Ich bin einfach zum Buergerbuero hin und hab denen gesagt dass ich ab naechste Woche nicht mehr in DE bin. Die Dame fragte nur wo solls denn hingehen? Als ich sagte Kanada sagte Sie nur wenn ich in Winnipeg vorbei komme soll ich Ihre Tochter gruessen. Sie habe schon seit Wochen nicht mehr von Ihr gehoert. Stempel drauf und fertig
@Bjoern Mir ist es damals genauso gegangen. Ich habe damals den Sachbearbeiter nach der Rechtsgrundlage fuer die Meldepflicht im Ausland gefragt. Da hat er dann zaehneknirschend meine Anmeldung angenommen. Sag ihnen einfach, dass du deiner deutschen Meldpflicht nachkommen willst und wenn sie deine Abmeldung nicht annehmen wollen, sollen sie dir hierueber schriftlich Bescheiden. Das wirkt wohl in den meisten Faellen einer unwilligen und unfaehigen Buerokratie.
In den Knast wohl nicht, aber Bussgeld! Wer das nicht bezahlt, wandert in den Knast! Aber brauch man den Bescheid nicht, wenn man seinen Pass verlängern möchte?
Nee Maxim, die deutsche Abmeldebestaetigung ist schon ganz nuetzlich, naemlich dann, wenn du Kontakt zu den deutschen Vertretungen in Kanada aufnimmst um z.B. einen neuen Pass zu beantragen oder zu waehlen. Die Fragen nach der Abmeldebestaetigung. Was nun genau passiert, wenn keine Abmeldebstaetigung vorgelegt wird, weiss ich nicht. Einen Passversagungsgrund duerfte das aber nicht darstellen. Auch benoetigen sie viele, um Vertraege zu kuendigen. Die Vertragspartner wollen einen Nachweis ueber den Wegzug ins Ausland haben.
Ob nun die Unterlassung der Abmeldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes ist, bezweifel ich, da ja die Gueltigkeit des Gesetzes mit dem Ueberschreiten der Grenze beendet ist. Keine Strafe ohne Gesetz!
Im Grossen und Ganzen stellt diese Meldegeschichte wohl das letzte Aufbaeumen und Aufblaehen der deutschen Buerokratie dar. Eher laestig als lustig!
Mein Mann ist zum Amt und sagte, er wolle uns abmelden. Die Dame fragte, wo es hingeht und er sagte Kanada. Das wurde auch auf der Abmeldebestaettigung so vermerkt und das war es. Er brauchte nicht mal ne Vollmacht fuer mich zum Abmelden. War uebrigens nicht weit von Muenchen
Er hat uns auch schon vor unserer eigentlichen Ausreise abegemldet
ich hab' mich nie abgemeldet, bin noch immer bei meinen Eltern gemeldet. Ist für mich viel praktischer, weil ich ja auch immer wieder zwischen verschiedenen Auslandsaufenthalten zurrückkome und Passverlängern etc. dann auch in D erledigen kann. Mir wurde mehrfach offiziel bestätigt (habe das aber leider nie schriftlich gesehen), dass man den Wohnsitz behalten kann, solange man dort z.B. auch nur ein Zimmer sein eigen nennt und hi und da dort auftaucht. Ich muss nur meiner Mutter immer eine Kopie von meinem Arbeitsvertrag o.ä. geben, damit sie keine Müllgebühren und ähnliches zahlen muss. Das ist nat. für eine entgültige Auswanderung keine Lösung, aber für Leute wie mich, die nur kurzfristig mit einer WP oder W&T 'rübergehen, sollte das funktionieren!
mein Mann hat sich 14 Tage vor Abreise abgemeldet. Du benoetigst die Abmeldebestaetigung ja fuer GEZ, Versicherungen, Schule, ect. Flugticket musst Du nicht vorzeigen, neue Adresse hat mein Mann die vom Hotel angegeben. Mein Mann war dann fuer unser gemeinsames Weihnachten und Sylvester fuer drei Wochen wieder zu Hause, hat dann unseren Sohn mit rueber genommen. Unseren Sohn haben wir auch 14 Tage vor Abreise abgemeldet, hierbei musste ich nur Unterschreiben, dass ich damit Einverstanden bin. Ich bin dann ende April rueber und habe mich auch 14 Tage vorher abgemeldet. Du kannst dich vorher abmelden und Du kannst auch zu deinen Eltern. Du gibst die Adresse vom Hotel an und gut ist. Bewahre die Abmeldebestaetigung gut auf, du benoetigst sie hier In CA noch, z.b. wenn Du einen neuen Reisepass beantragst.
