Hallöle, erbitte alle Tipps und Ratschläge die ihr habt. War schon auf der Seite der Canad. Botschaft konnte aber zum einwandern für unseren "speziellen" Fall keine Antwort finden.
Ich, Frührentner 52 J. möchte mit meiner Frau (40) und ihren Kindern aus 1. Ehe (15) nach Kanada einwandern. Die Kids möchten aus eigenem Wunsch mit uns, sie leben seit JAHREN bei uns, der Kindsvater hat auch hälftiges Sorgerecht. Welche Formalitäten sind erforderlich? Und vor allem als was kann ich einwandern. Möchte in BC Haus kaufen und dort mit der Family leben, evtl. Bed& Breakfast anbieten. DANKE
Es gibt da fuer Euch keine spezielle Regelung. Ihr koennt entweder als Skilled Worker einwandern, dazu braucht Ihr, wie jeder andere, 67 Punkte. Als Rentner ist das natuerlich nicht einfach. Canada sieht Rentner nicht gerne, einfach weil man resourcen benutzt fuer die man nie einbezahlt hat.
Die andere Moeglichkeit ist ein Geschaeft zu gruenden, einen Mindestbetrag zu investieren und Arbeitsplaetze hier zu erschaffen. Die Details gibt es auf der Seite der Botschaft nachzulesen.
....als Ergänzung zu den Ausführungen von "mas".... der Kindesvater muss eine schriftliche, vom Notar beglaubigte Einverständniserklärung abgeben, dass die minderjährigen Kinder Deutschland verlassen dürfen!
wie sieht es denn mit Deiner Frau aus, könnte sie nicht den PR Antrag unter skilled worker stellen? Is nur so eine Idee. Kenne ja ihren Werdegang nicht. Zumindestens würde sie noch die volle Punktzahl für das Alter bekommen.
Zitat von masDie andere Moeglichkeit ist ein Geschaeft zu gruenden, einen Mindestbetrag zu investieren und Arbeitsplaetze hier zu erschaffen. Die Details gibt es auf der Seite der Botschaft nachzulesen.
Allerdings qualifiziert man sich mit dem Kauf oder dem Bau eines B&B in der Regel nicht fuer ein Visum als Geschaeftseinwanderer.
zuerst einmal: VIELEN HERZLICHEN DANK für eure guten Iddeen und Rückantworten. Echt super. Danke! Also zu meiner Frau (40): Gelernt hat sie Industriefachwirt in einer grossen Chemiefirma in Deutschland und 10 Jahre dort gearbeitet. Dann nach Geburt der Kinder neuen Beruf aus Gesundheitspädagogin, Übungsleiterin Breitensport, Walking-Master-Trainer, Rückenschullehrerin und nach freiberuflicher Tätigkeit seit fast 10 Jahren selbständig mit eigenem Unternehmen, Sprache und Schrift in englisch gut, in franz. ebenso. Wie stehen also die Chancen? Und vor allem aber welche Auflagen werden ihr dann in Kanada gemacht, muss sie sich bei einem Canad. Arbeitgeber einstellen lassen und einen Job suchen oder kann ich mich dort selbständig machen und sie einstellen? Danke im voraus
Zitat von daisi66Also zu meiner Frau (40): Gelernt hat sie Industriefachwirt in einer grossen Chemiefirma in Deutschland und 10 Jahre dort gearbeitet. Dann nach Geburt der Kinder neuen Beruf aus Gesundheitspädagogin, Übungsleiterin Breitensport, Walking-Master-Trainer, Rückenschullehrerin und nach freiberuflicher Tätigkeit seit fast 10 Jahren selbständig mit eigenem Unternehmen, Sprache und Schrift in englisch gut, in franz. ebenso. Wie stehen also die Chancen? Und vor allem aber welche Auflagen werden ihr dann in Kanada gemacht, muss sie sich bei einem Canad. Arbeitgeber einstellen lassen und einen Job suchen oder kann ich mich dort selbständig machen und sie einstellen?
Schau Dir mal meinen Beitrag und die darin enthaltenen Links im Thread "Leben, Lernen & Arbeiten in Kanada" -> "Arbeitnehmer o. Arbeitgeber" an.
Wenn Deine Frau seit 10 Jahren mit eigenem Unternehmen selbstaendig ist, kann Sie u. U. ein Einwanderungsvisum als Unternehmerin erhalten (der Betrieb in Deutschland muss eine gewisse Groessenordnung haben und Ihr muesst mindestens $300.000 Eigenkapital nachweisen koennen).
Du kannst nur dann die Einwanderung als Unternehmer beantragen, wenn Du die genannten Voraussetzungen selber erfuellst. Wenn Du ein Visum als Geschaeftseinwanderer erhaeltst, darfst Du Deine Frau NUR DANN einstellen, wenn Du ausserdem fuer mindestens ein Jahr einen nicht zur Familie gehoerenden Kanadier oder landed immigrant vollzeit oder die entsprechende Zahl Teilzeitbeschaeftigter einstellst.
Wenn Du oder Deine Frau sich jedoch als 'skilled worker" qualifizierst, dann koennt Ihr in Kanada machen was Ihr wollt - auch Euch selbstaendig machen und Euch gegenseitig einstellen, weil dann die Auflagen, die an ein Business Immigration Visum geknuepft werden fuer Euch nicht gelten.
Und vergesst nicht den Hinweis von Squirrel hinsichtlich des Kindes aus erster Ehe. Das koennte das groessere Problem sein.
Zitat von squirrel... der Kindesvater muss eine schriftliche, vom Notar beglaubigte Einverständniserklärung abgeben, dass die minderjährigen Kinder Deutschland verlassen dürfen!
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe und die guten Infos. Werden dann über meine Frau den Skilled Worker Antrag stellen. Liebe Gruesse und nochmals DANKE