg unter http://www.arbeitsschutz.hamburg.de , Suchwort "begast" zielen auf den Schutz von Arbeitnehmern. Dennoch sind diese Hinweise auch für Sie hilfreich. hafen-schifffahrt/container/container-10-begast.html">(http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beho...-10-begast.html).
Offenbar erfolgte die Begasung der Holzkisten aus Gründen des heimischen Pflanzenschutzes vor dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Wenn die Begasung der Holzkisten vor dem Packen des Containers separat erfolgt sein sollte, dürften hiervon keine Gesundheitsgefahren mehr ausgehen. Es ist aber gängige Praxis, dass beladene Container mit bis zu 80 g/cbm Methylbromid begast und ohne weitere Lüftung am Absendeort auf die Reise gegeben werden. Dann kann das Gas von der gesamten Ladung, also auch von den genannten Textilien und Polstern aufgenommen werden. Begaste Container müssen nach deutschem Recht (GefahrstoffV, TRGS 512) durch fachlich qualifizierte Personen (Begasungsleiter) freigegeben werden. Diesen Nachweis können und sollten Sie von der Transportfirma verlangen. Bei Zweifeln an diesem Nachweis, z.B. ob der Aussteller des Nachweises hierzu überhaubt berechtigt ist, könnnen Sie sich an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. ????Theoretisch beinhaltet die Freigabebescheinigung gemäß TRGS 512 die Aussage, dass von den ehemals begasten Gütern keine Gesundheitsgefahr mehr ausgeht. Für Arbeitnehmer gelten hierfür Grenzwerte, die auf eine achtstündige Arbeitsschicht, 40 Std. pro Woche abzielen. Messungen nach (zu kurzen) Lüftungszeiten des Containers, d.h. ohne ausreichende Berücksichtigung des Nachgasens aus den Inhalten können zu Fehlaussagen führen. Auch Messungen bei niedrigen Temperaturen (unter etwa 3 Grad Celsius) können zu falschen Aussagen führen. O.g. Fachleute sollten ausreichend Fachkunde über das Nachgasen haben und können Ihnen im Einzelfall hierzu präzisere Angaben machen.
Messungen in den USA haben gezeigt, dass auch nach mehrstündigem Lüften und erneutem Verschluss eines Importcontainers über weitere 24 Stunden die Schadstoffkonzentration von Methylbromid in der Atemluft stark auf gesundheitsgefährdende Konzentrationen ansteigen kann. Je nach Warenbeschaffenheit, deren Verpackung, Temperatur und nach Art der Lüftung kann das Nachgasen wenige Minuten oder sogar mehrere Monate andauern. Als Trost für den Verbraucher ist festzustellen, dass lange Nachgasungszeiten mit sehr geringer Schadstoffabgabe pro Zeiteinheit verbunden sind, so dass die Konzentration von Methylbromid bei guter Lüftung stets unterhalb gefährlicher Konzentrationen bleibt. Es liegen Erfahrungen vor, dass schon wenige Tage Zwischenlagerung der ausgepackten Import-Ware in einer normal belüfteten Lagerhalle z.B. bei Lederwaren und Möbeln zu einem Abklingen der Begasungsmittel unter die Nachweisgrenze führten. Weitere Informationen über Ergebnisse aus Rotterdam finden Sie in der Anlage.
Die größten Risiken liegen bei der Öffnung des Transportcontainers. Hier sollte auch bei Vorliegen einer Freigabebescheinigung der Container wegen der Gefahr des Nachgasens unbedingt wenigstens eine halbe Stunde gelüftet werden, bevor er betreten wird. Nach dem Auspacken, Entfernen von Folienverpackungen und guter Lüftung des Inhalts bei Raumtemperatur sollte die Gaskonzentration schnell auf ein unbedenkliches Maß abgeklungen sein.
