Will mich mal kurz vorstellen. Ich bin 42 Jahre alt und lebe in der Nähe von Nürnberg. Kanada habe ich 2 mal besucht, genauer gesagt, ich habe einen langjährigen Bekannten, der in Fort McMurray, übrigens, eine grässliche Gegend, Bitterfeld in den 70ern, war dagegen ein Erholungspark, besucht, der seit kurzem arbeitslos geworden ist, der mittlerweile bis zu den Ohren in der Sch..... steckt und er, sowie eine Reihe seiner Arbeitskollegen, wieder zurück nach Deutschland gehen wollen. Dazu hätte ich jetzt mal eine Frage:
Ich habe gesehen, dass es eine ganze Reihe Auswanderbücher, Leitfaden zur Einwanderung nach Kanada gibt. Weiss vielleicht jemand hier im Forum, ob es auch Leitfaden zur Rückreise nach Deutschland gibt, Wiederintregation ins deutsche Sozialsystem u.s.w. ??
Zitatlangjährigen Bekannten, der in Fort McMurray........
der mittlerweile bis zu den Ohren in der Sch..... steckt
coffee bean
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Hallo @ maxim wo hast du die Antwort reingesetzt ?
@gummiwolf also ich denke der erste Weg in Deutschland auf das Einwohnermeldeamt und dann Arbeitsamt. Harz IV beantragen steht doch jedem zu !!!! Wenigstens ein wenig Geld fürn Anfang besser als nichts.
Deine Bekannten sollten sobald sie in D angekommen sind, sich schnellstens eine Meldeadresse besorgen und sei es nur pro forma. Ohne eine aktuelle Meldeadresse kann es immer zu Zustaendigkeitskaempfen zwischen den Behoerden kommen. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) a.k.a Harz IV steht dann jedem der zwischen 15-65 Jahre und in D arbeitfaehig ist zu. Regelsatz ist 365 Euro + angemessene Miete und Heizung. Ohne Meldeadresse wird man oft als Obdachloser behandelt. d.h. man muss quasi taeglich/woechentlich seine Saetze abholen oder es wird verlangt dass man in ein Uebergangswohnheim geht.
Unbedingt alle Bankunterlagen aus der alten Heimat mitbringen. Der erwerbsfaehige Hilfesuchende (EHB) muss seine Hilfsbeduerftigkeit nachweisen koennen. Die lokale Arbeitsgemeinschaft (ARGE) meistens Jobcenter genannt, die fuer ALG II zustaendig ist ... nicht die Argentur fuer Arbeit (frueher Arbeitsamt) ... nimmt erstmal an das durch Verkauf von Auto und Moebeln oder sogar Haus in der alten Heimat noch Geld da ist. Kuendigungen, Mahnungen usw alles mitnehmen ... alle Dokumente die auch nur ansatzweise die schlechten Lebensumstaende vor der Rueckkehr belegen koennen.
Sollten Deine Bekannten laenger als 5 Jahre nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse in D eingezahlt haben, werden sie wohl groesste Schwierigkeiten haben wieder in eine solche zu kommen. Die Privaten muessen zwar jetzt auch einen "Billigtarif" anbieten der gleich denen der Gesetzlichen ist ... die Privaten muessen theoretisch diese Kunden auch annehmen ... kann aber ein Spiessrutenlauf werden.
Sollten Deine Bekannten laenger als 5 Jahre nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse in D eingezahlt haben, werden sie wohl groesste Schwierigkeiten haben wieder in eine solche zu kommen. Die Privaten muessen zwar jetzt auch einen "Billigtarif" anbieten der gleich denen der Gesetzlichen ist ... die Privaten muessen theoretisch diese Kunden auch annehmen ... kann aber ein Spiessrutenlauf werden.
Viel Glueck !![/quote]
Das stimmt so nicht gesetzliche Krankenkassen sind mitleirweile verpflichtet jeden zu nehmen. und egal ob ALG I oder II sprich harz IV ist das selbe gebäude
Nun seit dem 01.01.09 ist eine weitere Stufe der Gesundsheitsreform in kraft getreten. Es gibt nun einen 15,5% Basissatz bei allen PKV und GKV und theoretisch eine Wahlfreiheit bzw eine Verpflichtung jeden Kunden anzunehmen. Dies soll u.a. dazu fuehren, dass alle KV eine aehnliche Kundenstruktur erhalten. Die GKV haben in der Vergangenheit immer argumentiert, dass sie nicht so Kosteneffizient arbeiten koennen da sie ja immer alle schwierigen Faelle auffangen mussten.
Nun muessen die PKV auch jeden nehmen zu einen guenstigen Basissatz, da ja nun auch eine KV Pflicht in D besteht. GKV koennen allerdings nun auch Bedingungen an Neukunden stellen bzw ihre bestehenden besser durchsetzen. Hoert sich erstmal unlogisch an .. Verpflichtung kontra Bedingungen .. aber so ist das manchmal.
Der alte Trick .. Selbststaendig .. dann leider pleite ... keine GKV ... mal kurz Harz4 ... dann muss dich die GKV nehmen ... laeuft leider nicht mehr. Klar, Ausnahmen sind immer moeglich. Leider wird dies auch fuer Rueckwanderer gelten die laenger als 5 Jahre weg waren.
Hallo ! Vielen Dank für die zahlreichen und auch hilfreiche Hinweise.
Im Falle meines Bekannten, ist es weniger das Problem, die Kosten für den Rückflug zusammenzubekommen, vielmehr wird es das Problem der Reintregation ins deutsche Sozialsystem sein, Krankenversicherung u.s.w., da seine Abwesendheit aus Deutschland mittlerweile schon länger als 6 Jahre andauert.
Es war doch aber so, dass die KV einen (auch ohne Anwartschaftversicherung) wieder aufnehmen musste. So war die Aenderung in 2007. Und nun soll das also 2009 wieder geaendert worden sein.
Es ist so das du wenn du privat Krankenversichert* bist , weil selbstständig, Grossverdiener oder warum auch immer und dann Leistungen vom Amt beantragst, entweder eine Freistellung von einer gesetzlichen KV brauchst, wenn Sie dir die nicht geben - weil du irgendwann mal in deinem Leben selbst in einer gesetzlichen KV warst nehmen die dich - weil sie das seit letzter Reform müssen.
*selbst wenn es der BILLIGTARIF ist ist es eine private KV und da gilt dann - die Freistellung!