Zitat von maxim... wenn die person vorher verschwindet, dann wird ein urteil in abwesenheit ausgesprochen - damit ist er oder sie auf alle fälle eine ganze zeit für kanada gesperrt
Das ist nicht richtig, in Deutschland kann in Strafverfahren keine Hauptverhandlung stattfinden, wenn der Angeklagte unbekannten Aufenthaltes ist oder im Ausland lebt.
In das Fuehrungszeugnis werden regemaessig nur Verurteilungen ueber 3 Monate Freiheitstrafe oder entsprechende Geldstrafen aufgenommen. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass sie beim Beantragen der WP nach anhaengigen Strafverfahren gefragt haetten. Aber das muss nicht so sein.
es geht später - beim antrag auf pr - nicht darum ob die nachgefragt haben
es geht darum ob eins anhängt und bei betrug ist folgendes möglich:
... und diese auch eine Betrugshandlung gewesen ist, dieses weil Sie von einer Geldstrafe sprechen. Da Sie damals Ersttäter gewesen sind, wurden die Taten ohne Gerichtsverhandlung geahndet, sicherlich im Wege eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen eine Geldbusse.
Eine Einstellung, auch gegen Auflagen, steht nicht im Fuehrungszeugnis. Diese zu erreichen, ist ja haeufig das Ziel anwaltlicher Vertretung. Du stehst nach der Einstellung als voellig Unbescholtener da.
Ein Strafbefehl steht einem Urteil gleich, der wird in das Fuehrungszeugnis eingetragen, wenn er auf mehr als 90 Tagessaetze lautet. Er wird auch nur dann rechtsgueltig, wenn er dem Beschuldigten zugestellt wird. Eine oeffentliche Zustellung ist nicht zulaessig.
ebenso gibt es eine datei in der anklagen gegen personen verzeichnet sind
und CIC hat bei der sicherheitsüberprüfung für die PR zugang zu diesen dateien !!!!
das heißt, sie bekommen die information
und auf der site von cic und der botschaft steht:
Anträge von Personen, gegen die in Kanada oder im Ausland ein Strafverfahren anhängig ist, können erst bearbeitet werden, wenn ein solches Verfahren vollständig abgeschlossen ist.
der antragsteller hat dann einen "betrug" gegenüber canada versucht, weil er dies verschiegen hat
damit ist die pr nicht möglich
wer tatsächlich nach canada ziehen will - und zwar für immer - der sollte sich das merken und korrekt handeln
die kanadier haben nichts dagegen, wenn jemand kleine "sünden" begangen hat - aber nur wenn er sie zugibt und dann entsprechend ihren vorschriften einen "pardon" erwirkt.
es ging hier um WP, da wirden m.W.n. nicht irgendwelche Strafregister abgefragt. Auch wird nicht beim Antrag oder bei der Einreise nach laufenden Strafverfahren gefragt.
Zitat von LeonIch kenne jemanden,der mit WP einreisen will aber eine Strafanzeige wegen Betrugs vorliegt,es aber noch nicht geklärt ist. Kann ihm die Einreise verweigert werden oder gilt das nur bei PR?
Bei der PR sieht es etwas anders aus, dort wird explizit nach anhaengigen Strafverfahren gefragt. Diese werden aber nicht im polizeilichen Fuehrungszeugnis eingetragen. Was du meinst, ist das Strafregister, bzw. der sog. Auszug aus demselben. Der sieht uebrigens aehnlich wie das Polizeiliche Fuehrungszeugnis aus, enthaelt nur erheblich mehr, naemlich laufende und fruehere Ermittungsverfahren samt Einstellungsbeschluesse und Auflagen, Strafbefehle, Ermahnungen, Jugendstrafen etc. Ob hierin die kanadische Botschaft so ohne weiteres Einblick erhaelt, ist mir nicht bekannt, aber das halte ich fuer eher unwarscheinlich. Der Zugang zu diesen Daten wird normalerweise recht streng begrenzt. Es sieht nur dann etwas anders aus, wenn es um Amtshilfe in einem konkretem Strafverfahren geht. Das kann aber eben auch durch falsche Angaben bei der Einwanderung ausgeloest werden, was hier in Kanada ja strafbar ist. Uebrigens wenn die kanadischen Behoerden regelmaessig Auszuege aus dem Strafregister anfordern wuerden, waeren die polizeilichen Fuehrungszeugnisse wohl ueberfluessig. Sie haetten ja schon alle (und erheblich mehr) Informationen ueber den Antragsteller als aus dem Fuehrungszeugnis.
Gruss
Kos
P.S. Uebrigens waere es mir erheblich lieber wenn irgendwelche Deutschen mit anhaengigen Strafverfahren es unterlassen wuerden, sich nach Kanada abzusetzen. Mit Karl-Heinz Schreiber haben wir hier schon genug Aerger. Nur schafft er es immer irgendwie Abhaengigkeiten zu schaffen, die ihm immer neue Schlupfloecher oeffnen. (Das waere aber einen eigenen Troet wert)
nur wer über den work permit eine permanent residence erreichen will - der sollte sich darüber im klaren sein, dasss es heute nach ..., für sicherheitsbehörden null probleme gibt in die tiefsten dateien in de zu schauen
Ich habe auch noch eine kleine Frage. Zählt denn Berufserfahrung in D, wobei die Firma zum kanadischen Unternehmen gehört, auch als kanadische Erfahrung? Das würde einige Punkte ausmachen.
die beruferfahrung - egal bei welcher firma und aus welchem land die ist - zählt bei der punkteberechnung
in deinem fall kannst du dann in ca behaupten - ich habe canadian experience bei einer company aus canada gesammelt - das interessiert allerdings nur die person, die dich einstellen will und soll