Hi Leute!! ich habe da mal ne Frage an diejenigen die schon in Kanada Leben und Arbeiten und Unterhalt zahlen müssen für Kinder die in Deutschland leben. Wie macht ihr das mit den Überweisungen?ist das vielleicht irgend wie geregelt ob man das dann monatlich macht oder alle paar Monate. Wie ist das mit der Unterhaltshöhe?verändert sich diese.
Ich brauche nur Info von Leuten die da schon Ahnung haben zu dem Thema.
wie immer gibt es die inoffizielle oder offizielle Variante.
Wenn man mit dem Unterhaltsempfänger vereinbart und das schriftlich, dass man, sagen wir mal, 2 x im Jahr überweist dann geht das in Ordnung. Wirklich wichtig ist für den Unterhaltsschuldner das Schriftliche!!!
Was man nicht machen darf ist, dass man die entstehenden Gebühren für die Überweisung, vom laufenden KU abzieht. Das ist Sache des Unterhaltsschuldners.
Rechtlich gesehen muss der KU zum dritten eines Monats auf dem Konto sein und der Unterhaltsempfänger kann darauf bestehen. Von daher ist auf jeden Fall die Überweisungszeit einzuplanen (die kenne ich aber nicht).
Soweit ich weiß besteht die Möglichkeit bei der TD (und sicher auch bei anderen Banken) Auslandsüberweisungen zu machen. Das ist glaube ich nach Höhe gestaffelt, also von bis soundsoviel und dann von bis soundsoviel.
Wenn man mehrere Sachen hat die man bezahlen muss in De, dann macht es Sinn ein De-Konto zu halten und eine Summe zu überweisen und per Onlinebanking dann vom De-Konto das Geld quasi zu verteilen.
Hi buickgirl! wieder mal ein großes DANKESCHÖN an dich.
@0815!wenn du nach Kanada gehst wirst du da nicht drum rum kommen.Spätestens wenn du deinen PR Antrag stellst ziehen die dir das Fell über die Ohren.Das wird geprüft.Is nu mal lästig das ganze,aber is nu mal so.
ja klar muss man zahlen. Wenn dem so wäre, dass man keinen mehr zahlen müsste, dann würde es in De wohl fast keine Männer mehr geben.
Spass beiseite.
Die Verpflichtung bleibt und kann auch in vielen Ländern vollstreckt werden. Hierfür gibt es diverse Möglichkeiten.
Ca ist auf jeden Fall für Unterhaltschuldnerflüchtlinger definitiv nicht geeignet.
Und noch für Pit: Als KU-Schuldner kann alle 2 Jahre ein Nachweis über die Einkommenssituation herangezogen werden, rückwirkend für 12 Monate. Daran orientiert sich der folgend zu zahlende KU.
Soweit ich sagen kann, wird dein Einkommen umgerechnet, sprich von $chen in Euroten. Es gelten die Sätze der DT oder BT, wobei die nur Richtlinien sind, mehr nicht.
Das Problem ist, wenn du ne Anzeige bekommst. Unterhaltsnichtzahlung fällt ins Strafrecht und kann verfolgt werden. Zwar werden Gefängnisstrafen nicht mehr so verteilt wie einst, weil es keinen Sinn macht, kann aber durchaus vorkommen.
Wenn man das durch hat, dann von Ca nach De reist hat man definitiv ein Problem, sowohl mit Ca wie mit De!
'Sarkasmus an' Ich empfehle das australische Outback-das richtige wohlgemerkt. 'Sarkasmus aus'
Hallo hier muss ich meinen Senf dazu geben: In Canada ist zwar keine "meldepflicht" aber wenn Du einen Fuehrerschein hast musst DU diesen innerhalb 2 Wochen umschreiben lassen! Im gewissen SInne ist das damit auch die Meldepflicht. Changing, Renewing or Replacing a Licence : Address Changes : You are required by law to notify the Registrar of Drivers and Vehicles within 10 days if your address changes.
@0815 Mit Sozialabkommen hat der Unterhaltzahlungsanspruch ueberhaupt nichts zu tun. Das sind ganz normale Privatschulden, nur bei den Pfaendungsfreigrenzen gibt es da eine Bevorzugung der Unterhaltsglaeubiger. Ansonsten wird das deutsche Urteil ganz normal auch im Ausland vollstreckt, insoweit gibt es Abkommen ueber wechselseitige Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Urteile zwischen Canada und Deutschland. Man darf den strafrechtlichen Aspekt wirklich nicht vernachlaessigen. Entziehung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand sowohl im deutschen als auch im canadischen Recht. Und weder hier noch in Deutschland verstehen die in dieser Beziehung Spass. Da bist du ruckzuck wieder draussen aus Canada.
"Untertauchen" ist hier recht schwer, da musst du schon ausserhalb der normalen Gesellschaft leben. Mit einer WP ist das ueberhaupt nicht moeglich. Auch SIN und Steuererklaerung machen einen auffindbar. Schau dir doch die letzten NAZIs an, die hier ausgewiesen werden sollen, die haben sie auch gefunden, obwohl die meisten ja wohl bei der Einwandungen falsche Angaben gemacht haben. Ich will aber Unterhaltsfluechtige nicht mit NAZIs vergleichen!
