Habe vor demnächst nach Kanada auszuwandern. Etwas Sorgen mache ich mir über den Ablauf der Steuererklärung/die Besteuerung meiner Rente und Betriebsrente. Hier habe ich etwas gefunden http://www.toronto.diplo.de/Vertretung/t...ltersrente.html
was ich allerdings nicht so recht verstehe. Einerseits steht dort man ist verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen, andererseits steht weiter unten, dass man die Rente auch in Kanada versteuern kann. Wer entscheidet das denn? Ist es nun eine muß oder eine kann Bestimmung? Was denn nun? In Kanada sagte man mir ich sei mit Einreise dort unbeschränkt steuerpflichtig, also Rente, Betriebsrente usw. Das ist ja in Ordnung. Nun steht aber das deutsche FA wieder mit auf der Matte... trotz Doppelbesteuerungsabkommen?
Meine Frage: Hat jemand Erfahrung wie das nun praktisch abläuft? Unser FA braucht Monate bis sie die Erklärung bearbeitet haben, Kanada besteht aber auf Abgabe bis 30.4. Right? Wie soll man das zeitlich hinbekommen?
Würde mich über Tipps sehr freuen. Danke - Bernheinz
seine Steuererklärung muss man hier bis zum 30.4. abgegeben haben da hast du vollkommen recht. Zu der Versteuerung der beidigen Renten kann ich dir auch nicht genaues sagen,hast du ein Steuerbüro was dir da evtl.weiterhelfen kann in ca..!!
wie das mit der Steuer läuft weiß ich leider nicht, aber sicherlich ein anderer. Ich würd gern wissen, mit welchem Visum Du nach Kanada gehen wirst
Mit dem was was mir das Immigration Office in den Pass geklebt hat
Ich bin Hellseher, aber leider hat meine Kristallkugel gerade Pause. Was hat er Dir denn reingeklebt, oder ist das ein Staatsgeheimnis?
Erzi, wer dies war weiß ich nicht, aber... Wir haben im Dez 09 den Antrag in Kanada gestellt auf: Sponsoring durch meine kanad. Ehefrau Daueraufenthaltserlaubnis (PR) für mich Der Antrag meiner Ehefrau wurde nach etwa 14 Tagen genehmigt, unsere kompl. Unterlagen dann nach Berlin geschickt. Nach etwa weiteren 14 Tagen wurde mein Pass angefordert, dieser kam dann nach weiteren 14 Tagen mit Visum zurück: IM-1 Immigrant steht dort Das hat inkl. Postwege etwa 6 Wochen gedauert.
Bin noch kein Rentner, aber Rente = Einkommen = Steuern bezahlen.
Q. Must I report and/or pay tax on pension income I receive from my country of birth? – Bruna, Vaughan A. Residents of Canada must report all worldwide income. Foreign pensions over $1,000 are taxed by CRA. Tax Treaty conventions can avoid double taxation. Quelle: http://www.metronews.ca/ottawa/comment/a...gger-a-tax-loss
Zitat von Bernheinz Einerseits steht dort man ist verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen, andererseits steht weiter unten, dass man die Rente auch in Kanada versteuern kann. Wer entscheidet das denn? Ist es nun eine muß oder eine kann Bestimmung? Was denn nun?
Muss Bestimmung Wenn Du in Kanada lebst, dann ist Kanada massgebend und CRA will etwas von Deinen Einkünften. Deutschland ist - was Steuern in D zahlen abbelangt - Kanada egal.
Zitat von Bernheinz In Kanada sagte man mir ich sei mit Einreise dort unbeschränkt steuerpflichtig, also Rente, Betriebsrente usw.
"Weltweites Einkommen" ist das Stichwort. Bei Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen sollte es möglich sein, die im Ausland bezahlten Steuern ganz / bis zu einem gewissen Grad (?) als Steuer-Abzug hier in Kanada geltend machen zu können.
Zitat von AmstaffWas, wenn man das Einkommen in D nicht angibt?
Wie wollen die herausfinden, daß man in D noch Einkommen hat?
Ich lasse mein Einkommen weiterhin auf ein deutsches Konto fließen....
hallo
das ist ganz einfach steuerbetrug wie die sowas rausfinden ? habe auch einige andere gedacht - das findet das finanzamt nie raus , aber ...
hallo Bernheinz
sämtliche einnahmen, die du im laufe des jahres hast - dazu zählt auch die rente - sind zu versteuernde einnahmen.
so ist es nicht nur in kanada - in deutschland ist die rente ja inzwischen auch zu versteuern , wenn man über den steuerfreibetrag kommt.
Also, mir geht es nicht darum Steuern irgendwie am FA in D oder in CA zu vermeiden. Ich gebe meine Einkünfte selbstverständlich an. Was mir unklar ist, wie das Verfahren praktisch abläuft/ablaufen soll. In D, so wird geschrieben, ist die Rente zu versteuern. Das wollen die Kanadier aber auch. Mir ist unklar ob ich nun 2 Steuererklärungen machen muß oder nur eine und wo ich welche machen muß Im ersten Link meines Beitrages steht etwas dazu, ich finde aber die dortige Information des Deutschen Generalkonsulats widersprüchlich. Einmal steht dort verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen.[/size] und weiter unten steht [size=150]dass Leistungen nach deutschen Sozialversicherungsgesetzen, die an eine in Kanada wohnhafte Person gezahlt werden, auch in Kanada versteuert werden können Nur dies ist mein Problem! Einerseits ist man verpflichtet, kann aber auch wohl trotzdem... oder was???
Deutschland legt fest, was in Deutschland versteuert werden MUSS. Kanada legt fest, was in Kanada versteuert werden MUSS.
Meine Interpretation ist die:
Das deutsche 'KANN' an die Adresse Kanadas würde ich jetzt nicht zu eng auslegen. Mit KANN macht Deutschland auf den Umstand aufmerksam, dass womöglich eine Steuer in Kanada anfällt. D will sich nicht zu sehr in Sachen kanadische Steuerpolitik festlegen. KANN ist nicht mehr als ein Hinweis, dass Steuern drüben anfallen können. - Und siehe da, es scheint in Kanada der Fall zu sein (Siehe Link von bc5).
Wie gesagt, dass ist meine Interpretation.
Und damit Du nicht in beiden Ländern den vollen Betrag an Steuern bezahlen musst, scheint man - Doppelbesteuerung sei Dank - einen Anspruch auf Federal foreign tax credit zu haben.
Ich denke, Du füllst eine Steuererklärung an die Adresse Deutschland und eine an die Adresse Kanada aus.