Wollte nur mal kurz eine Info an alle Auswanderungswilligen weitergeben, die mich auch beschäftigt hat auf Grund der langen Bearbeitungsdauern bei der Botschaft in Berlin.
Also: Der IELTS-Test zum Sprachnachweis darf bis zu 1 Jahr vor der Antragseinreichung gemacht werden und ist dann sozusagen *unbegrenzt* gültig. Man braucht keine Angst haben, daß der Test verfällt oder nicht anerkannt wird.
Ich zitiere die Vorschriften: ".....language test result must not be more than one year old at time of application (not at time of document submission). An applicant who submits a language test result where the test was taken 8 months prior to (simplified) application, and who submits supporting documentation to this effect 3 years later at our request, has submitted a valid test result.”
Das ist doch zumindest etwas (ich hatte da doch Bedenken)!
Ich war auch schon am zweifeln. Das wäre auch wirklich hammer gewesen, den test dann aufgrund der langsamen bearbeitung der bewerbung nochmals machen zu müssen....
Im Bildungsbereich ist der Test nur 2 Jahre gültig. Darum muß es so oft wiederholt werden. Nehmen die auch die allgemeinen ESOL-Sprachnachweise als Alternative?
Zitat von michaellang.... Ich zitiere die Vorschriften: ".....language test result must not be more than one year old at time of application (not at time of document submission). An applicant who submits a language test result where the test was taken 8 months prior to (simplified) application, and who submits supporting documentation to this effect 3 years later at our request, has submitted a valid test result.”
Hallo michaellang,
kannst du bitte vollständigkeitshalber die Quelle für Dein Zitat angeben.
Zitat von J.C.DentonIm Bildungsbereich ist der Test nur 2 Jahre gültig. Darum muß es so oft wiederholt werden. Nehmen die auch die allgemeinen ESOL-Sprachnachweise als Alternative?
Das kann ich nicht mit Sicherheit beantworten, allerdings hat man mir gesagt, daß man den IELTS Test als offiziellen Sprachtest für den VISA Antrag ansieht. Andererseits redet die Botschaft ja nur vom Nachweis für die Sprachfähigkeiten. Diese kann man also sehr wohl auch mit anderen "offiziellen" Sprachtests belegen. Allerdings befürchte ich, daß zur Erlangung bestimmter Punktzahlen nur der IELTS akzeptierte wird, da dessen Punktzahlen wiederum für die Einstufung bei der Einwanderung zugrundegelegt werden.
Ich würde daher zum IELTS-Test raten! Man möchte ja unnötige Schwierigkeiten beim Antrag vermeiden...
es kommt so bisschen auf die rahmenbedingungen an. ich denke wenn du in einem ähnlichen test sehr hoch abgeschnitten hast und zusätztlich seit einigen jahren in einem englischsprachigen land lebst (war doch so in deinem falle, oder verwechsle ich dich da????), dann solltest du auch eine ansprechende punktzahl von der CIC bekommen.
am sichersten fährst du aber immer mit dem IELTS, denn da gibt es keinen interpretationsspielraum mehr...
Die Dame von Pioneer Consulting mit ihren nicht wirklich guenstigen Tarifen kennt maxim auch recht gut, gelle?
@J.C.Denton Es gibt/gab auf den Seiten der CIC mal ein etwa 200seitiges Werk ueber die Anerkennung von Sprachtest und Umrechnungstabellen der Egebnisse etc. Ausserdem stand da auch genau erklaert, wann nach den Richtlinien der CIC welche proficiency erreicht ist. Leider weiss ich den offiziellen Titel nicht mehr und die alten Links von vor 2 Jahren sind nicht mehr gueltig. Ich weiss leider auch nicht, ob es hierzu bereits einen neuen Erlass gibt, der den alten ausser kraft setzt.
Auf der aktuellen Seite der CIC http://www.cic.gc.ca/english/immigrate/s...age-testing.asp heisst es, dass es am besten ist den Sprachnachweis durch ein durch die CIC anerkanntes Institut beizubringen. Weiter unten werden dann IELTS fuer Englisch und TEF fuer Franzoesisch angegeben.
Eine kurze Suche bei Google fuehrt zu diesem Link http://www.language.ca/pdfs/clb_adults.pdf Ueberpruef bitte selbst, ob das noch aktuell ist, oder ob das schon ueberholt ist.
Zitat von AMRDie Dame von Pioneer Consulting mit ihren nicht wirklich guenstigen Tarifen kennt maxim auch recht gut, gelle?
......