Vielen Dank für diese Umfangreichen Informationen. Wir werden jetzt auf jeden Fall alle Polster und Teppiche mit Folie verpacken. Am besten auch die Kleidung und Schuhe in den Kartons noch mal mit Folie. Gerade Leder ist sehr anfällig für die Aufnahme von Giften. Fraglich ist für mich jetzt nur, ob ich die Bettgestelle in Canada draussen auslüften lasse oder besser abwaschen sollte. Mein Mann hatte schon mal allerhand vor 6 Jahren von Canada nach Deutschland verschiffen lassen. Er hatte einen halben Container gebucht und weiß nicht, ob seine Sachen begast wurde. Doch so wie es aussieht (siehe Thesto) wohl schon. Dabei war auch seine Riesenmatratze. Wir hatten auf jeden Fall nichts bemerkt und ich bin sonst sehr empfindlich und habe schon sehr lange viele Kontaktallergien. Dabei fällt mir ein, daß unser Ledersessel auch in dem gleichen Container war und meine Katze schläft sehr gern darauf. Vielleicht hatten sich die Sachen bereits in Hamburg entlüftet...
ich weiss es nicht genau, aber vielleicht ist die praxis mit dem doppelten-begasen noch nicht so lange. ich hab auf jeden fall auf den händen und im gesicht (weil ich mich ungeschickterweise beim schleppen an einen karton "gekuschelt" habe) einen hautausschlag bekommen, der ziemlich übel juckt..... und selbst mit cortison-creme nur schlecht weggeht.
mein mann hingegen war da auch nicht betroffen und zu katzen kann ihc da leider nichts sagen, denn unsere ist traurigerweise vor zwei jahren gestorben und konnte nicht mehr mitkommen
Also wenn ich jetzt nicht gleich vom glauben abfalle. In einem Anderen Thread hast du geschrieben du hättest die giftigen Gase gerochen und nun hast du mit einem mal einen Ausschlag vom Kartons tragen bekommen. Ich muss ja doch ganz schön schmunzeln.
Auf Grund der hier geführten Diskussion habe auch ich mal bei unserem Spediteur nachgefragt und er gab mir zur Auskunft, dass das mit dem begasen für Kanada völliger quatsch ist. Es wäre nur der Fall, wenn der Container nach Australien oder Neuseeland oder so gehen würde.
Thesto, mir drängt sich bei dir der verdacht auf, dass dich deine Spedition sauber über den Tisch gezogen hat. Ihr habt sicherlich eurer Verpackungsmaterial auch über die bezogen und da wäre es ja schön blöd von denen, wenn sie dir hinterher sagen würden:"Ach so, Frau XXX, sie hätten sich die Mühe mit dem einwickelnm nicht machen müssen, denn der Container wird gar nicht begast." Wäre schon etwas blöd. Aber vielleicht liege ich ja mit meiner Vermutung bei deiner Spedition doch falsch, dann würde mir dies natürlich leid tun.
Dein Ausschlag kann auch von etwas ganz anderem kommen. Ich hatte letzten auch einen üblen Ausschlag bekommen und nicht mal der Arzt konnte mir sagen woher der gekommen ist. Selbst Anti-Allergieka haben nicht geholfen. Der Ausschlag war auch nur an den Beinen hoch bis zur Hüfte, soviel zu dem Thema. Und ich bin nicht mit giftigen Gasen aus einem begasten Container in Berührung gekommen. Man kann sich aber auch einiges einreden, wenn man will.
Zitatdass dich deine Spedition sauber über den Tisch gezogen hat. Ihr habt sicherlich eurer Verpackungsmaterial auch über die bezogen und da wäre es ja schön blöd von denen, wenn sie dir hinterher sagen würden:"Ach so, Frau XXX, sie hätten sich die Mühe mit dem einwickelnm nicht machen müssen, denn der Container wird gar nicht begast." Wäre schon etwas blöd.
Die besagte Spedition macht mir überhaupt nicht den Eindruck, dass sie ihre Klienten ausnimmt. Ich habe hier ein verdammt gutes Angebot mit ausführlichen Informationen und Tips zum Beladen des Containers bekommen. Vom Verpacken oder Begasen stand nichts im Angebot. Dafür haben wir ausführliche Information bekommen zum Versand von Autos bekommen, da wir dies angefragt hatten.
