Hallo. Ich bin seit einem Jahr mit einem Kanadier verheiratet, habe eineinhalb Jahre mit ihm in Kanada verbracht und bin nun aus gesundheitlichen Gruenden wieder nach Deutschland zurueck. Letzte Woche hat der Arzt festgestellt, dass ich in der 13. Woche schwanger bin. Zurueck nach Kanada moechte ich erstmal nicht, da ich dort keine ausreichende Krankenversicherung habe. Leider habe ich den Nachnamen meines Ehemannes noch nicht angenommen und wuerde aber gerne wollen, dass mein Kind seinen Nachnamen erhaelt und er auch hier in Deutschland anerkannt wird. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Erst mal muss der Vater die Vaterschaft anerkennen , dann nach Kanadischem recht der Name des Kindes geandert werden wenn das Kind in CA auf die Welt kommt. Da Du "Wo gehts hin : Edmonton angeben hast hier der link : http://www.slsedmonton.com/civil/change-of-name/ Soll das Kind wiederrum in DE den Namen des Kanadischen Vater annehmen (ist ja Deutsches Recht wenn Du in DE verbleibst) musst Du die Namensaenderung in DE anerkennen lassen wenn das Kind in CA auf die Welt gekommen ist.
Wird das Kind in Deutschland auf die Welt gekommen ist , muss der Vater in in DE die Vaterschaft anerkennen > dann musst Du Dich an die Deutschen Behoerden wenden.
Hoffe Du bist nicht schon seit 14 Wochen in De und der Vater noch in CA !
Willst du spaeter nur den namen des mannes, oder den deinen behalten, da kannst du dann den anderen namen einfach annulieren. Oder das kind kann es spaeter auch selber machen.
Zitat von coffee beanWarum benutzt du nicht einfach einen bindestrich?
Meier-Harper, weist wohl was ich meine?
Willst du spaeter nur den namen des mannes, oder den deinen behalten, da kannst du dann den anderen namen einfach annulieren. Oder das kind kann es spaeter auch selber machen.
Kann sie ja machen , aendert jedoch nichts an oben genannten procedure.
Da die beiden verheiratet sind bekommt nach deutschen Recht das Kind automatisch den Namen des Vaters. Wenn das Kind also in DE auf die Welt kommt gilt deutsches Recht. Nichts mit Vaterschafts anerkennen lassen. Die beiden sind verheiratet! Wenn das Kind in Kanada auf die Welt kommt gibt es bei verheirateten auch keinerlei Probleme. Kind kann den Namen des Vaters bekommen.
Ich weiß nicht , ob das mit Doppelnamen bzw. automatisch Name des Vaters (noch? oder wieder?) geht...
Denn: Als wir 1998 in DE geheiratet haben, wollte ich aus beruflichen Gründen erst einmal einen Doppelnamen führen. Von der Standesbeamtin wurde mir gesagt, daß das Namensrecht geändert wurde und dies nicht mehr so ohne Weiteres möglich sei. Bei der Eheschliessung muss man sich auf EINEN FAMILIENnamen einigen (das war bei uns der Nachname meines Mannes - kenne aber auch Fälle, die den Mädchennamen der Ehefrau gewählt haben), welcher dann für alle (bd. Ehegatten und alle aus dieser Ehe hervorgehenden Nachkommen) automatisch gilt. Bei Kindern wären also keine Doppelnamen mehr möglich. Der andere Ehegatte (das war in dem Falle folglich ich) darf lediglich seinen alten Namen (also hier: mein Mädchennamen) VORANSTELLEN. Das habe ich damals gemacht und ca 8 Jahre später die VORANSTELLUNG WIDERRUFEN (wie es wohl im Beamtendtsch heißt), was - wenn ich mich recht entsinne - aber nur 1x möglich ist.
