Bei uns steht naechstes Jahr der Antrag fuer die Canadian citizenship ins Haus, d.h wir werden Canadians werden wollen. Wir versuchen aber auch beide, wenn moeglich, den Deutschen Pass behalten. Es macht das Reisen dann doch wesentlich einfacher und es gibt eventuellen Kindern die Chance spaeter auch in Europa zu leben.
Die Deutschen machen es einem leider nicht so einfach wie die Englaender, wo doppelte Staatsangehoerigkeit kein Problem ist. Wir werden einen Fragebogen ausfuellen muessen wo wir belegen sollen das uns durch den Verlust der DE Staatsbuergerschaft Nachteile entstehen wuerden.
Ich wollte als Hauptgrund angeben das meine Eltern noch leben und das man als Auslaender erbrechtlich benachteiligt ist. Hoert sich zwar makaber an, und Ich hoffe das Ich noch fuer viele Jahre nicht erben werde, aber ist doch ein guter Grund. Denke Ich mal.
ZitatIch wollte als Hauptgrund angeben das meine Eltern noch leben und das man als Auslaender erbrechtlich benachteiligt ist. Hoert sich zwar makaber an, und Ich hoffe das Ich noch fuer viele Jahre nicht erben werde, aber ist doch ein guter Grund. Denke Ich mal.
Ein schmunzeln der bearbeitenden Beamten dürfte dir aber sicher sein.
in dem Buch "Abenteuer Kanadaa .... ist anders" von Ulrich Laux findet man zu dem Thema einen anderen Tip, er empfiehlt regelmäßig nach D zu fliegen und bei längeren Aufenthalten seinen Paß einfach zu erneuern, dann hätte man zumindestens für 10Jahre Ruhe.
Ich für meinen Teil traue diesem Tip nicht über den Weg.
der tipp ist nur gut, wenn du permanent resident bleibst - sobald du staatsbürger von kanada bist wird das in einem register eingetragen und bei erneuter verlängerung fragen die deutschen behörden bei diesem register an - ist eine übliche vorgehensweise
Ich werde als Gruende die frequent business travel in die USA angeben, meine Frau das sie fuer Ihren Job an classified Projecten arbeiten muss, aber nicht darf, als nicht Kanadier.
Bindungen an DE ist ein Problem fuer mich, weil Ich da fast 20 Jahren nicht gelebt habe. Die Eltern leben aber noch und das wird der Hauptgrund werden.
Zitat von maximder tipp ist nur gut, wenn du permanent resident bleibst - sobald du staatsbürger von kanada bist wird das in einem register eingetragen und bei erneuter verlängerung fragen die deutschen behörden bei diesem register an - ist eine übliche vorgehensweise
Hallo Maxim, das kann ich so nicht bestaetigen. Ich habe meine deutsche Staatsbuergerschaft behalten, weil ich weiterhin mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet bin - und das schon seit 11 1/2 Jahren. Kein deutsches Einwohnermeldeamt wird, wenn Du da alle 10 Jahre zur Verlaengerung/Erneuerung Deines Reisepasses persoenlich auftauchst, vermuten, dass Du ein Auslaender sein koenntest und deshalb irgendwo anfragen. Ich habe also inzwischen meinen deutschen Reisepass und Bundespersonalausweis anstandslos verlaengert bekommen. (Abholen muss man die Papiere noch nicht einmal selber, sondern kann dies durch einen Bevollmaechtigten erledigen lassen.)
Die kanadischen Behoerden benachrichtigen auch die deutschen Behoerden NICHT, wenn ein deutscher Staatsangehoeriger die kanadische Staatsbuergerschaft annimmt, denn Kanada erlaubt die doppelte Staatsbuergerschaft.
Wenn Du allerdings den Flug nach Deutschland sparen willst und deshalb den Reisepass bei einem deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft verlaengern/erneuern lassen willst, wird von Dir verlangt, eine eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben, dass Du inzwischen nicht die kanadische Staatsbuergerschaft angenommen hast.
