Die Übersetzungen müssen beglaubigt sein, allerdings vom Übersetzer und nicht vom Notar. Beglaubigen kann nur ein beim Landgericht vereidigter Übersetzer, der/die mit der Beglaubigung und mit seiner Unterschrift (und meist mit Stempel) bezeugt, dass er/sie nach bestem Wissen und Gewissen übersetzt hat. Es ist gleich, bei welchem Landgericht / Bundesland der Übersetzer beeidigt ist, denn sonst würde ja zwischen den Landgerichten ein Unterschied gemacht, und das darf nicht sein. Man ist also nicht an seinen eigenen Ort/Gerichtsbezirk oder Bundesland gebunden bei der Vergabe der Übersetzung.
Ich übersetze regelmäßig bundesweit Urkunden Deutsch-Englisch und Russisch-Englisch für Menschen, die nach Kanada auswandern wollen. Die Übersetzungen werden intern erstellt und von mir beglaubigt, d.h. die Unterlagen werden nicht weitergegeben. Als Übersetzungsbüro haben wir dabei gute Erfahrungen mit beglaubigten Kopien der Originale gemacht. Diese sind für wenige Euros beim Rathaus (oder einem Notar oder Rechtsanwalt - Kostenpunkt unbekannt) zu bekommen. Wichtig ist, dass man nicht schon mit den Kopien ankommt, denn diese könnten ja in irgend einer Form geändert sein. Die Behörde macht also die Kopien vom Original selbst und setzt einen entsprechenden Stempel mit Datum und Unterschrift drauf. Diese beglaubigten Kopien sind dann so gut wie Originale. Das hat auch den Vorteil, dass man seine Originale nicht unnötig per Post versenden muss. (Die beglaubigten Kopien gibt's meist auch wieder zurück.)