ZitatFamilienrecht Soweit sich das Recht auf einen bestimmten Namen nach deutschem Recht beurteilt, sind folgende Regelungen maßgebend. Der Vorname des Kindes wird von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) ausgewählt. Für den Nachnamen gilt: Namenserwerb durch Geburt
Ein neugeborenes Kind erhält als Nachnamen den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB).
Die Eltern können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser wird nach § 1355 BGB amtlich als „Ehename“ bezeichnet. Haben die Eltern keinen solchen Ehenamen definiert, muss unterschieden werden: Steht den Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu, haben die Eltern im gegenseitigen Benehmen den Familiennamen des Kindes gegenüber dem Standesbeamten zu bestimmen, wobei sie den Namen des Vaters oder der Mutter wählen können (§ 1617 Abs. 1 BGB); ein Doppelname, gebildet aus Vater- und Muttername, ist hierbei nicht möglich. Treffen die Eltern binnen eines Monats keine Entscheidung, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht. Die Bestimmung des Familiennamens gilt auch für die weiteren gemeinsamen Kinder, die später geboren werden. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und keinen gemeinsamen Familiennamen mit dem anderen Elternteil, erhält das Kind nach § 1617a Abs. 1 BGB den Namen des Sorgeberechtigten, den dieser zum Zeitpunkt der Geburt führt.
In der Praxis ergeben sich vor allem folgende Fallgruppen:
sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, bekommt das nichteheliche Kind in der Regel den Namen der Mutter, es sei denn, dass beide Eltern für das nichteheliche Kind eine Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB abgegeben haben; haben die Eltern eines ehelich geborenen Kindes, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, keinen gemeinsamen Ehenamen nach § 1355 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmt, legen die Eltern im gegenseitigen Benehmen den Familiennamen des Kindes fest.
Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes unterschiedliche Ehenamen haben, wird dem Kind in der Regel der Ehename der Mutter gegeben.
Zitat von simo80Da die beiden verheiratet sind bekommt nach deutschen Recht das Kind automatisch den Namen des Vaters. Wenn das Kind also in DE auf die Welt kommt gilt deutsches Recht. Nichts mit Vaterschafts anerkennen lassen. Die beiden sind verheiratet! Wenn das Kind in Kanada auf die Welt kommt gibt es bei verheirateten auch keinerlei Probleme. Kind kann den Namen des Vaters bekommen.
Hmm macht mal keine Denkfehler bzw erst mal muss die Ehe nach Deutschen Recht anerkannt sein ? (Aber wir wissen wir nicht WO sie geheiratet haben oder ?).
Angenommer Fall : Frau heiratet im Ausland > heiratet dort nach dem jeweiligem Landesrecht kehrt zurueck nach DE > dann ist die Ehe in DE nicht rechtskraeftig solange sie in DE nicht amtlich eingetragen wurder oder sehe ich da falsch ? So nun ist der Vater im Ausland > Frau Meier bekommt ein Kind und sagt das Kind heisst mit Nachnamen Meier-Smith (mit der Begruendung der Vater heisst mit Nachnamen Smith !?) Geht sicher nicht denke ich mal !? Warum ? Weil die Ehe in DE nicht rechtskraeftig eingetragen wurde.
Ist das Kind aber in CA zur Welt gekommen steht dem Doppelnamen recht wenig im Wege, das kostet $140 oder so in ON. Man kann morgen aufs Amt hier gehen und sagen ich heisse Kermit Frosch > man erhaelt den Namen zahlt eine Gebuehr und fertig > in DE sicher undenkbar. Nach einer heirat kann man das kostenlos innerhalb 3 Monate machen fuer den legalen teil d.h man kann den namen annehmen legal oder assumen d.h er ist nicht legal eingetragen man darf ihn aber benutzen. Im genannten Fall darf sich Frau Meier nun Frau Smith nennen, oder kann sich auch Meier-Smith oder SMith Meier.
kehrt zurueck nach DE > dann ist die Ehe in DE nicht rechtskraeftig solange sie in DE nicht amtlich eingetragen wurder oder sehe ich da falsch ? So nun ist der Vater im Ausland > Frau Meier bekommt ein Kind und sagt das Kind heisst mit Nachnamen Meier-Smith (mit der Begruendung der Vater heisst mit Nachnamen Smith !?) Geht sicher nicht denke ich mal !? Warum ? Weil die Ehe in DE nicht rechtskraeftig eingetragen wurde.
Ja, die Ehe muss erst in Deutschland anerkannt werden.
Mein Sohn ist Kanadier, wir leben in Canada und haben die Ehe hier geschlossen. Er hat den Namen des Vaters. In Deutschland ist unsere Ehe nicht anerkannt.
Mein neuer Reisepass lautet auf meinen neuen Namen. Fragt nicht wie?! Wenn wir also jemals nach Deutschland umziehen, haben wir wohl erstmal Stress!
Zitat von BinelinchenKann man den die Namesaenderung in Kanada von Deutschland aus beantragen? Dann hat die Frau den Nachnamen und das Kind in 9 Monaten auch!
Problem ist nur bis dato : Das kind ist noch nicht da so wie ich das verstanden habe, also ist es noch nicht geboren
Ferner : Wird ein Kind in DE geboren und man gibt an das der Vater Kanadier ist und in CA lebt dann geht das spiel andersrum, das Kind muss erst in CA legalisiert werden bevor es einen oder einen anderen Namen in Kanada bekommen soll.
[...] Ferner : Wird ein Kind in DE geboren und man gibt an das der Vater Kanadier ist und in CA lebt dann geht das spiel andersrum, das Kind muss erst in CA legalisiert werden bevor es einen oder einen anderen Namen in Kanada bekommen soll.
was ist mit "legalisiert" gemeint? liegt es am Geburtsort oder an der Staatsbürgerschaft? denn (soweit ich informiert bin) ist man, wenn man in Kanada geboren wird, Kanadier/in - im Gegensatz dazu ist man nicht "automatisch" Deutsche/r, bloß weil man in DE geboren wurde... oder? wäre interessant zu wissen auch für diejenigen, die im Zuge ihrer Auswanderung den Nachnamen "anpassen" lassen möchten
P.S.: ja, wer will denn nicht Kermit Frosch heißen?!?! aber vermutlich stehen bei so einem (geschützen Marken-)Namen andere Gesetze und Verordnungen im Wege...
Ja, ist schon klar, für die "All Alberta births..."
Meine Frage bezog sich aber auf
Zitat von 0815 [...] Ferner : Wird ein Kind in DE geboren und man gibt an das der Vater Kanadier ist und in CA lebt dann geht das spiel andersrum, das Kind muss erst in CA legalisiert werden bevor es einen oder einen anderen Namen in Kanada bekommen soll.
also die nicht Alberta births. Was ist da dann "legalisieren"? Anmelden (als Kind eines/einer PR)? Im vorliegenden Fall: kan. Staatsbürgerschaft aufgrund Staatsbürgerschaft des Vaters beantragen?
Hatte mal irgendwo gelesen, daß man nur mit kanad. Staatsbürgerschaft den Nachnamen ändern lassen kann (nicht als PR). Deswegen frage ich.
Ja, ist schon klar, für die "All Alberta births..."
Meine Frage bezog sich aber auf
Zitat von 0815 [...] Ferner : Wird ein Kind in DE geboren und man gibt an das der Vater Kanadier ist und in CA lebt dann geht das spiel andersrum, das Kind muss erst in CA legalisiert werden bevor es einen oder einen anderen Namen in Kanada bekommen soll.
also die nicht Alberta births. Was ist da dann "legalisieren"? Anmelden (als Kind eines/einer PR)? Im vorliegenden Fall: kan. Staatsbürgerschaft aufgrund Staatsbürgerschaft des Vaters beantragen?
Hatte mal irgendwo gelesen, daß man nur mit kanad. Staatsbürgerschaft den Nachnamen ändern lassen kann (nicht als PR). Deswegen frage ich.