Ich bin wirklich erstaunt wieviele Leute freiwillig Informationen an Behoerden uebermitteln. Es gibt keine gesetzliche Grundlage fuer die Angabe einer neuen Adresse im Ausland. Man muss noch nicht einmal das Land nennen, in dass man ausreist. Von mir bekommt eine Behoerde nicht mehr zu wissen als unbedingt sein muss. Aber das muss jeder fuer sich selber entscheiden!
Also wir hatten gar keine Adresse in Canada, die wir angeben haetten koennen. Wir haben uns abgemeldet und die haben einfach CANADA vermerkt ohne Probleme.
Will nur mal kurz anmerken, dass es im Prinzip nichts bringt, wenn man seine Adresse nicht angeben will. Das wuerde ja nur was nuetzen, wenn man die Adresse nirgends angibt, auf keiner Behoerde. Aber jeder braucht ja mal irgendwann irgendwas und wenns nur ein polizeiliches Fuerungszeugnis ist. Und dann sollte man ja spaetestens ne Adresse angeben. Und sobald einer FA, BfA, usw.usw. die Adresse hat, ist man doch glaesern. Also was solls.
Zitat von canadamoniHallo Ihr alle... Ist das nicht auch Notwendig die Abmeldung später für die Rente zu haben. Danke für Eure Antworten canadamoni
Hallo moni
ich hab mal bei der LVA nachgesehen und dies gefunden:
Beginn Auszug LVA-----
Welche Unterlagen muss ich vorlegen? Woher bekomme ich diese Unterlagen?
Wenn Sie eine Rente aus Deutschland und einem Mitglied- oder Abkommensstaat beantragen möchten, brauchen Sie hierfür nur einen Antrag zu stellen. Wohnen Sie in Deutschland, so stellen Sie Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Antrag gilt dann auch für den anderen Mitglied- oder Abkommensstaat. Um Ihre Versicherungszeiten aus einem anderen Mitglied- oder Abkommensstaat berücksichtigen zu können, fordert der deutsche Rentenversicherungsträger eine Bestätigung dieser Zeiten von dem zuständigen ausländischen Träger an. Dafür müssen Sie bei der Antragstellung in Deutschland genaue Angaben über alle Ihre Beschäftigungsverhältnisse im Ausland machen und vorhandene Nachweise (zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise) mit einreichen. Fehlt etwas, setzt sich Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen in Verbindung. Der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung leitet dann das Rentenverfahren im anderen Mitglied- oder Abkommensstaat ein und übersendet dem dortigen Träger unter anderem auch eine Bestätigung Ihrer deutschen Versicherungszeiten. Diese benötigt der Träger des anderen Mitglied- oder Abkommensstaates, um Ihre deutschen Versicherungszeiten bei der Prüfung des Anspruchs und der Höhe Ihrer Rente berücksichtigen zu können.
Ende Auszug LVA-----
wie Du erkennen kannst brauchst Du die Abmeldebescheinigung wohl nicht. Aussedem trifft wohl die Bezeichnung Abkommensstaat auf Kanada zu.
Bei unser Behörde wollten auch keine neue Adresse wissen.Abmeldung kann auch schon mit Datum vier Wochen vorher gemacht werden, es wird dann erst zum Stichtag von der Behörde in System eingegeben. Wenn eine Behörde sich quer stellt, dann such dir in der Yellowpage eine Adresse von ein Hotel oder ähnliches und gib die an. Scheint mal wieder unterschiede zwischen den Behörden zu geben.
Rente: Mein Vater hat sich grade in DE abgemeldet und seine Rente geht jetzt nach Thailand. Es werden dadurch auch keine Krankenkassen kosten mehr abgezogen.