dies ist mehr ein Frage an Schweizer in diesem Forum die bereits Ihren CH Führerschein in einen kanadischen getauscht haben (oder jeden der natürlich was darüber weiss).
Wollte heute meinen CH FS endlich in einen SK FS umtauschen. Als ich bei SGI war haben Sie dann nach einem drivers abstract verlangt. Hatte ich natürlich nicht.
Was wird da genau verlangt und woher bekomm ich es? Ist dies eine Bestätigung der Versicherung? Wenn ja, was müssten die Schreiben und wurde dies bei euch auf Englisch ausgefertigt? Ich war zuletzt bei der Basler Versicherung.
Wäre froh um einige Infos wie das bei euch gelaufen ist.
ich denke auch dass was wie das Flensburger Register gemeint ist, aber wie der vorige Poster bereits erwähnt hat, das gibt's in dem Sinn in der Schweiz nicht. Und da in der Schweiz kein zentrales Bussenregister besteht (es gibt wohl ein zentrales Strafregister, aber da kommen Bussen meines Wissens erst bei hohen/sehr hohen Vergehen rein, ich meinte sogar nur wenn Verurteilungen stattgefunden haben, da bin ich aber nicht 100% sicher) kann ich da auch nichts rausziehen. Verzwickt.
... das sind nur Definitionen (BFS= Bundesamt für Statisik) und hilft dir vermutlich nicht weiter.
Ich weiss aber auch nicht genau was sie da von Dir in Canada verlangen, hoffe es kann Dir das jemand vor Ort sagen.
Zu den Registern folgendes, bzw. es gibt da verschiedene: - Strafregister; bei ganz "schlimmen" Taten, dann bist Du vorbestraft, hat aber nicht nur mit Verkehr zu tun. Und vermutlich hättest Du mit einem solchen Eintrag gar nie auswandern können... - Register für Administrativmassnahmen des Bundes (ADMAS), siehe: http://www.admin.ch/ch/d/as/2000/2800.pdf . Hier werden schwere Verkehrsvergehen für min. 10 Jahre festgehalten. Z.B. bei Fahrausweisentzug, Administrativverfahren usw. -> unter http://www.admin.ch findest Du sicher weitere Angaben. - und dann gibt es noch so ein "halbgeheimes" Register für Bussen, glaube neu ab 250.-, früher 80.- Franken. Das wird soviel ich weiss bei den Kantonen geführt. Hab aber auf die schnelle nichts gefunden. Ich weiss nur, dass wird immer gezückt wenn Du wegen einem Verkehrs-Vergehen vor Gericht musst und kann Dir dort zum Verhängnis werden, wenn z.B. darüber entschieden wird ob Dir der FZ-Ausweis nun wirklich entzogen werden soll. Was folgt ist dann der Eintrag im ADMAS. Och ist das kompliziert..., aber ich weiss dass, weil ich vor Jahren mal da einen Eintrag hatte, nun ist meine Weste aber wieder weiss
Der Name dieses Registers kommt mir nicht mehr in den Sinn. Gehe dem mal nach und wenn ichs rausfinde melde ich mich wieder.
Wenn die Provinz (z.B. Ontario, BC, Alberta, Sk, ..) den schweizerischen Ausweis anerkennt, dann einfach umtauschen, Utilitybill mit Deiner Adresse zeigen, allenfalls Sehtest absolvieren und Gebühr zahlen. Das war bei mir der Fall, kann mich nicht erinnern, hier (in Ontario) irgendeinen Registerauszug habe zeigen zu müssen.
Vielleicht kennt der Schalterbeamte das Abkommen nicht? Denn, wie ich folgenden Wortlaut unter
- brauchst Du keine Prüfungstests zu machen - bekommst Du den vollwertigen CH-Ersatz in Saskatchewan - brauchst nicht recht zu fertigen, wie lange Du schon fährst (ich glaub, darauf wollten die Beamten mit ihrem drivers abstract hinaus)
was du vermutlich benötigst, ist der auszug aller relevanten strafen, welche du als verkehrsteilnehmer allenfalls begangen hast. das kannst du beim strassenverkehrsamt des kantons anfordern, wo du zuletzt gewohnt hast, oder allenfalls wohnst.
das heisst ADMAS -03 register
in diesem register sind ausweisentzüge festgehalten, mit dauer ect. auch sind codes darin enthalten, welche auch behörden im ausland interpretieren können. gegen eine gebühr, vorweisen deiner identität, wird dieser registerauszug zugestellt. eigentlich keine grosse sache.
Läck mir, jetz han ich 36ig johr in dr Schwiiz gwohnt und no nie vo däm register ghört. (Sorry, aber der musste sein).
Ich hab nochmals den Wortlaut von SGI auf deren Webseite gelesen. Es scheint bei dem Drivers Abstract effektiv darum zu gehen zu bescheinigen dass der Führerausweis mehr als 2 Jahre ausgestellt war da man sonst als Neulenker eingestuft wird. Da wir in der Schweiz das Prüfungsdatum auf den Fahrausweisen haben müsste dies ja eigentlich genügen. Eine Uebersetzung zu den einzelnen Punkten im Fahrausweis gibt von ASTRA auch Online, also sollte dem Umtausch nichts mehr im Wege stehe (ausser die Schalterbeamtin von SGI) mal gucken was sie diesmal will.
Ich au nöd. Has au no nie bruucht, no nie ghört devo. Frog doch dä in SK, was er eigentlich will und wieso das er s bruucht? Langt das Abkomme nöd um eifach e noie Uswiis in SK über zcho?
Da bin ich gepannt was bei der Motorfahrzeugkontrolle oder in SK herauskommt. Berichte bitte.
