Nein, ich meine Elternunterhalt. Du darfst in DE naemlich fuer die Eltern aufkommen, wenn die in Schieflage geraten (sollten). Und das koennen auch die Erzeuger des Ehepartners sein. Das ist in DE dann mit zwangsweiser Offenlegung deiner Familienvermoegensverhaeltnisse, Gehaltspfaendung und Vermoegenszugriff verbunden. Das kann jeden treffen, dessen Eltern noch leben und z.B. als Pflegefall schnell mal 40.000€ im Jahr kosten. Da werden die Sozialkassen dann durchaus im Inland aktiv, sobald das Elternvermoegen aufgebraucht ist. Ich weiss nur nicht, ob da noch viel abgeht in der Richtung, wenn man im Ausland ist.