Zitat von Ralf30Da hat SirSalomon recht, wenn Ihr mit WP reinkommt und dann von hier mit oder ohne PNP den Antrag fuer PR stellt wird kein Nachweis ueber das Geld verlangt. Wir sind 2006 mit weit weniger gekommen, wir haben letztes Jahr den Antrag fuer PR gestellt und stehen kurz vor der Zuteilung und nie hat jemand nach dem Geld gefragt. Das Geld muesst Ihr nur nachweisen, wenn Ihr von Deutschland aus den Antrag fuer PR stellt und dann ohne Joboffer hier rueber kommt.
Gruss Ralf
Ralf, vorsicht, nicht verwechseln.
SirSalomon bezog sich auf eine AEO, was keine WP ist, sondern eine Unterstützung bei Skilled Worker PR.
Richtig ist Deine Aussage in fett.
Umkehrschluss: PR Antrag (wie Skilled Worker Antrag) inkl. einem von HRSDC bestätigtem Joboffer (AE) benötigt keinen finanzieller Nachweis (aber wenn man es nachweisen kann, soll man es ruhig tun).
I KILLLLL YOUUUU!! Sorry, ich kann nicht anders... *ROFL*
Zitat von Ralf30Das mit den Fuehrungszeugnissen hast Du ja scheinbar schon gefunden, ich kann Dir nur soviel sagen, das ein Nachweis ueber deine Berufserfahrung verlangt wird. Musste meine fuer die letzen 6 Jahre nachweisen. Hab einfach das letzte Fuerungszeugnis geschickt.
Ähm, redet ihr jetzt von Führungszeugnis im Sinne von polizeiliches Führungszeugnis, oder im Sinne von Arbeitszeitnachweisen?
Beide muss nachgeführt werden, wobei das polizeiliche Führungszeugnis nicht älter wie ein Monat sein darf. Im ungünstigsten Fall muss also ein zweites beantragt werden. Zudem ist das polizeiliche Führungszeugnis nur ein halbes Jahr gültig.
Die Arbeitszeitnachweise sollten in "translatet Form" beim Arbeitgeber sein. Für die Botschaft müssen diese Nachweise auch beglaubigt Übersetzt sein. Wobei eine Zeile ca. 1 Euro kostet Je nach Umfang nicht ganz billig und wenn schon eine Übersetzung erstellt wird, soll diese gleich zwei mal ausgefertigt werden, eine davon verbleibt in der Botschaft...
Wie jetzt,doch AEO? Jetzt hatte ich es eben so verstanden und mich schon gefreut,das man mit WP und Joboffer anfängt und dann nach 6 Monaten den PR Antrag stellen kann ohne AEO einfach nur mit seiner bereits gefundenen Arbeit.Ist das dann doch Skilled worker oder wie jetzt? Versteh jetzt nichts mehr.Hab mich schon 100 mal hoch und runtergelesen und jeder behauptet was anderes.
Zitat von LeonWie jetzt,doch AEO? Jetzt hatte ich es eben so verstanden und mich schon gefreut,das man mit WP und Joboffer anfängt und dann nach 6 Monaten den PR Antrag stellen kann ohne AEO einfach nur mit seiner bereits gefundenen Arbeit.Ist das dann doch Skilled worker oder wie jetzt? Versteh jetzt nichts mehr.Hab mich schon 100 mal hoch und runtergelesen und jeder behauptet was anderes.
Vielleicht bin ich auch zu blöd dafür.
Nein.
Für Dich gilt: WP beantragen und bekommen und nach Kanada gehen OHNE Kapitalnachweis arbeiten. Dann dort ohne Kapitalnachweis PR beantragen. Für Dich gilt dies nicht: AEO unterstützt einen PR-Antrag, sodass auch kein Geld nachgewiesen werden muss (da Job). Kein Job beim PR-Antrag, dann Nachweis.
Aber wenn viele sich unterhalten, kann es etwas wirr werden. Daher mussu nicht blöd sein, sondern nur verwirrt.
Zitat von Ralf30....Hab leider auch ueberhaupt keine Ahnung was ein AEO ist....
Antwort:
Zitat von stak74...AEO unterstützt einen PR-Antrag...
Dadurch wird der skilled Worker Antrag schneller bearbeitet, da eine Arbeitsstelle in CA wartet.
I KIILLLLL YOU!
(Ich seh das Bild und muss an die lustigsten 9 Minuten der letzten 10 Jahre denken. Ich denke, dass ich das letzte Mal bei "Ein Fisch namens Wanda" so gelacht habe.)
