Hallo, ich gehe im Oktober für ein Jahr über das Young Workers Programm nach Toronto. Nun habe ich einen Beitrag gelesen, der besagt dass mein Reisepass ab dem Ausreisedatum aus Kanada noch 6 Monate gültig sein muss. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Wer kennt sich da aus und kann mir helfen. Danke
Zitat von Wüstenkaktusziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens sechs Monaten ab der vorgesehen Abreise aus Kanada vor.
Genau das habe ich gelesen. Heisst doch aber dass es nicht zwingend ist, oder sehe ich das falsch ?
Möchtest Du das mit dem Beamten am Flughafen bei Deiner Einreise diskutieren?
Wenn nein, sorge dafür das Dein Paß die gewünschten Merkmale aufweißt, wenn nicht, kann es sein, das sogar die Fluggesellschaft hier in D Dich schon nicht mitnimmt.
wer am tag der einreise mit einem visa ein jahr bleiben will (work permit oder was auch immer) der braucht zwingend einen gültigen pass, der länger als ein jahr von diesem datum an noch gültigkeit hat.
es geht darum, dass die dir aber keinen längeren aufenthalt geben, als der pass gültig ist
beispielsweise - wenn du im oktober landest und dein pass ist noch 6 monate gültig, dann ist das: okt, nov, dez, jan, febr, märz - und dann hast du das land wieder zu verlassen
Ganz so kurzlebig ist mein Pass nicht. Mal die exakten Daten: Einreise Kanada 01.10.2008 Ausreise Kanada 04.10.2009 Pass gültig bis 15.03.2010
wenn es nun Pflicht wäre dass der Pass 6 Monate nach Ausreise gültig sein muss, habe ich das Problem dass der Beamte am Flughafen mir keine Arbeitserlaubnis für 12 Monate gewährt. Die Frage ist halt ob es Vorschrift ist oder am Wohlwollen des Beamten liegt.
Ich versteh es nicht. Warum beantragst Du keinen neuen Pass??? Dauert (so war es vor ein paar Jahren noch) 6 Wochen, selbst wenn es 8 Wochen dauert hast Du ihn noch rechtzeitig.
Dann hätte ich den Antrag für das Young Workers Programm mit einem anderen Pass gestellt als dem den ich bei meiner Ankunft in Toronto vorlege. Was gibt unter Umständen mehr Probleme ?
Beantrage den neuen Pass, lass Dir den alten ungueltig machen (die schneiden eine Ecke ab) und behalte ihn. Wenn die wirklich den alten Pass sehen wollen koennen sie das haben.
Ich hatte mal ein 10-Jahres Visum fuer die USA in meinem Pass, der Pass wurde ungueltig, habe ihn aber wegen des Visas behalten. Bei der Einreise in die USA war das in Ordnung, ein neuer gueltiger Pass, und der alte (ungueltig) mit dem Visum.
Das weiss ich bis heute noch nicht. Bin 1993 zum Konsulat in Muenchen und habe denen erzaehlt ich will die USA bereisen, evtl. laenger als 6 Monate. Nur mal fragen ob das moeglich ist...... daraufhin musste ich ein paar Formulare ausfuellen, 2 Stunden warten, dann zum persoenlichen Interview........ nach einer weiteren Stunde warten bekam ich meinen Pass zurueck, darin ein B-Visum, gueltig bis 2003. Arbeiten durfte ich damit zwar nicht, aber ich durfte mich damit in den USA aufhalten....... Habe das heute noch in meinem alten Pass........ wuenschte meine Immigration nach Canada waere so einfach gewesen.
die römer spinnen - deutsche beamte haben auch nicht immer den durchblick und der mark zitiert einen text vom auswärtigen amt - aber nicht von den kanadiern
sorry
ich gehe davon aus, dass der beamte - der deutsche - was verwechselt
den kanadiern ist wichtig, dass der pass mindestens sechs monate bei der einreise gültig ist
darauf bezieht sich auch die bedingungen der flugesellschaften - bem flug nach kanada
warum sollte eine fluggesellschaft einem deutschen die rückreise nach de verweigern - wenn sein pass - sein personalausweiß ihm die problemlose einreise nach deutschland garantiert - egal wie lang der pass da noch gültig ist - z.b. 1 tag ?
die sicherheitsbedingungen gelten vorallem in richtung amerika
auch auf der webseite der kanadischen botschaft steht davon kein wort - dass der pass für die rückreise ebenfalls 6 monate gültig sein soll.
das gilt für besucher - aber auch für leute mit work permit jeder art
1. Reisepass Sie benötigen Ihren Reisepass. Ein vorläufiger deutscher Reisepass reicht dabei aus. Er muss für die Dauer der Reise gültig sein. Nehmen Sie den Reisepass in Ihrem Handgepäck mit, damit Sie ihn bei der Einreise vorzeigen können.
2. Bei der Einreise Bei Ihrer Einreise wird Ihnen ein Beamter der Einwanderungsbehörde vielleicht einige Fragen stellen. ...
Sie bekommen einen Stempel in Ihren Reisepass, der das genaue Datum angibt, bis zu dem Sie spätestens wieder ausreisen müssen. Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt in der Regel sechs Monate. Sollte Ihnen etwas nicht ganz klar sein, fragen Sie gleich bei der Einreise nach.
Nächstes Jahr planen wir unter anderem einen Besuch in den USA. Einer unserer beiden Pässe, welche wir beim PR-Antrag angegeben haben, ist aber für die USA nicht visumsbefreit.
Sollen wir nun einfach einen neuen Pass beantragen, um nächstes Jahr ohne Probleme in die Staaten reisen zu können und den alten behalten (voraussichtlich dann mit dem PR-Visum drin) und einfach mitnehmen, wenn wir die PR aktivieren?
Oder sollen wir eher einen neuen Pass beantragen und CIC so rasch wie möglich die Änderung melden (d.h. möglichst bevor die Aufforderung kommt, die Pässe für die PR-Visum-Einklebung einzusenden)?
Die letzte Möglichkeit wäre, alles so zu belassen und nach Bern auf die Amerikanische Botschaft zu pilgern, um ein Touri-Visum für nächstes Jahr zu beantragen (d.h. kein neuer Pass).