ZitatVielfach fehlen an Importcontainern entsprechende Kennzeichnungen oder Hinweise auf eine beim Absender erfolgte Begasung. Selbst Kontrollmessungen in geöffneten Laderäumen sind nicht in jedem Fall zuverlässig, weil das Ausgasen bei einzeln in Folien verpackter Ware bei einer großen Zahl von Verpackungen auf engstem Raum trotz Belüftung des Containers mehrere Tage dauern kann.
Allerdings auch das:
ZitatAnwendung von Methylbromid Eine weitere anerkannte IPPC- Standardmethode ist die Begasung des Verpackungsholzes mit Methylbromid (MB). Die Anwendung von Methylbromid in der EU wurde zum 1. Januar 2005 verboten (Verordnung (EG) Nr. 2037/2000). Unter besonderen Voraussetzungen sind hiervon Ausnahmen möglich, u.a. auch für Anwendungen vor dem Versand und zu Quarantäne- Zwecken. Die Anwendung in Deutschland ist jedoch wegen fehlender Zulassung seit 31.10.2004 nicht mehr möglich.
Zitat von justFrances@pittie Du musst doch Thesto nicht unterstellen,
Zitatdass dich deine Spedition sauber über den Tisch gezogen hat. Ihr habt sicherlich eurer Verpackungsmaterial auch über die bezogen und da wäre es ja schön blöd von denen, wenn sie dir hinterher sagen würden:"Ach so, Frau XXX, sie hätten sich die Mühe mit dem einwickelnm nicht machen müssen, denn der Container wird gar nicht begast." Wäre schon etwas blöd.
Die besagte Spedition macht mir überhaupt nicht den Eindruck, dass sie ihre Klienten ausnimmt. Ich habe hier ein verdammt gutes Angebot mit ausführlichen Informationen und Tips zum Beladen des Containers bekommen. Vom Verpacken oder Begasen stand nichts im Angebot. Dafür haben wir ausführliche Information bekommen zum Versand von Autos bekommen, da wir dies angefragt hatten.
ZitatVielfach fehlen an Importcontainern entsprechende Kennzeichnungen oder Hinweise auf eine beim Absender erfolgte Begasung. Selbst Kontrollmessungen in geöffneten Laderäumen sind nicht in jedem Fall zuverlässig, weil das Ausgasen bei einzeln in Folien verpackter Ware bei einer großen Zahl von Verpackungen auf engstem Raum trotz Belüftung des Containers mehrere Tage dauern kann.
Allerdings auch das:
ZitatAnwendung von Methylbromid Eine weitere anerkannte IPPC- Standardmethode ist die Begasung des Verpackungsholzes mit Methylbromid (MB). Die Anwendung von Methylbromid in der EU wurde zum 1. Januar 2005 verboten (Verordnung (EG) Nr. 2037/2000). Unter besonderen Voraussetzungen sind hiervon Ausnahmen möglich, u.a. auch für Anwendungen vor dem Versand und zu Quarantäne- Zwecken. Die Anwendung in Deutschland ist jedoch wegen fehlender Zulassung seit 31.10.2004 nicht mehr möglich.
@justFrances ich habe ihr nichts unterstellt. wenn du weiter gelesen hättets, dann hättets du auch gelesen "Wenn ich damit FALSCH liege, dann tut es mir natürlich leid".
ALSO, ich habe hier niemandem etwas unterstellt, mir drängt sich da nur der verdacht auf. Und wenn du noch schreibst, dass ihr von der selben Spedition auch ein sehr gutes Angebot bekommen habt, wo allerdings nichts drinnen steht wegen der Verpackung, da der Container begast wird, so kommt mir das ganze jetzt erst recht spanisch vor. Ist nur mein Eindruck und meine ganz persönliche Meinung zu dem Ganzen. Es kann natürlich auch sein, dass ich damit total falsch liege, dann tut es mir - wie bereits gesagt - LEID!!!!!!!