Mich würde mal interessieren, wie lange es dauert einen deutschen Vater in C zu finden und ihm ein Urteil zukommen zu lassen. Auch schmeiß ich mich weg ei dem gedanken, wie lange es dauert und wie teuer es wird in auf Auskunft zu verklagen . Die deutschen Gerichte sind ja schon langsam (vorausgestzt etwas wird gezahlt), aber die kanad ischen hahahahahahahahaha
Ich glaube ein deutsches Gericht würde nur bei einem gewichtigen Grund ihren Hintern heben. Irgendwo in D hängt dann ein öffentlicher Aushang, dass man seine lohnabrechnung einreichen soll. Der Richter wird eer mutter sagen, ja dann geben sie uns doch die Adresse, dann kann es auch zugestellt werden. Die wird den Richter entsetzt anschauen und verzweifelt fragen, wie soll ich ihn denn finden? Ja, Detektiv oder selber rüberfliegen. Die Kosten jemanden hier zu finden, damit ein Urteil öffentlich zugestellt werden kann, sind wohl höher, als eine Mutter mehr bekommen kann. und diese Kosten wird sie dem Ex auch nicht aufs Auge drücken können. Wie gesagt, keine Ahnung wie die einzelnen Schritte aussehen. Ist aber ein lustiges Gedankenspiel.
hm, ein Gericht braucht auch gar keinen Hintern heben, die sitzen das auf einer A... locker ab.
1. Ein Urteil wird gefällt, meinetwegen Versäumnisurteil, weil der Beklagte nicht anwesend ist. Fehlende Anwesenheit bei Gericht in KU-Sachen macht Richter sauer, da wird nicht lange gefackelt. 2. Zustellung erfolgt-entweder direkt oder wenn unbekannt verzogen,dann "sucht" man ein wenig per Meldebehörde und gut ist. Hat das keinen Erfolg, wird ausgehängt am zuständigen Gericht und das Urteil gilt als zugestellt. Ende Banane, damit ist die Zahlungspflicht durch.
Das geht relativ schnell, da es um Geld geht-gerade KU geht schon verhältnismäßig schnell in De.
Da man sich abmeldet, schreibt man zumeist das Land in die Abmeldung wohin man geht, so grenzt sich einiges ein. Die Botschaften sind durchaus hilfreich-gerade wenn es um solche Gelder geht.
Die Gerichte faxen sich den Krempel zu und auch wenns ewig dauert---ein Unterhaltsgläubiger bekommt über die Jahre gesehen eine Menge Geld und da lohnt sich das durchaus, für den einen oder anderen.
Übrigens: Unterhaltstechnisch sind es prozentual gesehen eher Mütter die nicht zahlen als Väter! ---mal am Rande!
Die Kosten, die durch jegliche Bemühungen den KU-Schuldner zu finden entstehen, werden dem auch angehängt. Ausnahme zBsp Detektiv. Einem GV beispielsweise überweist man mal nen Betrag zwecks Zustellung einer ZV mal 25 oder 30 Euroten (je nach dem) und die werden dem Schuldner dann an seine Summe rangehängt.
Man sollte da sehr vorsichtig sein.
Ich such nochmal den Link den ich mal eingestellt habe-vielleicht finde ich den.
Bedenkt auch: die Anpassung des KU, das geht nach Alter und Einkommen, da hilft auch gerne die Beistandschaft in De um dem Schuldner auf die Füße zu treten.
Und noch eines am Rande: Private Schulden ist eine Sache, staatliche ne ganz andere. Wichtig weil: zahlt(e) eine Vorschusskasse ist das staatlich und die suchen einen auf sicher!
Zitat@0815 Mit Sozialabkommen hat der Unterhaltzahlungsanspruch ueberhaupt nichts zu tun. Das sind ganz normale Privatschulden, nur bei den Pfaendungsfreigrenzen gibt es da eine Bevorzugung der Unterhaltsglaeubiger. Ansonsten wird das deutsche Urteil ganz normal auch im Ausland vollstreckt, insoweit gibt es Abkommen ueber wechselseitige Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Urteile zwischen Canada und Deutschland. Man darf den strafrechtlichen Aspekt wirklich nicht vernachlaessigen. Entziehung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand sowohl im deutschen als auch im canadischen Recht. Und weder hier noch in Deutschland verstehen die in dieser Beziehung Spass. Da bist du ruckzuck wieder draussen aus Canada.
Wie waer denn die Situation bei Elternunterhalt? gibt es es sowas in Kanada ueberhaupt?
schätze du meinst Ehegattenunterhalt. Wenn es darüber einen Titel gibt, aus dem vollstreckt werden kann, dann gilt das gleiche.
Es ist schon schwieriger insgesamt solche Titel zu vollstrecken, der Aufwand rechnet sich teilweise nicht, aber es gibt Expartner die nicht nur des Geldes wegen solche ZVs durchführen lassen.
Man sollte bei Ehegattenunterhalt auch immer mal überprüfen, ob der überhaupt noch gerechtfertigt ist. Und dann bleibt im Zweifelsfall nur eine Abänderungsklage.