Da ich keinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft gestellt habe (was der Buerokrat nicht weiss macht ihn nicht heiss;-), weiss ich, dass mir der deutsche Reisepass/die deutsche Staatsbuergerschaft jederzeit entzogen werden kann. Seitdem die Fluggesellschaften verpflichtet sind, Passagierdaten an die Einwanderungsbehoerden des Ziellandes weiterzugeben, benutze ich fuer Reisen zwischen Kanada und Deutschland nur noch den kanadischen Pass, fuer Reisen innerhalb Europas aber den deutschen.
Zitat von 0815... wenn es zu Deinen Rentenanspruechen kommt ? Sollte ein Datenabgleich stattfinden im Zuge der Laenderbeziehungen in Zukunft geschehen oder wenn Du rentenansprueche stellst, das irgendwie DE zu Ohren kommen ist Deine DE Staatsbuergerschaft weg und ich bin mir sicher Deine Rentenansprueche auch (falls Du welche hast !)
Hallo Mark, also, meine Rentenansprueche haben nichts mit meiner Staatsbuergerschaft zu tun, sondern damit, dass ich in Deutschland legal gearbeitet und in die Rentenkasse einbezahlt habe.
Ich hatte mich fuer die ersten drei Jahre hier in Kanada bei der BfA noch freiwillig versichert. Die BfA weiss also, dass ich in Kanada lebe.
Zitat von 0815Wie hast Du das eigentlich in DE gemacht (Arbeitsamt /Krankenkasse usw) das Du dort noch Hauptwohnsitz hast ? Du bekommts doch dann immer noch Deine Lohnsteuerkarte und danach muesstest Du ja Einkuenfte im Ausland (zumindest fuer glaube ich nen 3 Jahres Zeitraum versteuern) Theoretisch hast Du ja da in DE (denke ich mal) keine Arbeitsstelle, jedoch Krankenversicherung oder ?
Ja, ich bekomme jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, mit der ich aber nichts mache, da ich ja (ausser Zinsen) in Deutschland keine Einkuenfte habe. Beim Finanzamt habe ich mich damals auch mit dem Hinweis "Umzug nach Kanada" abgemeldet, und sogar meinen letzten Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Korrespondenz dazu von Kanada aus erledigt. Ausserdem gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, wonach man sein gesamtes Einkommen nur in dem Land versteuert, in dem man sich ueberwiegend aufhaelt, und (wohl auch) den groessten Teil der Einkuenfte erzielt.
Mit dem Arbeitsamt und der Krankenkasse in Deutschland habe ich nichts zu tun. Da ich dort kein Arbeitseinkommen habe, werden keine Beitraege erhoben und abgefuehrt und dementsprechend bin ich nicht versichert/Mitglied.
Ja, die Frage doppelte Staatsbuergerschaft ist schon ein interessantes Thema. Zumal die restriktiven Bestimmungen in Deutschland nur das Produkt einer auslaenderfeindlichen Initiative der hessischen CDU im damaligen Landtagswahlkampf waren, die mit Bildzeitungs-/Stammtischparolen dagegen gewettert hatte, dass ein entsprechendes Gesetzesvorhaben der Rot/Gruenen-Bundesregierung auch den in Deutschland lebenden Tuerken die doppelte Staatsbuergerschaft ermoeglicht haette. Andere Laender (z.B. die Schweiz und Kanada) sind da gluecklicherweise etwas emotionsfreier.
Uebrigens, in einem Artikel auf der Webseite der Deutschen Welle habe ich letzte Woche noch gelesen: "127.000 Fortzüge von Deutschen registrierte das Bundesverwaltungsamt für das Jahr 2003. Tatsächlich verlassen noch mehr Deutsche ohne offizielle Abmeldung das Land, und "die Tendenz ist steigend", sagt Bade." (http://www.dw-world.de/dw/articl...872,00.html).
nach § 17 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren
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... Abs 2.: durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25), ... ...
