du kannst die gebühr für dich und deine frau in einer summe überweisen. die botschaft akzeptiert kan. dollar und euro. in dem o.g. link steht auch, wie hoch die summe zu sein hat in der entsprechenden währung fruss brause
und vergiss nicht, die Originalquittung (ich habe mir für meine Unterlagen eine Kopie erstellt) zusammen mit Deinen Unterlagen nach Berlin einzureichen. Sonst wird Dein Antrag erst gar nicht bearbeitet.
Ich hab ein Word-Doc an meinen Banker gemailt, dass er das auf Geschäftspapier ausdruckt, abstempelt und unterschreibt (+ einem Kollegen wg. 4 Augenprinzip).
Hab mal gecut-n-pasted:
"Überweisungsbestätigung
Hiermit bestätigen wir, dass am Montag, 1. September 2007 der Betrag von Euro X,- (in Worten) unwiderruflich
Zu Gunsten CANADIAN EMBASSY Deutsche Bank Berlin BLZ: 100 700 00 Konto: 438 056 400 Verwendungszweck: SW-Appl. NAME D. EINREICHERS
Zu Lasten Inhaber: NAME DES KTO.INHABERS (Geburtsdatum) Konto: NR BLZ: BLZ
seh ich das dann also richtig, wenn ich für mich alleine PR beantrage als skilled worker müsste ich 365 €überweisen..
Ihr seid schon so weit...ich bin grad dabei, mich mit den ganzen Formularen "anzufreunden"..vor allem mit der Background declaration..jeden Monat ab dem 18. Lebensjahr..kennen die eigentlich sowas wie Mutterschutz, war ja 4 Jahre zu Hause..? Oder reicht es, wenn ich schreibe "at Home" (sorry, das nur am Rande, gehört eigentlich nicht in diesen Thread)
Zitat von brause... ....und die ganze geschichte natürlich in englisch, nehme ich mal an.
gruss brause
Naja, möglich. Aber der Überweisungträgerdurchschlag (was ja eigentlich NULL Nachweiskraft hat) oder Kontoauszug war/ist auch nicht in ENG, daher ließ ich die Kirche im Dorf.
Zitat von BirgitB Ihr seid schon so weit...ich bin grad dabei, mich mit den ganzen Formularen "anzufreunden"..vor allem mit der Background declaration..jeden Monat ab dem 18. Lebensjahr..kennen die eigentlich sowas wie Mutterschutz, war ja 4 Jahre zu Hause..? Oder reicht es, wenn ich schreibe "at Home" (sorry, das nur am Rande, gehört eigentlich nicht in diesen Thread)
Hallo BirgitB,
Soviel ich verstanden habe, wird bei dem ersten Antrag keine Background declaration benötigt. Und wenn ja, dann an welcher Stelle im Antrag wird dies verlangt? Ich konnte dazu nichts finden.
Zitat von stak74 Naja, möglich. Aber der Überweisungträgerdurchschlag (was ja eigentlich NULL Nachweiskraft hat) oder Kontoauszug war/ist auch nicht in ENG, daher ließ ich die Kirche im Dorf.
Hallo stak74,
Ich denke, dass ein Überweisungsträgerdurchschlag ausreicht. Da ist doch ein Stempel und Unterschrift der Bank - das reicht doch aus. Außerdem wird die Botschaft den Geldeingang auch kontrollieren. Man kann natürlich auch übertreiben....