Aber denkt doch bitte mal nach - so gut die Angebote einer Spedition auch sind - dem Ersten Kunden sagen sie, dass der Container begast wird, beim zweiten Kunden wird nichts davon erwähnt. Ich finde es schon merkwürdig. Ich möchte hier keinem etwas unterstellen.
@pittie Vielleicht bekomme ich noch die Information mit der Begasung bei der Auftragserteilung, da kann wahrscheinlich Thesto uns aufklären. Ich meinte das nicht zu ernst mit "Unterstellung" etc. Es hörte sich nur nicht besonders nett an.
Egal ich wüßte es schon gern genau. Laut Angebot wird der Container nach Rotterdam gebracht und der Reederei übergeben. Dort wird vermutlich begast, wegen dem Artenschutz. Dann soll auf dem Seeweg oder am Zielhafen entlüftet werden. Und dieses findet z.B. nachweislich bei Importen aus Fernost meist nicht statt. Das war zumindest was ich auf vertrauenwürdigen Websites finden konnte. Was ich nicht finden konnte, waren Informationen von staatlicher Canadischer Seite, ob die Begasung bei Umzugscontainern verlangt wird. Bei Importen, die z.B. Lagerpaletten enthalten wird es verlangt. Dann könnte man davon ausgehen, daß das Begasen tatsächlich stattfindet. Aber wie im Zitat erwähnt wird Methylbromid in Deutschland nicht mehr eingesetzt, weil es nicht mehr zulässig ist. Vielleicht aber in den Niederlanden???
Sollte nämlich der Container erst vor meiner Haustüre in Canada geöffnet werden, möchte ich schon ein paar Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Naja also unsere Spedition hatte auch nichts erwähnt von irgend einer Begasung, es wurde auch nichts von der Reederei auch erwähnt. Noch nach Öffnung der Plombe roch es weder komisch noch hatte einer von uns irgend welche Ausschläge bekommen, ich bin da normalerweise recht empfindlich bei so Chemie zeug. Unser Kontainer ging auch über Rotterdam nach Montreal. Aber vielleicht sind wir auch die Ausnahme?
bitte reitet nicht auf der sache mit dem geruch rum!! ich habe doch schon gesagt, dass ich mir das auch eingebildet haben kann!!!
nur möchte ich auch erwähnen, dass wir a) die Folie nicht von dem genannten Spediteur gekauft haben, sonder vorher selber!!! und der Herr mir die Zusammenstellung der Inforamtionen gegeben hat NACHDEM alles abgeschlossen, bezahlt und der Umzug über die Bühne gegangen ist ... das spricht wohl gegen Geldschneiderei oder Panikmache, oder?
es wird niemand mehr herausfinden können, ob thestos container nun tatsächlich begast wurde oder nicht. selbst thesto kann hier, aufgrund ihrer momentanen gesundheitlichen beeinträchtigung, nur vermutungen diesbezüglich anstellen, da eine eventuelle begasung offensichtlich weder in ihren frachtpapieren noch auf ihrem container selbst deklariert wurde.
folgt man oben genannten links und webseiten zum thema im i-net hätte man z.b. die lüftungsschlitze des containers überprüfen können. sind diese verklebt, deutet es auf eine begasung hin. ebenso hätte man den container auf ev. kleberückständen eines warnaufklebers untersuchen können.
es wird im i-net auch darauf hingewiesen, dass bei dem üblichen, in D mittlerweile verbotenen, begasungsstoff methylbromid ein eventueller hautkontakt oder aufnahme dieses stoffes in den körper durch einatmung oder einnahme, es zu kopfschmerzen, herzrasen, schwindel und übelkeit kommen kann. ein kontaktekzem wurde in diesem zusammenhang nicht erwähnt, was eine solche körperliche reaktion aber nicht zwangsweise ausschließen muss.