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§ 25
Abs. 1: Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag ... erfolgt, ...
Abs. 2: Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann -wie der Erwerb- durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. Es bedarf dazu keiner weiteren Maßnahmen durch deutsche Behörden, wenn nicht vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ein Antrag nach § 25 Abs.2 auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt wurde.
Im Klartext: Calgarian ist rechtlich gesehen ausschliesslich kanadischer Staatsbürger - obwohl er im Besitz eines deutschen Passes ist. Man könnte es mit einem Autofahrer vergleichen, dem die Fahrerlaubnis entzogen wird: Dieser könnte zwar weiterhin Inhaber eines "angeblich verlorenen" Führerscheins sein, darf aber trotzdem kein Fahrzeug führen.
Nach dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit kann man als keinen Antrag mehr auf Beibehaltung der deutschen stellen. Vielmehr muss man die deutsche wieder erwerben, wozu in aller Regel die Entlassung aus der ausländischen notwendig sein dürfte.
Nebenbei bemerkt, bin ich etwas verwundert darüber, dass gerade diejenigen, die mit Deutschland nicht mehr "viel am Hut haben möchten", die Deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten möchten. Frage mich, wozu? Zum wählen?
Es überrascht mich, in diesem von Greywolf doch recht "geradlienig" moderierten Forum zweifelhafte Tipps und Tricks mit leicht illegalem Charakter und Anstiftung zum Betrügen zu finden.
Ich bin entsetzt, in keinem der Beiträge die oft geforderten Fakten zu finden und empfehle, den Thread kurzerhand zu schliessen - ehe noch mehr Fragwürdiges gepostet oder gar "polemisiert" wird.
nach § 17 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren ...
Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann -wie der Erwerb- durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. Es bedarf dazu keiner weiteren Maßnahmen durch deutsche Behörden, wenn nicht vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ein Antrag nach § 25 Abs.2 auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt wurde.
Im Klartext: Calgarian ist rechtlich gesehen ausschliesslich kanadischer Staatsbürger - obwohl er im Besitz eines deutschen Passes ist. Man könnte es mit einem Autofahrer vergleichen, dem die Fahrerlaubnis entzogen wird: Dieser könnte zwar weiterhin Inhaber eines "angeblich verlorenen" Führerscheins sein, darf aber trotzdem kein Fahrzeug führen.
Gute info und Danke dafuer.
Zitat von Dapper Drake Nebenbei bemerkt, bin ich etwas verwundert darüber, dass gerade diejenigen, die mit Deutschland nicht mehr "viel am Hut haben möchten", die Deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten möchten. Frage mich, wozu? Zum wählen?
Das sind bei vielen persoehnliche Gruende die wirklicht nicht zur oeffentlichen Diskussion stehen muessen. Ich zum Beispiel habe Anspruch auf einen Englischen und einen Deutschen Pass, aber da beide meine Eltern in DE leben ist mir der Deutsche wichtiger. Ich habe keine Lust das meine Eltern einmal alt und pflegebeduerftig sind und Ich nicht das Recht habe bei Ihnen zu bleiben. Dazu kommt das Ich meinen eventuellen Kindern die Chance bieten will sich sowohl in Canada oder in Europa niederzulassen.
Man kann auswandern ohne die alte Heimat zu hassen, oder damit 'nichts mehr am Hut haben zu wollen'. Du musst das nicht so schwarz und weiss sehen.
Zitat von Dapper DrakeEs überrascht mich, in diesem von Greywolf doch recht "geradlienig" moderierten Forum zweifelhafte Tipps und Tricks mit leicht illegalem Charakter und Anstiftung zum Betrügen zu finden.