Yup, melde wie es ausgegangen ist. War zu aufgeregt als dass ich dies beim ersten mal so verstanden hätte, aber dank euren Posts hab ich mir dies nochmals richtig zu Gemüte geführt. Wie gesagt, werde Posten wie dies ausgeht.
nur einen ch-ausweis vorzeigen, heisst noch lange nicht, dass man auch die fahrerlaubnis offiziel hat... nur das admas register gibt darüber auskunft, ob jemand wirklich im besitz eines ausweises , respektive fahrberechtigt ist... ich glaube, dass die polizei bei kontrollen, dort in diesem computersystem rückfragen, ob der kontrollierte fahrer fahrberechtigt ist.
den fahrzeugausweis kann man ja auch verlieren (offiziel... ), ein duplikat bestellen (keine grosse sache..), und schon hat man 2 ausweise. sollte einem mal wirklich der ausweis entzogen werden, gibt man den "neuen" ausweis der behörde ab. den alten ausweis kann man dann eventuell in canada wieder gut gebrauchen, und ihn gleich gegen einen canadischen eintauschen, obwohl man im heimatland unter umständen für längere zeit nicht mehr fahrberechtigt ist...
ein auszug aus dem ADMAS verhindert solche spielchen
dies ist mehr ein Frage an Schweizer in diesem Forum die bereits Ihren CH Führerschein in einen kanadischen getauscht haben (oder jeden der natürlich was darüber weiss).
Wollte heute meinen CH FS endlich in einen SK FS umtauschen. Als ich bei SGI war haben Sie dann nach einem drivers abstract verlangt. Hatte ich natürlich nicht.
Was wird da genau verlangt und woher bekomm ich es? Ist dies eine Bestätigung der Versicherung? Wenn ja, was müssten die Schreiben und wurde dies bei euch auf Englisch ausgefertigt? Ich war zuletzt bei der Basler Versicherung.
Wäre froh um einige Infos wie das bei euch gelaufen ist.
Danke und Grüsse - Stefan
Hallo
darf ich mal was ganz dummes Fragen, warum gehst Du nicht einfach nochmal zu diesem Schalter und fragst einfach was genau das sein soll, denn dann hättest Du einen Anhaltspunkt wonach Du fragen musst auf dem zuständigen Amt ind er Schweiz.
Navigator, das ist grundsätzlich schon das richtige vorgehen. Nur nützt Dir das nichts, wenn die Behörde in SK nach einen Registerauszug fragt, von dem Du unter umständen nicht mal weisst, dass es sowas (in der Schweiz) gibt.
Es gibt bei uns so eine Eigenheit, die heisst Verschwiegenheit. Wir hatten auch mal eine Fichen-Affäre. Da sind nachher diverse Register in der Schweiz aufgeflogen, wo niemand etwas davon gewusst hatte. So ist es auch mit diesem "Verkehrssünden-Register". Erst mit diesem ADMAS wird das langsam offiziell. Das wissen auch heute noch viele nicht. Und früher (vor mehr als 10 Jahren) wusste das fast niemand, deshalb schrieb ich auch "halbgeheim". Ich hab das in meinem Fall auch nur per Zufall erfahren. Daher kann ich die Frage von steff absolut nachvollziehen.
@openroad: Gibt es da nicht noch ein Bussenregister (ab 250.-?) in den Kantonen? Oder ist das heute alles im ADMAS erfasst und erst ab schweren vergehen wie FZ-Ausweisentzug?
Zitat von SwissCanadianNavigator, das ist grundsätzlich schon das richtige vorgehen. Nur nützt Dir das nichts, wenn die Behörde in SK nach einen Registerauszug fragt, von dem Du unter umständen nicht mal weisst, dass es sowas (in der Schweiz) gibt.
Es gibt bei uns so eine Eigenheit, die heisst Verschwiegenheit. Wir hatten auch mal eine Fichen-Affäre. Da sind nachher diverse Register in der Schweiz aufgeflogen, wo niemand etwas davon gewusst hatte. So ist es auch mit diesem "Verkehrssünden-Register". Erst mit diesem ADMAS wird das langsam offiziell. Das wissen auch heute noch viele nicht. Und früher (vor mehr als 10 Jahren) wusste das fast niemand, deshalb schrieb ich auch "halbgeheim". Ich hab das in meinem Fall auch nur per Zufall erfahren. Daher kann ich die Frage von steff absolut nachvollziehen.
@openroad: Gibt es da nicht noch ein Bussenregister (ab 250.-?) in den Kantonen? Oder ist das heute alles im ADMAS erfasst und erst ab schweren vergehen wie FZ-Ausweisentzug?
Gruss Nick
Hallo
nur zu meinem Verständniss, da werden als von Schweizer Bürgern Daten gesammelt und eigentlich weis keiner wer, was, wo sammelt. Versteh ich das richtig?
strafregisterauszug zeigt vorstrafen (gefängniss usw.) admas auszug zeigt vor allem ausweisentzüge und deren dauer an. es sind aber noch andere codes in solch einem auszug, welche man selber nicht interpretieren kann, mag sein, dass dort auch bussen, welche eine gewisse höhe ueberschreiten, auch notiert sind... big brother is watchin you
strafregister und admas auszug sind jedoch ohne probleme zu erhalten, und genügen für alle benötigten unterlagen für behördengänge... falls danach gefragt wird. ich musste diese unterlagen besorgen, für die anstellung als lkw-fahrer in canada. nach mehr wurde nicht gefragt, gehe daher davon aus, dass dies die einzigen register sind, welche zugänglich sind. es ist aber nicht auszuschliessen, dass noch andere solche register vorhanden sind, die fichen-affäre welche die schweiz vor jahren hat,, lässt grüssen