Hallo Leute, wir sind hier in Manitoba nur zur Autopac gegangen, haben unseren deutschen Führerschein abgegeben und die Manitoba drivers license bekommen. Ohne Übersetzung oder Beglaubigung. Viele Grüße Sabine
kann mir bitte jemand sagen wie es sich in Alberta verhält, wenn man die 3 Monats Frist zum Umtauschen des EU Führerscheins verpennt hat? Dann muss man doch nicht allen ernstes einen Neuen machen, oder? Dumm ist halt das man den Kanadischen braucht um ein Auto anzumelden...
Würde auch ein 2-wöchiger DE Aufenthalt genügen um die 3 Monate zu erneuern?
Ok, nachdem ich jetzt weiss, dass ich eine beglaubigte Übersetzung vom Führerschein benötige:
.... Meine nächste Frage an die Experten
WO kann ich hier in GER eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen? Führerscheinstelle hat mich zum ADAC geschickt und die fühlen sich nur für Übersetzung INS und nicht AUS DEM Deutschen zuständig (... und haben mich wieder an die Führerscheinstelle verwiesen)
Ach jaaaa, aber ich bin mir sicher, wenigstens ihr könnt mir helfen... Ihr seid wirklich meine Rettung.
Manche Fragen klingen so einfach und dennoch fühlt man sich wie "Kall Napp", wenn sie einem keiner beantworten kann.
On July 17, 2006, changes came into effect regarding residency requirements for Alberta driver’s licences, identification cards and vehicle registrations. In order to obtain an Alberta driver’s licence or identification card, you must provide proof that you are lawfully entitled to be in Canada and that you are an Alberta resident. If you are new to Alberta, you must register your vehicle(s) and obtain an Alberta driver’s licence within 90 days of moving to the province. If you are a new resident in Alberta, you must register your vehicle(s) and obtain an Alberta driver’s licence within 90 days of moving to the province, regardless of whether you travel outside Alberta during those 90 days.
If you are working in Alberta but have your residence outside the province, you may continue to use the valid registration and plates from your home jurisdiction as long as your vehicle is a non-commercial vehicle and has valid insurance.
If you are visiting Alberta, you may use your valid registration and plates (with valid insurance) from your home jurisdiction as long as you have a legitimate residence there and do not take up residency in Alberta. However, you must obtain Alberta registration if your vehicle has been in Alberta for a total of 183 days or more in a calendar year.
If you are staying in Alberta as a full time student or you are working here as part of a co-op program of study, you may use your valid registration and licence plates from your home jurisdiction. You must also have valid insurance and the registration must be in your name. You can obtain further information from any Registry Agent office.
Heißt das jetzt, das wenn man diese 90 Tage verpasst hat wars das und man muss alles neu machen? D.h. es bringt auch nichts aus- und wieder einzureisen?
Fahrerlaubnis entzochen wechen dem Alkohohl wat mache die denn dann in Kanada. Muss ig denn erst mo wieder noch Daitschland ne MPU moche so weiter hi u her geigge bis i des Scheissding wiederhob?
Zitat von ca_2006 Was meines Wissens auch reicht ist ein internationaler Führerschein, den man auf der entsprechenden Fahrerlaubnis-Behörde für 16 Euro erhalten kann.
moin moin,
Dazu benötigst du aber den Plastik FS !! Ohne den Plastik kein Internationaler.
soweit ich weiss, muss man doch angeben ob man vorbestraft ist oder nicht. Lt dem Gesetzt ist man vorbestraft wenn man mehr als 100 Tagessätze bekommen hat. Erst dann wird auch ein Antrag im Pol.-Führungszeugnis gemacht. D.h die Frage könnte sein, wieviel hat die der Richter aufgebrummt!? Sinds mehr oder weniger als 100 Tage?
...mal davon ausgegangen es steht nix im Führungszeugnis, dh man ist nicht vorbestraft nach deutschem Gesetz.
In der Flensburgerkartei steht es drin, klar. Aber die Abschrift von dieser benötigt man ja höchstens um ein Auto günstig zu versichern, oder?
Aber wie ist das dann in Ca? Visa wurde erteilt (Führungszeugnis) und die Führerscheinstelle in Ca will ja auch nur den FS, die beglaubigte Übersetzung und den Pass sehen. Oder?
Somit bleibt der vorübergehende Fahrerlaubnisentzug in De ja ohne Folgen.