da die meisten in relativ jungen jahren nach canada auswandern,haben sie auch noch nicht sehr hohe rentenansprüche in deutschland erwirtschaftet. das existenz-minimum läßt einem auch das finanzamt.......aber etwas zirkus gibts schon wenn man in canada lebt und hat diese probleme mit dem deutschen finanzamt.
aber an sowas denkt man nicht in jungen jahren.......was kostet die welt,ich will sie kaufen!!!!
Auch das Finanzamt muss sich an die Pfändungsfreigrenze halten. Wir haben sicherlich alle schon mal die ein oder anderen Erfahrungen mit dem Amt gemacht. Klar auch Erfahrungen frei nach Motto, was kostet die Welt. Meines Erachtens lassen sich solche Probleme aber besser noch aus DE regeln als aus Canada.
Ich arbeite zufällig in der Insolvenzabteilung beim Amtsgericht. Wenn das Verfahren abschlussreif ist und eingestellt wird, heißt es nur, dass dann keine neuen Forderungen von den Gläubigern mehr angemeldet werden können. In der Wohlverhaltensperiode (Restschuldbefreiung) ist trotzdem ein Treuhänder eingesetzt, der dein Geld verwaltet. Somit haben die anderen Recht, dass es in der Zeit wohl kaum möglich sein wird Geld für Ca zu sparen. Alles was über ist, geht an die Gläubiger. Die 6 Jahre fangen aber schon ab Eröffnung des Verfahrens an zu laufen.
Aber im allgemeinen spricht nichts dagegen, dass Du in der Zeit nach Ca gehst. Wichtig ist nur, dass dein Treuhänder weiß, wo du dich aufhältst. Ansonsten kann es passieren, dass dir die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird.