Wer kann uns weiterhelfen ? Für die Botschaft benötigen wir Nachweise für Unterhaltszahlungen. Mein Mann zahlt für zwei Kinder regelmäßig Unterhalt. Morgen lassen wir dies von unserer Anwältin per Schreiben bestätigen. Reicht dies aus oder müssen wir das Schreiben mit amtlichen Stempel von einem Notar beglaubigen lassen ? Danke im voraus für Eure Ratschläge! Lieben Gruß Kerstin
Hallo Buickgirl ! Den Nachweis über regelmäßige UH Zahlungen möchte unsere Agentur für die Botschaft haben. Wir lassen dies von unserer Anwältin aus dem Grund bestätigen,weil die Exfrau meines Mannes dieses Schreiben seit Dezember 2008 als " unwichtig " betrachtet.Es ist halt immer wieder so,daß manche Expartner dem Anderen Steine in den Weg legen wollen.Das Thema wurde hier im Forum auch des öfteren diskutiert;siehe mein Artikel "Kinder über 22 bleiben in DE vom 9.12.08".Damals hatten uns Pitti und Tenner echt gut beraten. Danke!!! Kurz um,die Anwältin bestätigt selbstverständlich die regelmäßigen Zahlungen an Hand unserer Kontoauszüge/Daueraufträge. Meine Frage wegen der Beglaubigung bleibt weiterhin offen....;ich meine es irgendwo schon mal gelesen zu haben. Wer kann weiterhelfen ? Lg Kerstin
Du bist ja gemein klaer sie doch wenigstens auf, das du sie dmals beraten hast
Ansonsten kann ich mich BG nur anschliessen, normalerweise reichen Kopien der Kontoauszuege aus denen hervorgeht, dass ihr gezahlt habt. Da braucht auch nichts beglaubigt werden. Sind die Zahlungen von einem deutschen Konto getaetigt worden, so muesst ihr diese ins englische uebersetzten lassen. Es muss auch ersichtlich sein, an wen die Zahlung gegangen ist. Gebt um himmels willen nie eure Originale aus der Hand.
im Sinne der anderen Noch-Auswanderer, waere es moeglich, dass du Star 7 mal nach ner schriftlichen Info fragst. Wenn es tatsaechlich nachgewiesen werden muss, dann muss es was Schriftliches dazu geben und das waere ja fuer viele KU-Zahler interessant.
Gruss BG
Ja, das waere ja echt mal interessant, zumal ab wann diese "Regelung" gilt. Denn wir stecken ja auch grad mittendrin....
Ich hab das halt nicht so auf die Reihe bekommen, das du tenners wife (BG) bist. Wr halt etwas langsam
Deswegen wundert es mich ja, was Star7 malwieder fuer shit erzaejlt. Ich weiss ja, das da nichts von in der Chekcliste steht. Und auch nichts auf den Seiten von CIC. Ist halt mal wieder so ne Auswanderungsagentur..... Ich enthalte mich da voellig mit meinen Kommentaren, denn es koennte unschoen werden
Uns hat die Botschaft angerufen und um Nachweis der Unterhaltszahlungen sowie einem Schreiben der Unterhaltberechtigten ersucht, um unseren Antrag weiter zu bearbeiten. Die Dame sagte am Telefon, dass auf Grund verschiedener Vorfälle mit Antragstellern, zu dieser Maßnahme gegriffen würde.
Achtung! nur eine reine persönliche Erfahrung und jetzt ca. 16 Monate alt.
Lach gute Frage BG, es ging um eine Bestätigung desjenigen, der für die Obhut zuständig war. Ach genau, dass hatte ich vergessen, das musste auch in dem Schreiben stehen, dass die Kinder versorgt sind und wer die Obhut hat.
Wir haben alles in deutsch beigefügt plus Kontoauszüge der regelmässigen Überweisungen. Die Dame von der Botschaft sprach auch deutsch mit meinem Mann, damit auch nichts missverstanden wurde.
Ich persönlich finde es völlig ok und gut, dass nachgehakt wurde.
Die erste Nachfrage diente dem Unterhalt und dem Nachweis wie bereits vorher beschrieben, dann musste noch die Obhut zugefügt werden. Das (Obhut)kann aber vielleicht daran liegen, dass die Kinder zu dem Zeitpunkt nicht bei der Mutter waren. Das Scheidungsurteil hatten wir nicht beigefügt (geteilte Sorge).
