Mein Bruder ist kanadischer Staatsbürger und bezieht eine deutsche Altersrente, die er seit 2005 in Deutschland versteuern muß. Er ist seit 1996 von seiner Ehefrau geschieden.Somit werden ca. 45 % seiner Rente(Unterhaltszahlung) direkt an seine geschiedene Ex-Frau von Deutschland überwiesen.Er bekommt dagegen logischerweise nur 55 % überwiesen. Was muß er in seiner kanadischen Steuererklärung eintragen ? Den gesamten ´Rentenbetrag = 100 % oder nur die 55%, die er überwiesen bekommt bzw. die ihm zufließen ?
Das kommt ganz darauf an, wann er das erste Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen hat?? Wieviel an seine xFrau abgefuehrt wird, interessiert hier in Kanada KEINEM. Ich war leider bei der erste Gruppe (das Weihnachtsfest war hin, als das Schreiben ein paar Tage davor eintrudelte). Ich muss die Haelfte hier und die andere Haelfte in D versteuern. Fast jeder Taxfritze hier hat das Schreiben von Revnue Canada. Ab einem bestimmten Zeitpunkt kommen jedes Jahr 2 % dazu. Dein Bruder sollte sein Kanadisches Steuerbuero befragen. In D gezahlte Steuern kann man hier absetzen. Wenn Dein Bruder nur CPP und OAS bekommt, dann duerfte er an D keine Steuern abfuehren. Er muss es aber dort beantragen (unbeschraenkt). Ende Mai ist wieder was faellig fuer das Deutsche Finanzamt fuer 2012. Die Formblaetter kann man ausdrucken, oder von Neubrandenburg anfordern. Der/Die Sachbearbeiter / in steht oben im Anschreiben mit der Direkt Telefonnummer. Porto ist zu teuer. Telefonieren ist bei den heutigen Gebuehren billiger. Mein Bearbeiter dort ist sehr nett und geht auf meine Fragen gut ein. Ich bin kein Taxfritze, nur einer, der sich damit beschaeftigt hat. Bei weiteren Fragen vielleicht eine PN schicken!
Hallo, das Thema interessiert mich auch. Rein gefuehlsmaessig sind die Prozente Deiner Exfrau Ihr Einkommen und muss auch von Ihr versteuert werden. Aber ich bin auch kein Fachmann, leider. Flieger vom Kloster hat richtig erwaehnt, das die kanadischen Steuerbehoerden einem die in Deutschland gezahlte Steuer vom Einkommen abziehen, aber den Rest nach kanadischem recht versteuern. Genau dies ist aber fuer mich Doppelbesteuerung und soll eigentlich durch dass Abkommen verhindert werden. Bei Turbotax steht unter Hilfe und entsprechendem Stichwort, das man in line 256 other deductions, Einkommen fuer das man in einem Vertragsstaat Steuern bezahlt hat abziehen kann. Aehnliches stand auch in den Heften der Steuerbehoerde, die man bekommt wenn man das ganze schriftlich einreicht. Ich habe in der Sache Widerspruch eingelegt und warte nun wie sie reagieren. Es ist in jedem Fall sinnvoll sich beraten zu lassen, wobei mein Gegenueber am Telefon dann mit mir den Text des Tax Treaty Canada/Germany zum ersten Mal gelesen hat und auf keine Ahnung hatte. Falls es aehnliche Faelle gibt, waere ich an Infos sehr interessiert.
Nachdem ich die in D gezahlten Steuern hier in Kanada (nach Einspruch usw) durch eine Neubeantragung (einfaches Schreiben) erlredigt hatte, hat mir das Kan. Tax Dep/ die Haelfte zurueck erstattet. Hat ueber 6 Monate gedauert, aber es kam dann doch noch rechtzeitig vor dem Fruehlingserwachen .
Danke für Eure gutgemeinten Ratschläge und Informationen. Inzwischen habe ich mich auch etwas schlauer gemacht. Mein Bruder in Kelowna lebend hat regelmäßig seine bescheidene Rente in Canada bei der CRA gemeldet und versteuert. Das geht auch aus der jährlichen Tax return Summary hervor. Dagen hat er in Deutschland unwissend für seine bescheidene Altersrente keine Steuern gezahlt und wird jetzt rückwirkend bis 2005 von Finanzamt in Neubrandenburg zur Kasse gebeten; es sei denn er kann aufgrund seiner kanadischen Renten OAS und CPP für eine unbeschränkte Steurpflicht optieren. Ansonsten zahlt er ab dem ersten Euro deutsche Rente 25 % Steuer ohne wie ein in Deutschland lebender Rentner ( Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen etc.) absetzen zu können. Das ist nach meiner Meinung nach diskriminierend ! Dazu meine Frage: Wie kann mein Bruder, sollte er für die Jahre ab 2005 in Deutschland Steurn nachzahlen müssen, diese auch rückwirkend bei der CRA(Canada Revenue Agency)aufgrund des bestehenden Doppelsteuerabkommens geltend machen ??
Einfach in Kanada bei dem dortigen Finanzamt beatragen. Jeder Auslandsrentner muss ab 2005 in D eine D-Steuererklaerung abgeben. Anschliessend dann hier in Kanada fuer die Jahre ab 2005 einen Aenderungsantrag stellen. Entweder durch den hiesigen Accountant oder direkt ans Kan. Finanzamt schreiben. Die haben ja alles on File. Die Regierungen zwischen Kanada und D haben das so ausgearbeitet und als 'kleine' Rentenempfaenger kann man das System sicher nicht aendern!