Hallo Gemeinde. Ich habe bereits einiges nachgelesen, komme allerdings nicht so richtig weiter. Darum möchte ich jetzt einmal meinen Fall darstellen, in der Hoffnung, dass ich nicht dahin verurteilt werde, dass ich die Kinder um die es geht, ihrer Mutter stehlen möchte. Dafür ist die Geschichte zu komplex und mein Handel ist auf das Wohl der Kinder und deren Zukunft ausgerichtet.
Hier die Situation: Ich habe mich vor ca. 5 Jahren von meiner damaligen Frau getrennt. Mit ihr habe ich 2 Töchter, die heute 13 1/2 und 15 1/2 Jahre alt sind. Meine Ex-Frau und ich haben geteiltes Sorgerecht, leben tun sie bei meiner Ex-Frau. Ich bin damals aus Deutschland nach Luxemburg gezogen. Gleich vorab. Meine Kinder haben ein ganz tolles Verhältnis mit meiner neuen Frau. Sie verbringen nahezu alle Ferien bei uns und kommen mindestens alle 2 Wochen zu uns nach Luxemburg.
Jetzt haben wir vor mit einem Arbeitsvisum nach Canada (BC) zu gehen und später endgültig überzusiedeln. Meine Töchter haben nun den Wunsch geäußert mit uns zugehen.
Dazu gleich vorab. Ich zahle von Anfang an brav meinen Unterhalt und meine Ex-Frau hat mehrmals, und nicht nur mir gegenüber und auch vor Gericht, die Aussage getroffen, ich könnte jederzeit die Kinder haben. Da wir allerdings einerseits nicht die finanziellen Mittel hatten und andererseits nicht die räumlichen Gegebenheiten hatten, war das bisher nicht möglich. Jetzt habe ich, leider viel zu früh, geerbt und somit die finanziellen Möglichkeiten erhalten diesen Schritt zu tun. Mein Bestreben ist es, meinen Töchtern ein besseres Leben anzubieten. Ein liberaleres Land, eine qualitativ bessere schulische Ausbildung (siehe Pisa) und eine qualitativ bessere Erziehung (die bleibt leider bei der Mutter auf der Strecke). Ebenso kann ich ihnen eine "offenere Denkweise" garantieren, die in dem kleinen Dorf in dem sie jetzt leben, mit der dortigen "familiären Lebensweise" in keinster Weise vorhanden ist. Und, natürlich die Natur.
Nun meine Frage: Ich möchte nochmals daraufhinweisen, dass meine Kinder über alles informiert sind. Wir sprechen und diskutieren sehr viel. Sie sind über die Konsequenzen informiert (Sprache, Schule, Freunde, Freizeit, etc.), sehen das aber im Moment nicht als Problem an, da sie sich sagen: Sprache sprechen wir und in Zukunft immer besser. Schule muss man manchmal wechseln. Freunde findet man auch dort. Und Freizeitmöglichkeiten gibt es auch in Canada. Also sehr pragmatisch.
Sollte ein Gespräch mit meiner Ex-Frau keine positive Entscheidung im Sinne der Kinder ergeben, stellt sich natürlich die Frage welche Schritte ich dann zur Verfügung habe? Wie kann ich durchsetzen, dass die Kinder mit uns kommen können?
Es wäre toll wenn ich hier konstruktive Hilfe erhalten könnte und bedanke mich bereits schon jetzt.
Schoen das ihr ein Arbeitsvisum bekommen habt! Wo soll es den hin? Wann geht es los?
Leider muss ich dir sagen das du deine Maedchen ohne Kooprtation deiner Ex-Frau kaum wirst mitnehmen koennen! Selbst wenn du das Alleinige Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht haettest duerftest du das nicht da deine Frau immer noch ein Umgangsrecht haette!
Also wenn deine Ex-Frau nicht zustimmt kannst du das vergessen.
Versuche ihr zu erklaeren was dies fuer eine Chance fuer die Beiden waere! Die Kinder koennten Ferien in Deutschland machen. Sie koennte euch besuchen...