Ja,okay Danke für die Geduld.Ich glaub ich habs endlich gerafft. Ist auch nicht immer leicht mit mir.Ich frag lieber 10 mal nach,als wenn ich dann den falschen Schritt mache.
Zitat von SirSalomonBeide muss nachgeführt werden, wobei das polizeiliche Führungszeugnis nicht älter wie ein Monat sein darf. Im ungünstigsten Fall muss also ein zweites beantragt werden. Zudem ist das polizeiliche Führungszeugnis nur ein halbes Jahr gültig.
Wenn ich das auf der deutschen Seite richtig gelesen habe, darf das Führungszeugnis nicht älter als sechs Monate sein, nicht nur einen:
Zitat von Liste der erforderlichen Unterlagen [pdf]Bitte beachten Sie, dass Ihr polizeiliches Führunszeugnis nicht älter als 6 Monate sein darf, wenn Sie dieses bei der Botschaft von Kanada einreichen.
Gut, ich kann nicht beurteilen, wie es in der Praxis gehandhabt wird (Behörden haben ja ganz gerne eine eigene Betrachtungsweise), die Informationen auf der Website sprechen meiner Meinung nach allerdings klar vom Zeitpunkt der Einreichung. Wie lange die Botschaft oder das CIC dann letztendlich benötigt, dürfte dann theoretisch nicht mehr meine Sache sein.
Da man am Ende allerdings doch am deutlich kürzeren Hebel sitzt, sollte man schon etwas Puffer lassen. Ich werde wohl leider auch beide Führungszeugnisse (aus Deutschland und aus Irland) neu beantragen müssen...
Das Problem, Lasse, was bei den Seiten der Botschaft steht, schluss letzt endlich entscheidet der Officer im Büro und wenn der abschätzt, dass der SP nicht vorher zugeteilt wird, kann es Dir (ganz böse gesagt) scheiß egal sein, ob das Zeugnis sechs Monate Gültigkeit hat
Hinzu kommt der Arbeitgeber, der häufig ein neues Zeugnis sehen möchte. Die ersten Gespräche laufen ja häufig Monate bevor die Immigration stattfindet, da kann durchaus noch etwas passiert sein.
Und wegen diesen 7,50 Euro würde ich bestimmt nicht auf die sechs Monate Gültigkeit beharren
[quote="SirSalomon"]Die Summe muss bei Antrag auf dem Konto vorhanden sein, genau so wie bei der Einreise. Aber grundsätzlich immer dann, solange der Antrag läuft und danach gefragt wird.
Hallo ,
muss das Geld auf dem Girokonto sein oder kann auch die Summe auf einem Sparbuch als Nachweis liegen?
Es ist eigentlich egal in welcher Anlageform das Geld vorhanden ist. D.h, Du kannst ein Festgeld, Sparbuch, Bundesanleihen, Girokonto usw. nehmen.
Auch ist es egal ob es zB. in DE oder CA ist.
Wichtig ist, dass es auf den Namen oder den Partner des Antragstellers lautet.
Aktien sind nur teilweise zu verwenden, da die Volatilität das Vermögen auch schrumpfen lassen kann und daher es weniger werden kann.
Immobilien sind nur teilweise zu verwenden, da das Geld ja bei Einreise zur Verfügung stehen muss. Wenn also bis dahin das Heim nicht verkauft ist, fehlt es.
Daher: Tagesgeld, Festgeld oder Sparbuch (echt, macht das jemand) sind die beste Wahl.
Es ist eigentlich egal in welcher Anlageform das Geld vorhanden ist. D.h, Du kannst ein Festgeld, Sparbuch, Bundesanleihen, Girokonto usw. nehmen.
Auch ist es egal ob es zB. in DE oder CA ist.
Wichtig ist, dass es auf den Namen oder den Partner des Antragstellers lautet.
Aktien sind nur teilweise zu verwenden, da die Volatilität das Vermögen auch schrumpfen lassen kann und daher es weniger werden kann.
Immobilien sind nur teilweise zu verwenden, da das Geld ja bei Einreise zur Verfügung stehen muss. Wenn also bis dahin das Heim nicht verkauft ist, fehlt es.
Daher: Tagesgeld, Festgeld oder Sparbuch (echt, macht das jemand) sind die beste Wahl.
Danke dir für die schnelle Antwort.
und ja , es gibt noch Leute die das gute alte Sparbuch haben und auch nutzen.... lach. ( Ich einer von denen )
Da bin ich ja beruhigt. Dachte schon das es da zu Problemchen kommen könnte.