was für mich etwas eigenartig anmutet ist, dass umzugscontainer angeblich fast immer 2mal begast werden sollen, also zu beiden seiten des großen teiches, sich aber jeweils keines der länder an die kennzeichnungspflicht hält oder in papieren vermerkt. warum nicht, wenn container angeblich generell begast werden müssen ist dies doch ein legitimer vorgang? wozu ist dann überhaupt eine kennzeichnungspflicht eingeführt worden wenn sich niemand daran halten muss? da eine begasung mit brommethan (methylbromid) seit 1.9.2006 in D verboten ist womit wird dann in D bspw. begast? btw, es ist mir ein rätsel warum in foren so häufig pauschalisiert wird.
boah gehen mir diese spitzfindigkeiten auf den wecker, da wird diskutiert und rumgerechtet, gegenargumete werden hervorgeholt, zweifel bgründet
mal ganz ehrlich, sollte man nicht einfach im sinne der eigenen gesundheit davon ausgehen, dass eine begasung stattfinden kann? und wem seine gesundheit egal ist, der lässt halt seine sachen unverpackt! aber hier über kilometer auszudiskutieren, ob mir mein spediteur nun die wahrheit sagt oder nicht und ständig neue argumente dafür und dagegen zu finden halte ich für mehr als dämlich! man muss doch nicht alles zu tode diskutieren!
diskutiert ihr nun um recht zu bekommen oder um des diskutierens willen? lasst es doch einfach gut sein und lasst die information so stehen wie sie ist, dann kann sich jeder geneigte leser selbst ein bild machen!
also - was in den vorschriften steht ist eine sache
die andere ist die praktische durchführung.
die meisten container nach canada kommen über the port of montreal ins land - siehe weiter unten und den link
damit auch alle aus europa - ausser sie sind für vancouver bestimmt.
da mehr als 1 millionen - 1.000.000 - container pro jahr über diesen weg ins land kommen haben die nicht die möglichkeit jeden container automatisch zu begasen
es werden nur container aus risiko ländern automatisch "behandelt" und wenn auf grund der inhalts-liste dies notwendig erscheint.
container von immigranten werden also nicht automatisch in ca begast.
ebenso werden nur container im absenderland begast, wenn dies auf grund der "ware" als notwendig angesehen wird. (beispiele wurden genannt).
diese diskussion dreht sich deshalb im kreis.
eine begasung durch die canadier oder im ursprungsland wird auch immer als kostenfaktor in der rechnung auftauchen.
besonders die kanadier würden diese "sonderkosten" dem empfänger in rechnung stellen.
wurde dies nicht in rechnung gestellt, dann wurde auch nicht in ca begast.
so einfach ist das : - )))
info zum port of montreal - nach new york der zweitgrößte container-hafen an der atlantikküste.
The Port of Montreal is a leader among the container ports serving the North Atlantic market, and the international port closest to North America’s industrial heartland.
The port’s containerized cargo is made up of a wide variety of products reflecting the industrial mix of Central Canada and the U.S. Midwest and Northeast.
The Port of Montreal enjoys waves of success on the container cargo market. It is the most important cargo category overall (representing approximately 50 per cent of total traffic) and the sector that generates the greatest economic spin-offs. Moreover, it provides the best prospects for the future.
Containerized cargo traffic continues to enjoy the strongest growth at the port. It has grown at an average annual rate of 5.3 per cent for the past 10 years.
It was in 2000 that the Port of Montreal first handled more than one million TEU (twenty-foot equivalent) containers in a single year. This was one of many milestones for a port that handled its very first container in 1967.
Containerization has allowed the Port of Montreal to fully exploit the benefits of its strategic location on the doorstep of North America’s industrial heartland, and to assume the role of a hub within a fully-integrated and seamless intermodal system.
