ich habe mal eine Frage zum Thema proof of funds für PR (Skilled Worker). Was kann ich alles vorlegen? Reicht ein Sparbuch als proof oder muss ich auch Kontoauszüge der letzten xy Monate mitschicken?
Hallo Rebekka Als ich den Antrag auf SW letztes Jahr abgeschickt hatte, habe ich von allem (Konto, Sparcard, Sparverträge) immer nur den aktuellen Kontostand mitgeschickt. Das reicht der Botschaft erstmal. Falls sie noch mehr wünschen (z.B.Kontobewegungen der letzten 3 Monate) werden sie es explizit auflisten und von Dir zum späteren Zeitpunkt anfordern. Schönen Gruß Luzie
ja, ich weiss alles erst einsenden wenn die Aufforderung kommt. Find ich sehr gut so, so kann man zuerst mal Antrag einreichen und dann hat man noch Zeit die ganzen Übersetzungen zu machen.
nach dem willen - den anforderungen von cic - soll man am tag er antragstellung alles an beweisen haben. besonders bei der neuen form - siehe die webseite von cic zu diesem punkt.
auch wenn man es es erst später nach aufforderung einsenden soll.
ich interpretiere es so: wenn du deinen antrag einreichst, dann hast du auch das geld zu haben - auf dem sparbuch am besten.
vermutlich verlangen die später diesen beweis mit diesem datum.
aber auch, dann wenn die aufforderung kommt alles einzusenden hast du das geld auf dem sparbuch zu haben (konto, etc.)
also - nichts genaues kann man sagen - jeder sollte da vorsichtig sein - da erst in einigen monaten abzusehen ist, wie die officers tatsächlich diesen punkt beurteilen
deine Interpretation, maxim, ist schlüssig. Mal schauen wie CIC die officer das wirklich interpretieren. Ich habe das Geld derzeit auf Sparbuch, Bausparvertrag und in Fonds liegen - das dürfte wohl alles ausreichen um den Nachweis zu erbringen - auch mit Datum der Abgabe vom Antrag.
Ich glaube nicht daß es eine Rolle spielt, ob du das Geld zu diesem oder jenen Tag auf dem Konto hast. Wenn es soweit ist, mußt du den Beweis antreten und daran wird man gemessen und entschieden. Denk mal daran, daß Leute Gelder in Aktien haben oder Eigenheimbesitzer, die lösen nicht alles schon vor Antragstellung auf. Ich bin sicher, daß das auch niemand verlangt von den Behörden. Stell den Antrag wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen und gut.
sorry - was du glaubst ist möglicherweise das gegenteil, was der officer zu tun hat - nach seinen vorschriften.
die formulierung auf der site von cic entspricht nicht deinem "glauben".
ich empfehle hier - und im buch - , dass jeder auf der sicheren seite ist, wenn er sich an den buchstaben hält.
so wie rebbeka das geld angelegt hat ist es ok -
die forderung ist: du hast bargeld zu haben, wenn du den antrag stellst und wenn du einwanderst.
ein eigenheim ist zwar viel geld wert - aber kein bargeld - aktien könnenm am nächsten tag nichts mehr wert sein.
man kann versuchen dies mit cic zu klären - nur was der eine officer sagt braucht dem nächsten (in 8 monaten) nicht mehr zu interessieren.
Hallo Maxim,
ich bin sicher auf der Botschaftsseite irgendwo gelesen zu haben, daß man mit Hauskauf etc. warten soll und weder seine Arbeitsstelle aufgeben noch Mietvertrag kündigen noch eben sein Haus verkaufen soll. Das widerspricht sich natürlich mit dem Proof of funds.
Fakt ist, daß man den Nachweis erbringen muß und zwar wenn man aufgefordert wird. Nicht vorher und zwar ausdrücklich nicht zur Antragsstellung! Ich bezweifel, wenn ich z.B. das Geld auf einem Konto oder Sparbuch habe, man noch nachweisen muß, wo es vorher war um unser Beispiel anzusprechen. Ich kann mein Geld anlegen wo ich will und wenn ich den Nachweis erbringen muß, lasse es ich es irgendwo hinbuchen, wie z.B. dem Sparbuch-Konto. Und- es steht auch nirgendwo anders, reicht dies als Proof of funds. Mag nicht in Deinem Buch stehen, macht aber nichts, ergibt sich aus der Logik.
Man sollte das Ganze nicht schwerer machen wie es ohnehin schon ist.
Ich kann nur bestätigen, dass was maxim und karsten sagen ist es genau richtig. Hier ein aktueller Auszug aus einem Brief vom Konsulat:
".....please provide current proof of unencumbered and readily transferrable funds in a convertible currency available to you for settlement in Canada. Funds should be in a bank account in your name, in a country within our area of responsibility (Germany, Netherlands, Canada)
- Current bank slip, or - Evidence of savings balance, or - Fixed or time deposit statements"
Nur Bargeld zählt, auf Sparbuch oder Girokonto. Aktien und Hausbesitz ist aus den bereits genannten Gründen nicht zulässig (Aktien können morgen nix wert sein; Haus verkauft man nicht übernacht). Der Nachweis muss aktuell sein, und das Geld muss sofort übertragbar sein.
Die Variante "fixed or time deposit statements" gibt allerdings zu bedenken, denn diese Gelder sind nicht sofort übertragbar. Was nützt mir heute der Nachweis, wenn irgendwelche Gelder erst zum Fixtermin z.B. im halben Jahr frei werden?.....nur so, zum nachdenken.
Ansonsten stimme ich der allgemeinen Meinung zu: nur Dokumente bei Aufforderung einreichen, egal was es ist.
danke für die Info. Das mit dem "fixed or time deposit statements" finde ich sehr interessant - widerspricht ja wirklich dem, dass man das Geld sofort flüssig haben muss. Ist aber gut für mich - denn da kann ich dann meinen Bausparvertrag (der nächstes Jahr abläuft) auch als Nachweis erbringen.
"...nur....dieses Warten ist grausam!! Jeden Tag nach e-mails schauen!! Mich erschrecken, jedes Mal das Telefon spät Abends klingelt! Es kann nicht mehr lange dauern, aber die Nägel sind alle abgekabbelt und wir wissen nicht mehr, was wir tuen sollten (außer Abwarten und Tee trinken). "
das schreibt Beaver in einem tread, den er damit startete.
also, hätte Beaver alles sofort zum antrag dazugelegt, dann währe diese warterei - nach dem einreichen der beweise fürs geld nicht notwendig - alles währe längst eredigt
daraus folgere ich - andere auch - das es unter dem alten system besser gewesen währe alles sofort einzureichen.
unter dem neuem system ist es darum am besten zum zeitpunkt des abschickens des antrags die entscheidenden beweise zu haben - in diesem fall den geld betrag.
zum "Fixed or time deposit statements"
bitte berücksichtigt, dass in einigen ländern die bearbeitungszeit 4 - 6 jahre dauert - in solchen fällen ist natürlich eine solche anlage - die praktisch sofort wieder in bargeld umgewandelt werden kann - gut zu haben -
aber auch das bedeutet: zum zeitpunkt des antrags muss das geld vorhanden sein - wie gesagt - der beweis muss möglicherweise zweimal vorgelegt werden