ich spiele mit dem Gedanken im Sommer für etwa ein Jahr, eher etwas weniger, nach Kanada, zu meinen Verwandten zu ziehen. Meine Tante lebt mit ihrem Onkel in Kitchener, sie haben ein Haus dort, mein Onkel hat eine feste Arbeit, sie sind beide um die 60.
Zusätzlich beziehe ich noch Kindergeld, ich bin 19. Ich mache gerade mein letztes Jahr auf einem Fachgymasium und wollte vor dem Studium nochmal ins Ausland, weil es möglicherweise auch die letzte Chance ist.
Also in Kürze: Ich könnte bei meinen Verwandeten im Haus leben, es steht mir etwa 400€ im Monat zur Verfügung, ich würde mir natürlich Arbeit suchen, evtl. im Supermarket oder ähnliches. (Ich weiß noch nicht so genau.)
Nun wollte ich wissen, wie bei gegebener Situation die Chancen stehen, dass ich ein Visum bekomme (Brauch ich doch?) also die Aufhenthaltsgenehmigung. Und muss ich mir die Arbeit von Deutschland aus suchen, oder kann ich da mit der Jobsuche beginnen?
Da sind einige Loecher in deinem Plan.Nummer Eins,wenn du in kanada lebst,bekommst du kein Kindergeld mehr,da dein Wohnsitz nicht Deutschland ist. Nummer 2,deine Tante und dein Onkel koennen dich nicht sponsern,da nicht unter 18 Jahren alt bist und sicher noch deine Eltern hast.(Ich geh einfach mal davon aus) Nummer 3,ohne Visa darfst du nicht arbeiten,tust du es dennoch,machst du dich strafbar, In deinem Fall waere ein working holyday visa interessant.Gilt fuer ein jahr und du kannst ueberall arbeiten ohne eine extra LMo(Labour market opinion)einzuholen.Diese Programm ist fuer ein Jahr und ein Jahr only. Deine Verwandtschaft bringt dir nur etwas,in einem PR antrag,weil er dir 5 weitere Punkte bringt.Allerdings sind da einige Punkte vorher zu klaeren.
zu Claudias Ausführungen willich noch folgendes zu bedenken geben. Als Tourist ist es nicht möglich 1 Jahr in Canada zu bleiben, soweit ich weis muss man nach spätestens nach einem halben Jahr wieder ausreisen.
solange Du in D. gemeldet und noch nicht ausgewandert bist, bekommst Du schon noch Kindergeld. Zum Arbeiten brauchst Du wie schon gesagt, ein visum/work permit.
Kannte mal einen, der es irgendwie geschafft hat ein ganzes Jahr hierzubleiben.
Falsch,da er sich abmelden muss,kann er kein Kindergeld mehr empfangen.Er hat seinen Wohnsitz ja nicht in Deutschland wenn er fuer ein Jahr in Kanada ist.Man kann uebrigens eine Verlaengerung des Tourivisa beantragen und kann dann fuer ein Jahr bleiben.Aber er darf nicht arbeiten.
Zitat von schinksDa sind einige Loecher in deinem Plan.Nummer Eins,wenn du in kanada lebst,bekommst du kein Kindergeld mehr,da dein Wohnsitz nicht Deutschland ist. Nummer 2,deine Tante und dein Onkel koennen dich nicht sponsern,da nicht unter 18 Jahren alt bist und sicher noch deine Eltern hast.(Ich geh einfach mal davon aus) Nummer 3,ohne Visa darfst du nicht arbeiten,tust du es dennoch,machst du dich strafbar, In deinem Fall waere ein working holyday visa interessant.Gilt fuer ein jahr und du kannst ueberall arbeiten ohne eine extra LMo(Labour market opinion)einzuholen.Diese Programm ist fuer ein Jahr und ein Jahr only. Deine Verwandtschaft bringt dir nur etwas,in einem PR antrag,weil er dir 5 weitere Punkte bringt.Allerdings sind da einige Punkte vorher zu klaeren.
Mir würde es auch reichen, bzw. möchte ich wahrscheinlich nur 6-8 Monate bleiben. Weil ich mir für den Sommer, aus Deutschland aus, noch einen Studienplatz suchen will.
Also muss ich mir, wie ich am Anfang schon gefragt hatte, eine Arbeit suchen bevor ich ein Visum habe, oder nicht?!
Was ist ein PR-Antrag?
Könnte ich also für 6 Monate so oder so bleiben, als "Tourist"? (So in etwa habe ich das jetzt verstanden)
Unter arbeiten generell verstehe ich nur so Aushilfsjob wie an der Kasse stehen oder derartiges, also keine richtige Arbeit im eigentlichen Sinne. (Falls das weiter hilft)
bewirb dich schnellstmöglich für das working holiday visa http://www.canadainternational.g...6;aspx?lang=deu sobald du es hast kannst bis zum 31.12.2010 nach kanada einreisen und ab einreisetag ist es dann für ein jahr gültig. PR bedeutet Permanent Resident aber so wie ich es verstanden habe willst du ja nich auswandern sondern für ein par monate nach kanada. Zum Kindergeld hat schinks recht. Vergiss das alles mit dem Touristenvisa etc. das macht im deinem Fall gar kein Sinn.
Also am besten noch heute das Führungszeugniss bestellen Anträge für da WHV ausfüllen und schon kannst du im Sommer für ein Jahr nach Kanada.
PS. Die Visas sind begränzt also wirklich beeilen.
als (deutscher)Tourist kannst du 6 Monate in Canada bleiben ohne Visum und deinen Aufenthalt vor Ort verlängern. Kindergeld wird ganz normal weiter gezahlt denn du mußt dich in DE beim Amt ja nicht abmelden. Nachteil, du darfst nicht arbeiten. Wenn du "ohne" Arbeit finanziell klar kommst dann mach´s halt als Tourist...
Ansonsten versuch es über ein "Working Holiday" Programm (Working Holiday=ehemals "Work & Travel" Eine 12 Monate gültige "offene" Arbeitserlaubnis für junge deutsche Staatsangehörige im Alter von 18 bis 35 Jahren).
zu Claudias Ausführungen willich noch folgendes zu bedenken geben. Als Tourist ist es nicht möglich 1 Jahr in Canada zu bleiben, soweit ich weis muss man nach spätestens nach einem halben Jahr wieder ausreisen.
Gruß Pezi
stimmt so nicht, Aufenthalt wird meist verlängert für ein weiteres halbes Jahr (zusammen 1 Jahr), hab ich hier schon irgendwo mal geschrieben. Aus unserem großen Bekanntenkreis kenne ich niemanden, dem das verweigert wurde. Man muss begründen, warum man länger als 6 Monate in Kanada bleiben will.
Man muss es ca. 4-6 Wochen vor Auslauf des Touristenvisums (die erste 6 Monate) beantragen und eine Adresse in Kanada angeben,wohin der Bescheid dann geschickt werden soll (man muss aber dort nicht wohnen, wohin der Bescheid geschickt wird, so hat es Junior gemacht, wenn man z.B. dauernd unterwegs ist, die einfachst Lösung. Man ruft dort immer mal wieder an, ob Post gekommen ist). Der Bescheid kommt oft erst einige Zeit später, also nach den 6 Monaten. Soweit ich mich erinnere, kam der Bescheid ca. 6-7 Wochen später nach Tag X (6 Monate, muss mal nachsehen).
Soweit ich informiert bin, bekommt man Kindergeld, wenn ein Kind / junger Erwachsener in Ausbildung ist. Also wenn man ein Jahr in Kanada oder sonst wo im Ausland ist und keine Ausbildung macht, dann gibt es kein Kindergeld, ganz einfach.
nein, du darfst als tourist nichts null nada arbeiten. wirst du erwischt und man kann es dir nachweisen bekommst du (so hab ich das mal gehört) eine zeitlich begrenzte einreisesperre (5 jahre oder so) und wirst wegen schwarzarbeit angezeigt.
working holiday ist ne super sache, das kostet dich für die fotos, das visum, das führungszeugnis 150 euro, damit kannst du 1 jahr lang arbeiten wo und wie lange du willst. und es ist ab dem tag der einreise für 12 monate gültig, vorrausgesetzt dein reisepass ist es auch.
damit bist fu auf jeden fall auf der sicheren seite.
wohnsitz: hauptwohnsitz kann problemlos in DE bleiben, solange der bezugspunkt gegeben ist (eltern, geschwister, etc.) und man nur temporaer weg ist (z.b. laengerer urlaub), d.h. man plant auch wieder in absehbarer zeit zurueck zu kommen.
arbeiten als tourist: die frage ist, was "arbeiten" bedeutet. hier und da mal dem nachbarn/verwandten das auto waschen, rasen maehen, etc und dafuer ein kleines taschengeld zu bekommen - ist das auch schon arbeit? ist sicherlich hueben wie drueben eine grauzone. grundsaetzlich wuerde ich mich aber auch um ein WT oder aehnlich kuemmern. alternativ vielleicht noch ein study visum (evtl. mit stipendium) oder ein praktikum mit entsprechender permit...
kindergeld: kindergeld bekommt man nur solange man sich in der ausbildung befindet (einschliesslisch praktikum)
Wenn er in Kanada arbeitet, kriegt er kein Kindergeld!
Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden. (Beachten Sie die Übergangsvorschriften)
Wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 8.004,- Euro Einkünfte im Jahr hat.
Zum Einkommen des volljährigen Kindes gehören:
* Zuschüsse nach BaföG (abzgl. einer jährlichen Pauschale), das Bafög-Darlehen bleibt dagegen unberücksichtigt. * Waisenrente * Stipendien * Brutto-Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung * Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (Honorarjobs) (Es können nur Betriebsausgaben, die für die Erwirtschaftung des jeweiligen Honorars notwendig waren, abgesetzt werden: keine Werbungskostenpauschale!)
Ausserdem fragt die Familienkasse nach was man z.Z. macht! Für eine richtige Antwort am besten bei der zuständigen Familienkasse anrufen und nachfragen!