Zitat von hamburger@windrose also wenn ein Deutscher nur Abitur hat, hat er Post Secondary Education?
Alles zwischen Grundschule und Schulabschluss ist secondary school. Da macht es keinen Unterschied ob man einen Hauptschule, Realschule oder Gymnasialabschluss hat. Der Unterschied liegt bei der Frage nach der Gesamtlaenge des Schulbesuchs. Ein Realschueler mit Lehre hat die selben Punkte wie ein Abiturient ohne Lehre. Ein Abiturient mit Lehre hat nochmal mehr Punkte. Usw.
also bei Frage 12 gibts Du Deine höchste Ausbildung an. Also bei Dir Trade/Apprenticeship(hattest doch geschrieben 10 Jahre Schule und dann 3,5 Jahre Ausbildung, oder?).
für den,der die dokumente entwirft und aufsetzt sind sie schon logisch.....wenn wir "dummköpfe",sie nicht lesen und ausfüllen können,sind wir selber schuld....aber soweit denkt dieser nicht!
stichwort.....vereinfachung und bürokratieabbau.....lol
wo steht das genau......hast du den link.......stell ihn hier rein.
das ist ja noch schlimmer,wie ich dachte!
wenn ein "normaler" mensch in einem satz mit 12 wörtern,4 gleiche wörter hat, den würde man für einen trottel halten! für diesen satz braucht man warscheinlich einen Dr. titel.....für solchen unfug werden die auch noch bezahlt! wenns nicht so traurig wär,könnt ich lachen.
das ist juristen-deutsch......für normale sterbliche unverständlich
wo steht das genau......hast du den link.......stell ihn hier rein.
Gut (traurig), dass wenigstens (nur) ein User auf die Idee kommt, nach der Quelle zu fragen. Ich habe kurz versucht, die Quelle zu ergoogeln und konnte massig Seiten fragwürdiger Zitatsammlungen finden, leider nicht den Ursprung. Ähnliche Geschichten findet man im Internet unter dem Sammelbegriff "HOAX". Es wird wird kopiert und eingefügt, was das Zeug hält -ohne einen Gedanken an den Wahrheitsgehalt zu verschwenden. Selbst von völlig regenfreien Sommern mit Idealklima und nur kurzen, nächtlichen Schauern kann man im Internet berichten und alle "fressen aus der Hand", obwohl offizielle Seiten das nicht bestätigen. Aber warum nicht den bequemen Weg gehen... ?
Ich bin bei meiner Recherche z.B. auf eine weitere, interessante Verordnung gestossen: "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz). Auf den ersten Blick eine bekloppte Verordung - dabei ist deren Ursache vielleicht genauso bekloppt wie das Ergebnis; ich könnte mir vorstellen, dass diese Verordnung auf den Plan gerufen wurde, als Angehörige/Hinterbliebene die "Idee" hatten, Spesen einer halben Dienstreise des Verstorbenen mit der vollen Dauer abzurechnen? Sowas kommt vor, vor allem dann, wenns ums Geld geht, besonders ums noch-nicht-eigene...
Ich erinnere an das Kanadische Unternehmerehepaar, das sich in D niederlassen wollte. Die angewandte Verordnung war plain & simple, ohne extrawürste (da neu). Plötzlich wurden Stimmen laut, da hätte man eine Ausnahme machen müssen. Ja wie jetzt? Einfache Gesetze, oder doch welche mit Ausnahmen und Extrawürsten?
Wie schrieb mal jemand in einem anderen Forum zum Steuerrecht: - Die Kanadier setzen alles ab, was lt. Steuerrecht erlaubt ist. - Die Deutschen versuchen alles abzusetzen, was lt Steuerrecht nicht verboten ist.
Ein Volk hat nicht nur die Politiker, die es wählt, sondern auch die Gesetze und Verordnungen, die es "erkämpft", und sei es bei den täglichen Nachbarschaftsstreitigkeiten...
..würde gerne nochmal eure Meinung zu folgendem lesen...
