Hallo miteinander, Mein Freund und ich sind seit September 2007 in Vancouver, arbeiten hier und besitzen beide ein Arbeitsvisum befristet für ein Jahr. Im August diesen Jahres geht es wieder zurück in die Heimat. Nun meine Frage: müssen wir hier eine Einkommenssteuererklärung für 2007 und 2008 abgeben? Oder können wir diese wie gewohnt in Deutschland machen? Danke für die Hilfe und Grüße, Monika
Das Thema war bei uns auch gerade aktuell. Wir sind seit Ende Maerz 2007 hier in Kanada, bis Ende April gabs noch Gehalt aus D. Wir haben in Deutschland beim Finanzamt nachgefragt, und laut deren Auskunft (klar, mussten die erst noch mal nachlesen und so, schien nicht Tagesgeschaeft zu sein, aber am Ende kaum eine klare Aussage) muessen wir fuer Jan bis April die Steuererklaerung fuer D machen, der restliche Zeitraum ist Sache der Kanadier.
Wir haben uns hier in Kanada eins dieser Steuerprogramme gekauft, da stand das auch noch mal so. Zumindest ist das der Fall bei Permanent Residents, vielleicht fragt Ihr einfach selbst mal hier beim Tax Centre oder eben bei Eurem Finanzamt nach.
Gehen doch mal davon aus, dass das so stimmt, den nun haben wir uns muehsam durch zwei "Berge Arbeit" gequaelt und die Umschlaege vor kurzem zur Post gebracht (
also ich bin seit Mitte November 2007 in Kanada. Ich habe eine Steuererklärung in Deutschland gemacht und auch den Gehalt von Kanada mit angegeben. (Warte allerdings noch auf das Ergebnis...arrrggg sind mal wieder nicht die schnellsten obwohl online gemacht)
In Kanada hab ich auch eine Steuererklärung gemacht. Hatte vom Arbeitgeber ein T4 Formular bekommen und hab dann eine Steuererklärung gemacht. Man rechnet schon selbst aus was man zurück bekommt, bei mir war es eigentlich so gut wie alles von der Tax die ich bezahlt hab. War für 2007 nicht so viel da ich nicht so viel gearbeitet hab. (Warte auch hier noch auf das Ergebnis, hab schon vor 4 Wochen losgeschickt, vielleicht hab ich was Falsch gemacht...bis her auch noch nichts gehört)
also wir müssen, obwohl wir erst im September 07 (Arbeitsbeginn war sogar erst Mitte Oktober 07) unsere Steuererklärung für Canada machen.
Für D müssen wir ebenfalls eine machen und in der dt. Steuerklärung müssen die Einkünfte von CA miteingetragen werden (in der canadischen Steuererklärung nicht).
Hatte das Problem im ersten Jahr auch und es läuft wie folgt.
Ihr müsst für beide Länder eine Steuererklärung abgeben. In der DE Erklärung müsst ihr eure kanadischen Einkünfte mit angeben damit ein Steuersatz ermittelt werden kann. Versteuert werden jedoch nur die Einkünfte die ihr in DE erzielt habt.
In der CA Erklärung müsst ihr nur die Einkünfte aus CA angeben.
Hi an alle! Sorry,Marion, meinte mit der pm monimg. Ich hab die Info vom Steuerberater, dass die Steuer in dem Land gemacht werden muss, in dem man am längsten gearbeitet hat. In unserem Fall (sprich Sept07 nach Canada gekommen) also Deutschland. Die canad. Einkünfte/Ausgaben müssen angegeben werden, versteuert wird dann nach der "Weltsteuer". Das wäre "etwas mehr" als die dt. Steuer (hab auch nichts anderes erwartet..). Wir waren nun aber auch beide selbständig. Hat damit vielleicht auch was zu tun?!.. Die Erklärung mit der "Weltsteuer" war, dass 10.000Euro/Jahr steuerfrei sind. Wenn es jmd. drauf anlegt, dann kann er das pro Monat in jeweils einem anderen Land verdienen (wäre im Jahr in dem Land dann unter dem Steuersatz) und würde somit bei 120.000Euro/Jahr jeweils die Steuern sparen. Von daher soll da wohl ein Riegel vorgeschoben sein. Kann das jetzt leider nicht genauer erklären, aber da gibts hier sicher genug spitzfindige, die das noch kommentieren. Soviel nun erstmal zur Info meinerseits. Viele Grüsse, Jule
Das Thema trifft sich gut, habe heute nochmal mit dem FA in Ulm telefoniert .
Und zudem war ich vor zwei Wochen hier bei H&R in Saskatoon. Beide sagen dasselbe.
In Canada muss man immer eine machen, egal ob man 5, 7 oder wie wir nur 3 Monate dort gelebt haben. Sie wollen auch keine Daten bezueglich Deutschland wissen, das einzige was sie uns gefragt haben, war, ob wir ueber 100.000 CAD in Aktien, Fonds etc. in Deutschland haetten.
Das FA in Deutschland moechte definitiv eine ESt-Erklaerung von uns haben. Hier wird lediglich im Mantelbogen auf Seite 2 (zeitweise unbeschraenkte Steuerpflicht im Kalenderjahr 2007) , Nr. 43/44/45 eingetragen, was wir in CA verdient haben. Fuer den Kurs soll ich den Mittelwert von 2006 nehmen oder den Betrag in CAD eintragen und das FA rechnet es aus (das ist das von Dir beschriebene Welteinkommen).
Bezueglich unserem verkauften Haus muessen wir nichts (bei der Frage nach dem Verausserungsgewinn) eintragen lassen, weil wir das Haus selbst bewohnt haben, das einzige was wir mitgeben muessen, ist eine Bescheinigung von unserer Bank ueber die Kapitalertragsteuer.
Habe auch nochmal mit Deutschland und mit canadischem Steuerberater telefoniert und habe jetzt ganz unterschiedliche Aussagen bekommen.. Also Steuern müssen wir für Deutschland machen, canad. Einkünfte/Ausgaben mit angeben, in Canada auch nochmal dasselbe und mit den dt. Einkünften.. Was insgesamt da rumkommt oder angerechnet wird.. hey Lord, don´t ask me questions.... Soll wohl aber (sagen beide Seiten) nun mit dieser "Weltsteuer" abgerechnet werden. Bisher konnte mir noch keine Seite eine ganz genaue Auskunft geben, wie das wirklich berechnet wird und wie gesagt, Einigkeit besteht bisher nur darin, dass in D. und C. beides angegeben werden muss. Für mich wäre jetzt logisch, Deutschland abzurechnen und mit dem Steuerbescheid, dann die canadische einzureichen. Allerdings gibts hier in Canada doch auch sicher Fristen einzuhalten.. Na das erzähle mal wiederum dem dt. Finanzamt.. Hm, Infos hin oder her, ich sag mal, es bleibt spannend???!?? LG, Jule
das ist ja witzig, da soll einer mal sagen, uns wird es langweilig (gg).
Wir haben bisher nur fuer CA eingereicht und wir hatten zwar unsere Bescheinigung vom letzten Jahr von D mit dabei, aber der wollte die nicht einmal sehen...... also wie gesagt, hier in SK interessiert es niemanden, was Du in D verdienst hast, nur bei Aktiengeschaeften und aehnlichem...
Ich habe letzte Woche in Ulm mal rein vorsichtshalber ne Fristverlaengerung beantragt, da ich nicht glaube, dass ich bis zum 30. Mai alles erledigt habe.