Na das konnte die Botschaft aber nicht wissen, ob die nicht mehr bei dem anderen Elternteil leben. Das stellten sie dann fest, als wir den Nachweis über Unterhalt einreichten, dann kam postwendend den Beweis der Obhut zu führen.
Aber ich denke jeder der verantwortlich damit umgeht, hat auch kein Problem diese Dinge nachzuweisen. Desweiteren liegt es eh immer in Händen der Officers
Also ich hab gerade nochmal nachgesehen, bei dem Antrag damals musste keine Adresse dazu, aber ich denke, dass der Haken " nicht mit nach Canada" der Auslöser für die Nachfrage war.
Anyway es ist gut, wenn diese Dinge geprüft werden.
Danke für euer reges Interesse zu diesem Thema. Im Schreiben steht Senden Sie folgende Unterlagen : "J= Beweise für Unterhaltszahlungen für Kinder unter 18,die nicht mit Ihnen auswandern ". Darüber wurde meines Erachtens auch schon in anderen Foren berichtet. Deshalb gehe ich davon aus,daß dies wohl Jeder einreichen muß. Lg. Kerstin @Britta,gehts dir gut und dem Baby ?
Das "Schreiben" ist ein Vordruck, wo der Beamte ankreutzt was er so noch haben moechte. Und ja auch ich bin ein "schwarzes Schaf". Meint. Ich wurde 2005 wegen Unterhaltspflichtverletzung in zwei Faellen zu 6 Monaten auf Bewaehung verurteilt. Grund: Firma wo ich arbeitete zu gemacht. Da ich erst da anfing, wieder ab in die Arbeitslosenquote. DE hat ja tolle Gesetze die mit der Realitaet nix gemein haben. Erst nach 12 Monaten kann man den Unterhalt abaendern lassen. Mit der Mutter gesprochen, dass ich bei 960 Euro nicht 265 Ruro zahlen konnte. Muendlich ausgemacht das ich 200 Euro erst mal zahle bis ich was neues in Arbeit gefunden habe. (Was in unserer Gegend nicht einfach war). Resultat: Anzeige. Gerichtsbeschluss wie oben beschrieben. Resultat: Ich habe damals den Gerichtsvollzieher aufgesucht im Gericht. Gehalt offen gelegt. Resultat: Die Mutter bekam garnix mehr. Verdienst war unter dem Selbstbehalt. Mit 6 Monaten auf Bewaehrung bin ich gleich gestellt wie ein Vergewaltiger, ein Bankraeuber oder Schlaeger. Wegen zwei mal 65 Euro zu kurz!
Ich musste das Urteil uebersetzen lassen, weil ja im Record nicht drin steht was ich so dolles gemacht habe. Der Beamte am Telefon erklaerte mir, dass das so in Kanada nie gehandhabt wuerde. "Man muss auch sehen ob derjenige Leistungsfaehig ist." In DE wird einem immer nur vorgehalten, was man verdienen koennte wenn......
Das tolle war damals am Gericht, dass das Urteil schon ausgedruckt auf meinem Platz lag als ich in den Gerichtssaal kam. Verurteilung ohne Anhoerung. Hatte man damals schon im 3. Reich. Das waren die Schnellgerichte. Beschwerde dagegen erhob ich nicht. A) Hatte ich gar kein Geld. (Gerichts- und Verwaltungsgebuehren uebernahm der Staat wegen Mittellosigkeit) fuern Anwalt und B) mag ich meine Ruhe. Und nein. Das ist keine Raeubergeschichte. Als kleine Anmerkung: Zur gleichen Zeit wurden in Worms ein Totschlaeger und zwei Vergewaltiger freigelassen, weil die Behoerden die Fristen nicht einhalten konnten. Da hatten also drei meiner "Kollegen" mehr Glueck, weil sich das Gericht mit mir befasste und ueberlastet war.
Das Jugendamt schrieb mir letztes Jahr. Ich faxte denen mein T4 und es war erledigt. Da ja Deutsches Recht zaehlt. Und der canadische Dollar so schlecht steht gegenueber dem Euro.