Naja naja ein Bild machen, willst Du ernsthaft auf Grund eines Einzelfalls sagen es ist so bei allen so und nicht anders?? Bißchen sehr einfach gemacht. Somit ist die sogenannte Info zwar als Einzelfall interesant aber daraus pauschal zu sagen das ist bei allen so halte ich für etwas übertrieben. Ich für meinen Teil kann das was Du sagst nicht bestätigen da weder jemand einen Hautausschlag bekam noch das es jemanden schlecht wurde bei den Sachen die nur in Kartons waren und nicht in Folie, noch haben irgendwelche Haustiere reiß aus genommen bei unseren Sachen. Wenn Dir die Antwort nicht gefällt das ist dann Dein Problem, aber Leute über den Mund zu fahren bloß weil sie Deine Meinung nicht Teilen ist doch ein recht starkes Stück.
Hm, das bringt uns nicht besonders weiter. Die Begasung von Gütern aus Nahost, besonders bei Sendungen mit Textilien wurde bereits nachgewiesen und oft war diese nicht nötig. Dabei handelte es sich so weit ich das rauslesen konnte um reine Exportwaren zum Weiterverkauf. Den Einwand von Maxim mit der Kostensache finde ich interessant und möchte ich schon gern noch einmal verfolgen. Ein Freund von mir hat letztes Jahr seine Sachen über Montreal verschiffen lassen. Ich werde ihn mal darauf ansprechen, was alles auf der Endrechnung war.
Für die, die das alles nicht als diskussionswürdig verstehen können, möchte ich nur erwähnen, dass ich bereits mehr Allergien habe, als in diese Textbox passen, was mich erheblich einschränkt. Dieses möchte ich meinen Kindern möglichst ersparen und will sie daher der Gefahr nicht aussetzen. Das sollte doch verständlich sein.
Dabei fällt mir ein, daß ein paar Sachen von meinem Mann auf dem Weg von Toronto nach Hamburg naß geworden waren. Z.B. hatten Bilder große Wasserflecke. Fraglich ist wie diese entstanden sind: Kondensation, Wassereintritt bei undichten Container oder Öffnung auf See?
Liebe Leute, ich möchte hier einmal mit einen Vorurteil aufräumen. Ich kontrolliere als Inspektor im Hamburger Hafen täglich Im und Export-Container. Container werden grundsätzlich NICHT begast! Ausnahmen: Empfängerländer schreiben dieses vor.
Gründe für einen Begasung: Im Container befinden sich Produkte pflanzlicher Herkunft bei den die Gefahr der Einschleppung von Schädlingen für die Pflanzenwelt besteht. Insbesondere greift hier der -ISPM 15 Code- , verbot der Einfuhr von Unbehandeltem Roholz. Der ISPM 15 Code ist fast Weltweit gültig. Eine Containerbegasung wird immer im Versenderland durchgeführt, dort wird dann ein "Certificate of Fumigation" ausgestellt. Der Container wird nach dem Begasen 24 Std. gelüftet und trotzdem noch mit einem " Warnig Fumigation" Label gekennzeichnet. Hier noch eine Ausnahme: Der Inspektor finde im Empfängerland, im beladenen Container Anzeichen von Ungeziefer - Ratten oder Mäusekot, Schaben, Fliegen etc.. Dann wird im Empfängerland eine Begasung durchgeführt - mit dem selben Procedere wie schon beschrieben.
Die Begasung mit allem drum und drann kostet in Hamburg 500€, dieses sollte sich auf jeder Rechnung wiederfinden. Niemand wird eine kostenlose Begasung durchführen, da dieses sehr aufwändig ist.
Stellen Sie nie Pflanzen oder selbstgebaute Kisten in den Container, sollten Sie dennoch einen Kiste benötigen, so kaufen Sie behandeltes Holz im Holzfachhandel - das behandelte Holz für den Export ist in Deutschland erhitzt und nicht begast und stellt somit keine Gefahr für Sie dar. Die ISM 15, greift nur für Massivholz, Spanplatten oder Sperrholz ist erlaubt und braucht nicht behandelt werden.
Und das Sie kein Ungeziefer in Ihren Sachen haben ist selbstverständlich.
Ich verlade auch nach Canada, grundsätzliche Begasungen werden NICHT durchgeführt. Ob es die Canadier es für "persönliche Effekten" fordern ist mir nicht bekannt.