Bitte aufpassen was Du hier sagst. Calgarian hat niemandem zum Betrug aufgefordert sondern lediglich seine eigene Situation geschildert. Dein obiger Beitrag macht klar das man diesen Weg vielleicht nicht selber beschreiten sollte, aber das ist auch schon alles. Was Calgarian macht, und die eventuellen Konsequenzen, sind einzig und allein seine Sache. Ich denke auch mal das er sich nach dem lesen Deines Beitrages seine Vorgehensweise noch einmal ueberdenken wird.
Zitat von Dapper DrakeIch bin entsetzt, in keinem der Beiträge die oft geforderten Fakten zu finden und empfehle, den Thread kurzerhand zu schliessen - ehe noch mehr Fragwürdiges gepostet oder gar "polemisiert" wird.
Dies ist eine wertvolle Diskussion in der, bis jetzt, keine Polemik vorkam. Fakten hat es mehr als genug gegeben, von 0815, von Maxim und auch von Dir. Was hier in diesem Forum offen und was geschlossen wird, wird von Greywolf und dem Moderatorenteam beschlossen. Aber herzlichen Dank fuer die Anregung.
wenn du die englische staatsbürgerschaft hast (haben kannst), dann bist du doch auch eu mitglied (bürger/bewohner) und deine familie hat dadurch doch alle eu rechte
Die wir im Augenblick auch diskutiert. Wir muessen da noch da Deutsche Erbrecht nachlesen, ob es fuer nicht-Deutsche Benachteiligungen gibt und welche diese sind.
es ging mir in erster Linie um den "Tipp", zur Begründung der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit fadenscheinige Gründe (Lügen) anzuführen; hatte ich in meinem ersten Beitrag nicht genügend präzisiert - sorry.
Ich erinnnere daran, dass es sich bei dieser Begründung um ein offizielles, unterschriebenes Dokument handelt. Ich für meinen Teil hoffe, keine Verträge und Geschäfte mit Menschen machen zu müssen, deren Unterschrift nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht.
Nichts gegen doppelte Staatsangehörigkeiten usw usf, allerdings sollte man bestrebt sein, die Sache in rechtlich einwandfreiem Rahmen abzuwickeln - Wo wir wieder bei den "Rules" wären...
Im übrigen sieht das deutsche Aufenthaltsgesetz für kanadische Staatsangehörige recht gute Möglichkeiten zur Erlangung eines Aufenhaltstitels vor (sofern der Unterhalt gesichert ist). Kanadische Staatsbürger erhalten in Deutschland sogar vergleichsweise unkompliziert unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in einem Verfahren ähnliche dem kandischen Work Permit mit LMO. So gesehen besteht nicht wirklich Anlass zur Sorge, später nicht in Deutschland leben zu können, schon gar nicht als Ausländer deutscher Abstammung!
Die deutsche Praxis zur Doppelstaatigkeit ist nicht zu unrecht umstritten, allerdings will der Gesetzgeber einer Sache vorbeugen, die (leider) bereits jetzt Gang und Gäbe ist: Ein Leben lang in der Welt rumtingeln, und im Alter in die Heimat zurückkehren und sich aushalten lassen. Bei zulässiger Doppelstaatigkeit könnte ja jeder "Hanswurst" selbst nach Jahrzehnten mit Anspruch auf Hartz4 nach Deutschland zurückkehren - das kann nicht Sinn der Sache sein, oder?
Im Bezug auf Erbrecht ist mir nicht bekannt, dass nicht-Deutsche benachteiligt wären. Erbrechtsfälle deutscher Erblasser auf deutschem Boden werden nach deutschem Recht abgewickelt; unabhängig von Staatsangehörigkeit der Erben. Um diese Frage abschliessend und wasserdicht zu klären, wäre eine Anfrage bei einem Notar oder Rechtsanwalt eine gute Idee. Da es dir in Canada bereits finanziell gut geht, dürfte das, wenn überhaupt, nur nebensächlich interessant sein.