Ich habe mir grad mal mein Abschlusszeugniss der 10.Klasse genauer angeschaut. Dort steht das ich von 1992-95 die Gesamtschule Schönefeld besucht habe. 1992 wurde die Schule umbenannt in Gesamtschule Schönefeld, nur leider steht auf dem Abschlusszeugnis nicht das ich von 1985-92 die Polytechnische Oberschule Schönefeld besucht habe....mhhh. Soll ich nun alle 7 Zeugnisse von 85-92 extra mitschicken? Müsste ja dann auch wieder alles übersetzt werden....autsch...
Der Thread ist ja schon etwas älter trotzdem möchte ich ihn wieder aufnehmen:
Ich habe nun via Suche und diverse Threads Infos zusammengesucht bin aber noch unsicher: Wie muss ich betreffend Schulzeugnisse für PR-Antrag vorgehen? Mich interessieren vorallem die Anforderungen an die Dokumentation (Detailgrad & notwendige Übersetzungen).
Situation:
Habe die Grundschule (Primarschule) im Jahr 1-4 an einem Ort und Jahr 5-6 an einem anderen Ort besucht. Anschliessend die Oberstufe (Sekundarschule) Jahr 7-9 an einem dritten Ort.
Problem: Im Thread wird oft erwähnt, man müsse das Abschlusszeugnis haben. Bei uns (CH) gibt es das aber nicht (obwohl es für mich logisch ist, dass man die Sekundarschule nur besuchen kann, wenn man auch die Grundschule erfolgreich besucht hat). Teilweise fehlen mir die Zeugnisse für die Grundschule - ist ja auch schon lange her.
Frage: - Muss ich jetzt jedes Jahr nachweisen? - Muss ich alles übersetzen lassen? - Gibt es Probleme wegen den Schulwechseln? (Grund: Umzüge / nicht schlechte Leistungen oder so)
Bei meinem Antrag habe ich das Endzeugnis der letztes staatlichen Schule (zB Realschule) und von allen anderen Schulen, wo das Schuljahr bzw. der Abschluss erfolgreich beendet wurde (Wirtschaftsgymnasium usw) beilegt. Dann habe ich noch von meiner Ausbildung das IHK Abschlusszeugnis beigefügt.
Ich habe mir von allen Schulen Kopien schicken lassen. Dauerte alles ca. 1-2 Wochen- und kostenlos. Klasse.
Zu Dir: Hast Du das "Endzeugnis" von Klasse 9? Das reicht als Nachweis für 1-9. Du musst NICHT "Grundschulzeugnisse usw." beilegen. Du musst Deinem Immigration Officer nachweisen können, dass Du zB. 15 Jahre Schule hattest, wenn Du für 15 Jahre Punkte willst.
Dann musst Du halt noch die "anderen" Zeugnisse (Berufsausbildung usw) beilegen.
Zitat von stak74Zu Dir: Hast Du das "Endzeugnis" von Klasse 9? Das reicht als Nachweis für 1-9. Du musst NICHT "Grundschulzeugnisse usw." beilegen. Du musst Deinem Immigration Officer nachweisen können, dass Du zB. 15 Jahre Schule hattest, wenn Du für 15 Jahre Punkte willst.
Dann musst Du halt noch die "anderen" Zeugnisse (Berufsausbildung usw) beilegen.
Ich habe die Zeugnisse nicht übersetzen lassen.
OK - danke Dir!
Dann werd ich mal so planen, dass ich das Zeugnis der 6. Klasse Grundstufe sowie das Zeugnis der 3. Klasse Sekundarschule beilege - gibt ja dann 9 Jahre . Dann bin ich auf der sicheren Seite - nicht dass dann plötzlich nur 3 Jahre angerechnet werden (es heisst ja nicht "9. Klasse" auf dem Zeugnis).
Weitere Zeugnisse habe ich genug - bin in der Zwischenzeit bei über 15 Jahren angelangt - eigentlich fast die Hälfte meines Lebens bis jetzt