ZitatSubmit your language test results with your other supporting documents. The visa office will contact you to request these documents about four months before your application is processed. If you take the language test within one year of submitting your simplified application, the results remain valid and will be accepted as supporting documentation by the visa office.
Danke für die Info, die diesmal positiv ist. Die letztere, irgendwo las ich, dass bei Rücknahme des Antrags doch die erstattete Fee wohl nicht zurückerstattet wird, war da schon deftiger. War immer auf dem Trip wenn nichts passiert ist, wird diese rückbezahlt. So bringt die Rücknahme eigentlich auch nichts. Kommt Zeit kommt Rat.
Zitat von karsten Die letztere, irgendwo las ich, dass bei Rücknahme des Antrags doch die erstattete Fee wohl nicht zurückerstattet wird, war da schon deftiger. War immer auf dem Trip wenn nichts passiert ist, wird diese rückbezahlt. So bringt die Rücknahme eigentlich auch nichts. Kommt Zeit kommt Rat.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sollte es doch so sein, solange der Antrag nicht vom Ablagestapel Warten zu dem Stapel Bearbeiten gelangt ist, soll es wohl die Fee zurückgeben können, sollte wohl auch in Deinen Unterlagen mit der Filenummer stehen. Bin mir aber nicht wirklich sicher ob das so wirklich stimmt und habe gerade keine zeit das noch einmal zu recherchieren. Sollte ich später dafür Zeit haben reiche ich eine fundierte Antwort nach.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sollte es doch so sein, solange der Antrag nicht vom Ablagestapel Warten zu dem Stapel Bearbeiten gelangt ist, soll es wohl die Fee zurückgeben können, sollte wohl auch in Deinen Unterlagen mit der Filenummer stehen. Bin mir aber nicht wirklich sicher ob das so wirklich stimmt und habe gerade keine zeit das noch einmal zu recherchieren. Sollte ich später dafür Zeit haben reiche ich eine fundierte Antwort nach.
Gruß Dreiauge
Alles Blödsinn was ich da geschrieben habe, es gibt maximal die Right of Permanent Residence Fee wieder zurück. Die normalen Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückgezahlt.
ZitatAlle Einwanderungs- und Visadienstleistungen, die kanadische Regierungsbehörden im Ausland und in Kanada erbringen, sind gebührenpflichtig. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet, unabhängig davon, wie über den Antrag entschieden wird. Es gibt eine Ausnahme: Die bereits im voraus bezahlte Right of Permanent Residence Fee wird zurückerstattet, wenn der Antrag auf Einwanderung negativ beschieden oder zurückgezogen wird.
ZitatAlles Blödsinn was ich da geschrieben habe, es gibt maximal die Right of Permanent Residence Fee wieder zurück. Die normalen Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückgezahlt. Zitat: Alle Einwanderungs- und Visadienstleistungen, die kanadische Regierungsbehörden im Ausland und in Kanada erbringen, sind gebührenpflichtig. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet, unabhängig davon, wie über den Antrag entschieden wird. Es gibt eine Ausnahme: Die bereits im voraus bezahlte Right of Permanent Residence Fee wird zurückerstattet, wenn der Antrag auf Einwanderung negativ beschieden oder zurückgezogen wird.
wenn vor der bearbeitung zurückgezogen wird, dann wird die dienstleitung m.e. nicht erbracht und die gebühr wäre erstattungsfähig.
wenn vor der bearbeitung zurückgezogen wird, dann wird die dienstleitung m.e. nicht erbracht und die gebühr wäre erstattungsfähig.
cheers
andy
Andy, wie du schon schreibst, meines Erachtens, das Zitat ist von den Botschaftsseiten und es wird keine Gebühr zurückerstattet, mit Ausnahme der Right of Permanent Residence Fee und das nur unter oben zu lesenden Voraussetzungen. Lies es doch dann bitte auf den Originalseiten, die Quelle ist angegeben.
Es geht hier nicht um persönliches Empfinden, wenn es danach geht, bin ich auch für eine Rückerstattung
ZitatAlle Einwanderungs- und Visadienstleistungen, die kanadische Regierungsbehörden im Ausland und in Kanada erbringen, sind gebührenpflichtig.
wenn vor der bearbeitung zurückgezogen wird, dann wurde die Einwanderungs- bzw Visadienstleistung NICHT erbracht und sollte somit erstattungspflichtig sein, so wie auch in dem schreiben der botschaft beschrieben (zumindest in meinem). Dies steht nicht unbedingt im widersrpuch zu der von dir zitierten passage auf der webseite. es wäre zu definieren, wann die "Bearbeitung" beginnt. Die entgegennahme und lagerung der bewerbung für 12-18 monaten ist NICHT die eigentlich bearbeitung. m.a.w. kann die botschaft für eine nicht durchgeführte dienstleistung eine gebühr einbehalten. zumindest wäre die juristisch zu prüfen....
das "m.e." bezog sich darauf, wie der text von dritten bzw. vor gericht interpretiert werden könnte, da der wortlaut nicht eindeutig ausgelegt werden kann.
Zitat von hrt2fnd wenn vor der bearbeitung zurückgezogen wird, dann ....
Belege bitte Deine Aussage.
Sobald Du eine Filenummer hast, kannst Du Online Deinen Bearbeitungsstand sehen. Da steht dann z.B. in Prozeß. Heißt das für Dich er wird noch nicht bearbeitet? D.h. er ist im Bearbeitungsprozeß, was nicht bedeutet es sind noch keine Leistungen der Botschaft erfolgt, auf der anderen Seite bedeutet dies nicht, das jetzt schon ein Sachbearbeiter die Richtigkeit des Antrags prüft. Zu diesem Zeitpunkt haben die Botschaftsmitarbeiter schon die ersten Bearbeitungsprozeße gestartet, Vergabe Filenummer, Einsortierung in die Ablage Prüfung der Gebührenzahlung.... und damit wird keine Gebühr zurückgezahlt.
wie gesagt, es wäre zu prüfen (gerichtlich), wann die eigentliche bearbeitung beginnt. nach dem SAP werden die unterlagen und belege erst zu einem späteren zeitpunkt angefordert. daher schreibt die botschaft in ihrem schreiben ja auch ganz klar - soweit ich mich recht entsinne - dass bis zur anforderung der unterlagen die gebühr erstattet wird, falls der antragsteller vorher zurückzieht. denn erst dann beginnt anscheinend auch für die botschaft die eigentliche bearbeitung. m.a.w. auch die botschaft unterscheidet in ihrem bearbeitungsprozess...
wegen des geldes mit cic vor gericht - wird eine tolle story
hier die infos von der website - gerade gesucht
Fee Schedule for Citizenship and Immigration Services A number of cost recovery and administrative fees are payable by applicants for processing applications of various types and for certain citizenship and immigration procedures. However, all fees are subject to change without notice. In general, fees are payable at the time of application. ...
the simplified application process and the regular application process
5. Calculate your fees. You will have to pay the following fees:
The processing fee for you and your dependants who will accompany you to Canada must be submitted when you apply. It is not refundable, even if your application is not approved.
habe das Thema geteilt, da es sich inzwischen mit zwei grundverschiedenen Dingen auseinandersetzte. Die Diskussion Nochmal IELTS Test findet sich hier: topic.php?topic=6012
Sorry für den super Titel:Rückerstattung Bearbeitungsgebühren bei PR Antrag Zurücknahme, habt ihr einen besseren Vorschlag, dann eine PM an mich und ich änder das sofort- bin damit auch nicht ganz glücklich.
Zitat von stak74Kann es sein, dass es hier juengst eine Aenderung heimlich, still und leise gab?
Ich habe auch in Erinnerung, dass solange die file no nur ausgestellt wurde und der Process nicht finalized ist, dass PR Geld wieder zurueckbekommt.
Bitte das zu bedenken.
Ja umso mehr ist man nun erstaunt, dem ist wohl doch nicht so. Bei meiner Antragstellung bin ich sicher gelesen zu haben, dass es Rückerstattung gibt, zieht man den Antrag sofern noch keine Bewertung erfolgt ist, zurück. Hier muss ich nochmals genau lesen. Falls es aber nichts gibt, mit RECHT hat das nichts zu tun. Wenn's dann so ist, gut lassen wir es laufen, dann können sie auch ihre "Leistung" erbringen bei der CIC. Schenken ist nicht.
Vielleicht hättet Ihr einfach mal in das Schreiben schauen sollen, in dem die FileNumber übermittelt wurde. Ich habe mir erst einmal eins besorgen müssen, die Copy die mir vorliegt ist vom letzten Jahr. Da steht:
Zitat ...If you wish to withdraw your application during this waiting period, you may obtain a full refound of fees paid. Once documents have been requested and the assessment of you application has begun, no fee refound is available.
Das bedeutet, alle die das auf ihrem Blatt finden haben diese Kondition und für alle späteren gibt es dann garantiert nichts zurück.
Zitat von dreiaugeVielleicht hättet Ihr einfach mal in das Schreiben schauen sollen, in dem die FileNumber übermittelt wurde. Ich habe mir erst einmal eins besorgen müssen, die Copy die mir vorliegt ist vom letzten Jahr. Da steht:
Zitat ...If you wish to withdraw your application during this waiting period, you may obtain a full refound of fees paid. Once documents have been requested and the assessment of you application has begun, no fee refound is available.
Das bedeutet, alle die das auf ihrem Blatt finden haben diese Kondition und für alle späteren gibt es dann garantiert nichts zurück.
Gruß Dreiauge
Ja ich glaube so was habe ich gelesen und es bedeutet ja dass es die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet gibt, solange eben die Dokumente nicht angefordert wurden. Also viel Aufregung um nichts.