Beide Kinder sind alt genug und koennen mitbestimmen bei welchem Elternteil sie leben duerfen.Deine Ex kann aber dennoch auf regelmaessige Besuche Pochen und das ist nun mal nicht so einfach wenn ein Elternteil in Kanada und das andere in DEUtschland lebt.also ohne Zustimmung geht gar nichts.
sorry hab da einen Fehler drin gehabt,sie koennen mitbestimmen nicht selber bestimmen
Dachte kids ab 12 duerfen selbst entschieden mit wem sie leben moechten, dem ist anscheinend nicht so. Informiere Dich am besten in einem Jura Forum oder bei m Jugendamt
versuche doch erst mal als ersten Schritt, mit Deiner Frau zu sprechen! Vielleicht musst Du Dir dann gar keine Gedanken über weitere Schritte machen!
Bei mir ist es umgekehrt, die Kinder leben bei mir, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und mein Exmann hat eingewilligt, dass ich die Kinder mitnehmen kann, weil diese es möchten. Natürlich ist das nicht leicht. Mein Exmann musste notariell bescheinigt ein Schreiben vorlegen, dass er damit einverstanden ist. Wir haben PR bekommen
Ein nettes HALLO an alle die mir geantwortet haben und hoffentlich noch antworten werden.
Vielen Dank fuer eure Antworten. Ihr helft mir damit sehr.
Das Einzige woran ich denke, ist das Wohl meiner Kinder. Meine Kinder wissen Bescheid, dass es dieses Forum gibt und das ich diese Frage hier "reingestellt" habe. Ihr solltet zudem wissen, dass ich auf der einen Seite natuerlich ein vaterschaftliches Verhaeltnis zu meinen Toechtern habe aber, und das ist sher wichtig fuer mich, auch ein freundschaftliches Verhaeltnis pflege. Ich glaube sagen zu koennen, dass meine Toechter mir 100%ig vertrauen. ((Nein, in diesem Falle heisst nicht glauben heisst nichts wissen) ) Ich moechte das Beste fuer meine Toechter was ich ihnen bieten kann. Nicht nur jetzt, sondern auch auf die Zukunft gesehen.
Deshalb wuerde ich mich freuen, so viel wie moeglich konstruktive Antworten zu erhalten.
Vielen Dank im voraus an alle die sich daran beteiligen.
in dem Artikel geht es darum, ob jemandem dass alleinige Sorgerecht beim Umzug ins Ausland erteilt wird, nicht darum, ob der Elternteil mit dem Kind gehen darf ....
Was im Kern das Gleiche ist und es geht sehrwohl darum, ob ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland darf und dem anderen Elternteil dadurch faktisch das Umgangsrecht nimmt. Einfach mal Handlung und Rechtswirkung genauer betrachten. Der Dame wurde per Gerichtsurteil untersagt mit dem Kind nach Italien gehen zu koennen.
Wenn er schon anzweifelt, dass seine Ex hier zustimmen wird, dann braucht er eine rechtlich einwandfreie Loesung und nicht ein Wischi-Waschi-Zeugs. Ansonsten ist das ohne rechtliche Wuerdigung ganz simpel. Ist die Ex einverstanden, dann genuegt eine schriftliche und beglaubigte Bestaetigung der Ex und es gibt weder mit CIC noch sonst wem Probleme. Gibts dieses nicht, dann ist der Rechtsweg zu bestreiten.
Versuchs mal mit richtig lesen. Kannst aber auch ersatzweise $200 pro Stunde fuer eine Rechtsberatung mit dem gleichen Ergebnis rauswerfen. Lies einfach das gesamte Urteil, wenn du die Pressemitteilung des OLG nicht entsprechend einordnen kannst. Das ganze Urteil und die vollstaendige Begruendung koennen i.d.R. im Justizarchiv nachgelesen werden. Folge einfach dem Link am Ende des Textes.
Wie schon geschrieben, ist der beste und einfachste Weg die Zustimmung deiner Ex-Frau. Verweigert diese die Zustimmung aber, wirst du kaum bis gar keine Chance haben, deine Kinder mitzunehmen. uach ein alleiniges Sorgerecht hilft nicht, da deine Frau auch noch ein Umgangsrecht haette (vergl. Link von AMR). Diese Umgansrecht aberkennen zu lassen ist fast unmoeglich, es sei denn, die Kinder sind in Gegenwart deiner Ex-Frau akkut gefaehrdet, was ja nicht der Fall ist, da sie bei ihr Leben. Da reicht es leider nicht zu sagen "Ihr Erziehungstil passt mir nicht".