Gruss Thorsten
Ja, der Maxim sollte die Dame aus seinem Buch kennen. Alle Auswanderungsberater sind nicht gerade guenstig und davon ab, hat das mit der Qualität Ihrer Aussage rein gar nichts zu tun!
Zitat von michaellang Ja, der Maxim sollte die Dame aus seinem Buch kennen. Alle Auswanderungsberater sind nicht gerade guenstig und davon ab, hat das mit der Qualität Ihrer Aussage rein gar nichts zu tun!
Michael
Hab ich ihre Qualitaet in Frage gestellt? Nein!
Guenstig ist ein relativer Begriff. Wenn man also PC mit anderen in das Verhaeltnis setzt, dann gibt es auf jeden Fall deutlich guenstigere, die zum einen bessere Kontakte haben und zum anderen keine schlechtere Arbeit leisten. Und vor allem, das sollte man mal betonen nicht unnuetze Ausgaben fuer die eine oder andere sinnlose Uebersetzung eines Dokuments machen lassen.
ein guter rechtsanwalt in der provinz ..., kostet mindestens 10.000 dollar für die PR
investoren zahlen weit über 10.000 dollar im regelfall
die trucker bei bisson zahlen 8.000 dollar - ihrem rechtsanwalt. für die PNP und PR.
alles was weniger dollars kostet ist heute preiswert
wie hier schon mal erwähnt handelt es sich um ein gesetz - und die betreuung eines antragstellers ist eine rechts-betreuung
derzeit sind die beamten / officers von cic super-empfindlich und übernervös bei der bewertung der anträge
ein prozent - oder nur ein halbes prozent zuwenig informationen kann zur ablehnung eines antrags führen.
dazu gehören auch die übersetzungen
es sollte dem antragsteller gut anstehen zu respektiieren, dass sein berater lieber 10 % informationen mehr übersetzen läst als dieses halbe prozent zu wenig
vorsicht ist die mutter der ...
oder 150 % ist besser als 99,5 %
meine meinung
ich kenne die dame, wie auch andere, die ich ab und an empfehle seit circa 2001
wer es alles selber machen kann - wie es einige ja erfolgreich gemacht haben, der kann sich das geld ja gerne sparen
anzumerken ist - nicht alle die es selber machen haben erfolg
ein guter rechtsanwalt in der provinz ..., kostet mindestens 10.000 dollar für die PR
Du solltest deine Daten aktuallisieren maxim. $3.000 ein Anwalt in Kamloops und $4.500 ist ein gaengiger Satz in Vancouver. Bei einigen Anwaelten.
Ausserdem darfst du nicht PNP und normale Federal Applications gleichsetzen, auch wenn sie dies theoretisch sind. Damit begeben wir uns aber auf ein Gebiet, das von Einzelfallentscheidungen nur so strotzt, was auch zu nichts fuehrt. Es ist und bleibt eben immer ein Einzelfall. Heute so morgen so.
Guenstig ist ein relativer Begriff. Wenn man also PC mit anderen in das Verhaeltnis setzt, dann gibt es auf jeden Fall deutlich guenstigere, die zum einen bessere Kontakte haben und zum anderen keine schlechtere Arbeit leisten. Und vor allem, das sollte man mal betonen nicht unnuetze Ausgaben fuer die eine oder andere sinnlose Uebersetzung eines Dokuments machen lassen.
wollte mal fragen, ob diese Regelung immer noch gültig ist! Ich habe meinen IELTS-Test im Juli 2007 gemacht und bald wird er seine 'offiziellen' Gültigkeit verlieren, und die Botschaft hat nicht mal die Dokumente angefordert... Den Application-Antrag habe ich ca. 2 Wochen nach dem mir das Zeugnis zugesandt wurde, gestellt.
Dank und Gruss! David
Zitat von michaellangHallo!
Wollte nur mal kurz eine Info an alle Auswanderungswilligen weitergeben, die mich auch beschäftigt hat auf Grund der langen Bearbeitungsdauern bei der Botschaft in Berlin.
Also: Der IELTS-Test zum Sprachnachweis darf bis zu 1 Jahr vor der Antragseinreichung gemacht werden und ist dann sozusagen *unbegrenzt* gültig. Man braucht keine Angst haben, daß der Test verfällt oder nicht anerkannt wird.
Ich zitiere die Vorschriften: ".....language test result must not be more than one year old at time of application (not at time of document submission). An applicant who submits a language test result where the test was taken 8 months prior to (simplified) application, and who submits supporting documentation to this effect 3 years later at our request, has submitted a valid test result.”
Das ist doch zumindest etwas (ich hatte da doch Bedenken)!